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   BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62   

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https://dejure.org/1964,8727
BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62 (https://dejure.org/1964,8727)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1964 - 9 RV 10/62 (https://dejure.org/1964,8727)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1964 - 9 RV 10/62 (https://dejure.org/1964,8727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 41
  • MDR 1964, 877
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei

    Auszug aus BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62
    tungsgericht (BVerwG) im Urteil vom 15° Mai 1957 (NJW 1957, 1453) überzeugend ausgeführt, Kriegsereignis sei nur ein bestimmtes Einzelgeschehen, nicht aber die allgemeine militärische oder politische Lage Deutschlands, Der durch die Besetzung Deutschlands herbeigeführte Zustand Sei kein" Kriegséreignis, Ebenso sei es.
  • BSG, 14.02.1962 - 11 RV 400/59
    Auszug aus BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62
    Wenn hiernach auch die deutschen Gerichte nicht ancâ- ß.Uâ- eikader Besatzungsmächte gebunden sind (vgl. BSG 16, 182, 183), So ändert dies aber nichts daran, daß es sich im vorliegenden Falle um ein von Kriegsgefangenschaft und Militärdienst unabhängiges Strafurteil handelt und daß H. auch nach den in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvmstelhxr;n eünegerichtlich verhängte Strafe verbüßt° Die Einschließung des H. ist sonach als eine echte Strafhaft aufzufassen.
  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 934/57
    Auszug aus BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62
    nenden Senats in BSG 17, 225 und dortige Zitate)° Nach alledem kann die etwaige Kriegsgefangenschaft (oder Internierung) nicht als wesentliche Bedingung für die vom Nürnberger Gericht verhängte lebenslängliche Gefängnisstrafe gewertet werden.' " Der Anspruch der Klägerin ist aber auch nach @ 2 Abs° 2 UBG nicht begründet° Nach dieser Vorschrift sind den Kriegsgefangcnen gleichgestellt Personen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen (verschleppt worden sind oder) von einer ausländischen Macht festgehalten werden° Der Senat konnte hier unentschieden lassen, ob unter Kriegsereignissen im Sinne.
  • BSG, 13.10.1955 - 1 RA 65/55
    Auszug aus BSG, 23.04.1964 - 9 RV 10/62
    auch BSG 1, 243, 145; 5, 5, 4; 7, 16, 17).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 9/81
    Eine andere Frage könnte es allerdings sein, ob die Gefangenschaft des Klägers dennoch bis zu seiner am 12. Oktober 1946 erfolgten "formellen" Entlassung aus der"Kriegsgefangenschaft" deshalb als eine Kriegsgefangenschaft iS von 5 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG hätte gewertet werden müssen, weil er dem Anschein nach als Kriegsgefangener gehalten und von der Gewahrsamsmacht selbst als solcher bezeichnet worden ist (s. dazu BSGE 21, 41, 42 und andererseits BSGE 15, 147, 151, wo auf den wahren Grund einer Internierung abgestellt werden ist).

    Eine Kriegsgefangenschaft iS des $ 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG kann nämlich nur solangeandauern, wie noch eine innere Beziehung zwischen der Festnahme als Kriegsgefangener und dem späteren Grund des Gefangenhaltens besteht (BSGE 21, 41, 43; BSG, Urteil vom 25. Juni 1981 - 1 RA 1/so - mwN).

  • BSG, 07.07.1970 - 12 RJ 130/70

    Wartezeiterfüllung - Anrechnungsfähige Ersatzzeiten - Kriegsgefangenschaft -

    Dieser Auffassung ist zuzustimmen, wenn noch eine innere Beziehung zwischen der Festnahme als Kriegsgefangener und dem späteren Grund des Gefangenhaltens besteht (vgl. BSG 21, 41).
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