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   BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 10/19 R   

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BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 10/19 R (https://dejure.org/2021,6205)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2021 - B 8 SO 10/19 R (https://dejure.org/2021,6205)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2021 - B 8 SO 10/19 R (https://dejure.org/2021,6205)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...

  • BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH

    Kraftfahrzeughilfe als Eingliederungshilfeleistung; Verbescheidung eines Antrags;

    Es stellen sich keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG , vgl dazu etwa BSG vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 67/93 - BSGE 75, 262 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2, juris RdNr 23) ; insbesondere ist auch bei antragsunabhängigen Leistungen, um die es sich bei Leistungen der Sozialhilfe im Grundsatz handelt (vgl § 18 SGB XII ) , eine Untätigkeitsklage nur zulässig, wenn zuvor die Vornahme des Verwaltungsakts bei der Behörde beantragt worden ist (vgl zuletzt BSG vom 23.3.2021 - B 8 SO 10/19 R unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 11/94 - BVerwGE 99, 158 = FEVS 46, 133) .
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