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   BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH   

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BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH (https://dejure.org/2021,11964)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH (https://dejure.org/2021,11964)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2021 - B 3 P 2/21 BH (https://dejure.org/2021,11964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von Aufwendungen für Verhinderungspflege Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Bezogen auf die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Fragen hat der Senat bereits entschieden, dass Versicherte bei einem bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalt auch dort Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können ( BSG Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - BSGE 121, 108 -119 = SozR 4-3300 § 34 Nr. 3) .

    Insbesondere hat das LSG zu der von ihm in seinem Urteil zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.4.2016 - B 3 P 4/14 R - aaO) keinen im Gegensatz stehenden abstrakten Rechtssatz formuliert und weicht folglich nicht von den dort aufgestellten Rechtssätzen ab.

  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Mindestanforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass der Kläger mit seinem Vortrag "gehört", nicht jedoch "erhört" wird ( BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Das Ablehnungsgesuch war vielmehr offensichtlich unzulässig, weil der Kläger es pauschal und ohne konkrete Anhaltspunkte angebracht hat (vgl BSG vom 19.7.2018 - B 8 SO 6/18 B - WzS 2018, 264 - juris RdNr 7; BSG vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BVerfG vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ) .
  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 66/17 B

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Für solche Fälle sind besonders hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit zu stellen (vgl nur BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - juris RdNr 5) .
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß § 62 SGG , der einfachrechtlich das durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte prozessuale Grundrecht wiederholt, sowie das aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren gebieten, den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, um mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (BVerfG Beschluss vom 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 - juris RdNr 42) .
  • BSG, 19.07.2018 - B 8 SO 6/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Das Ablehnungsgesuch war vielmehr offensichtlich unzulässig, weil der Kläger es pauschal und ohne konkrete Anhaltspunkte angebracht hat (vgl BSG vom 19.7.2018 - B 8 SO 6/18 B - WzS 2018, 264 - juris RdNr 7; BSG vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BVerfG vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Das Ablehnungsgesuch war vielmehr offensichtlich unzulässig, weil der Kläger es pauschal und ohne konkrete Anhaltspunkte angebracht hat (vgl BSG vom 19.7.2018 - B 8 SO 6/18 B - WzS 2018, 264 - juris RdNr 7; BSG vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BVerfG vom 20.7.2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ) .
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Grundsätzliche Bedeutung iS dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass diese in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f) .
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

    Auszug aus BSG, 23.03.2021 - B 3 P 2/21 BH
    Wird ein Vertagungsantrag erst unmittelbar in der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer psychischen Erschöpfung begründet, so muss der Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungsfähigkeit besteht (vgl zu den Anforderungen bei einem Terminverlegungsantrag am Vortag der mündlichen Verhandlungen etwa BSG Beschluss vom 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B - SozR 4-1500 § 110 Nr. 1 RdNr 12 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
    Im Übrigen werde darauf hingewiesen, dass nicht jegliche Erkrankung ein ausreichender Grund für eine Vertagung des Termins sei; eine solche sei vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer sei, dass die Wahrnehmung oder Fortführung des Termins nicht erwartet werden könne (unter Bezugnahme auf BSG, Beschluss vom 23. März 2021 - B 3 P 2/21 BH -, juris).
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