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   BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95   

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https://dejure.org/1996,2398
BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95 (https://dejure.org/1996,2398)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1996 - 1 RK 19/95 (https://dejure.org/1996,2398)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1996 - 1 RK 19/95 (https://dejure.org/1996,2398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Krankengeldkürzung - Bezug - Invalidenrente - ärztliches Versorgungswerk - Aufhebung - Krankengeldbewilligung

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Berufsständische Versorgungswerke: Keine Minderung des Krankengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 149
  • NZS 1996, 523
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 16/90

    Anspruch auf erneute 78 Wochen Krankengeld; Vorliegen einer dauernden

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Diese Lücke sei, wie bereits das Bundessozialgericht [ BSG] in seinem Urteil vom 10. Dezember 1991 - 1/3 RK 16/90 - angedeutet habe, durch eine entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V zu schließen.

    Auch der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des BSG vom 10. Dezember 1991 - 1/3 RK 16/90 -(EzS 90/177) geht fehl.

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Stellt sich in einem Rechtsstreit - wie hier - heraus, daß eine bestimmte gesetzgeberische Maßnahme nicht die Rechte des Klägers einschränkt, weil die Vorschrift nicht anwendbar ist, dann kommt es auch auf ihre Verfassungsmäßigkeit nicht an, so daß eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemäß Art. 100 GG unzulässig wäre (BVerfGE 66, 100, 105 f).
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Nach den Tatsachenfeststellungen des Landessozialgericht (LSG) geht der Senat davon aus, daß die Beklagte dem Kläger im Anschluß an die Gehaltsfortzahlung Krankengeld bewilligt hat (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103); darin liegt sowohl ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung iS des § 48 SGB X als auch ein begünstigender Verwaltungsakt iS des § 45 SGB X. Die Zuerkennung der Invalidenrente durch die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer hat auf den Krankengeldanspruch keinen Einfluß, so daß insoweit weder eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist (vgl dazu BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60 S 176) noch eine später ausgesprochene Krankengeldbewilligung als anfänglich rechtswidrig angesehen werden kann.
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 2/79

    Zulässigkeit einer Berufung - Übergang eines Anspruchs - Altersgeld - Ende des

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf das Urteil vom 15. November 1979 (BSGE 49, 136, 139 f = SozR 1500 § 150 Nr. 21).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95
    Jedenfalls finden sich in den Gesetzesmaterialien keinerlei Hinweise für eine derartige Absicht des Gesetzgebers (vgl BT-Drucks 11/2237, S 181 f zu § 49 des Regierungsentwurfs).
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R

    Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug

    Dementsprechend wird auch der im systematischen Zusammenhang stehende Kürzungstatbestand von § 50 Abs. 2 SGB V um den Zahlbetrag einer vergleichbaren Leistung, die von einem Träger oder einer staatlichen Stelle "im Ausland" gezahlt wird (§ 50 Abs. 2 Nr. 4 SGB V bzw die nach ausschließlich für das im Beitrittsgebiet geltenden Bestimmungen gezahlt werden nach § 50 Abs. 2 Nr. 5 SGB V) , gebietsbezogen interpretiert (vgl dazu bereits BSGE 78, 149, 151 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 4 S 15).
  • SG Trier, 06.10.2011 - S 1 KR 54/11

    Krankenversicherung - Krankengeld - kein Wegfall des Anspruchs beim Bezug einer

    Wie bereits höchstrichterlich entschieden ist (BSG, Urteil vom 23.4.1996, 1 RK 19/95), kann im Bereich der Anrechnung von Leistungen auf den Anspruch auf Krankengeld eine analoge Anwendung der bestehenden Regelungen nicht erfolgen.
  • SG Speyer, 18.06.2018 - S 19 KR 549/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bewilligung für eine bestimmte oder auch

    Die Bewilligung von Krankengeld stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, wenn Krankengeld für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit in der Zukunft gewährt wird (vgl BSG vom 23.4.1996 - 1 RK 19/95 = BSGE 78, 149 = SozR 3-2500 § 50 Nr. 4 RdNr 12; SG Speyer vom 20.3.2015 - S 19 KR 969/13 = juris RdNr 83; SG Speyer vom 22.5.2015 - S 19 KR 959/13 = juris RdNr 67 und SG Speyer vom 30.11.2015 - S 19 KR 160/15 = juris RdNr 33).

    Die Bewilligung von KG stellt in diesem Sinne damit einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar, wenn KG für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit in der Zukunft gewährt wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.04.1996 - 1 RK 19/95 -, Rn. 12; SG Speyer, Urteil vom 20.03.2015 - S 19 KR 969/13 -, Rn. 83; SG Speyer, Urteil vom 22.05.2015 - S 19 KR 959/13 -, Rn. 67, alle Entscheidungen im Folgenden zitiert nach juris).

  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R

    Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    c) Es ergeben sich nach Erlaß des Gesetzes Veränderungen der Lebensverhältnisse, die der Gesetzgeber noch nicht berücksichtigen konnte (vgl mwN BSGE 78, 149, 151; zum hier nicht einschlägigen Buchst c: BVerfGE 34, 269, 288 f).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2004 - L 5 Lw 9/03

    Alterssicherung der Landwirte - Produktionsaufgaberente - Zusammentreffen mit

    Eine planwidrige Unvollständigkeit ist nur anzunehmen, wenn das Gesetz schweigt, weil der Gesetzgeber der Rspr. überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden oder wenn das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen bzw. dem Übersehen eines Tatbestandes beruht oder wenn sich nach Erlass des Gesetzes Veränderungen der Lebensverhältnisse ergeben, die der Gesetzgeber noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. BSGE 78, 149 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 5 KR 492/14

    Streit um freiwillige Mitgliedschaft mit dem Anspruch auf Krankengeld in

    Das bedeutet, dass ein Versicherter, solange er auch nur eine der in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 abschließend genannten, nicht analogiefähigen (BSG, SozR 3-2500, § 50 Nr. 1, 1/2; BSG, NZS 1996, 523) Leistungen beanspruchen kann und diese auch bewilligt sind, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat (BSG, NZS 1995, 414/416).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - L 10 LW 4015/17

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser

    Soweit die Klägerin eine analoge Anwendung des § 240 SGB VI postuliert, fehlt es bereits an der hierzu erforderlichen Lücke im Gesetz (vgl. zur Regelungslücke als Voraussetzung einer Analogie u.a. BSG, Urteil vom 23.04.1996, 1 RK 19/95 in SozR 3-2500 § 50 Nr. 4; Urteil vom 17.07.1997, 7 RAr 106/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 8 RA 11/00

    Rentenversicherung

    Gerichte sind zur Ausfüllung von Regelungslücken bei drei Konstellationen berufen (vgl. BSGE 78, 149, 151):.
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 9 EG 12/17

    Abgeordnetenbezüge als elterngeldrechtliches Einkommen

    In einem solchen Fall liegt auch keine Konstellation vor, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es gerade der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden (vgl. BSG, Urteil vom 23.04.1996 - 1 RK 19/95).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2002 - L 16 KR 70/01

    Krankenversicherung

    Wenn er deren Versorgungsbezüge gleichwohl nicht mit erfasst hat, besteht daher kein Anlass für eine extensive Gesetzesauslegung (vgl. dazu auch BSG SozR 3-2500 § 50 Nr. 4).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04

    (Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen

  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2013 - L 10 LW 4537/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 294/17
  • LSG Brandenburg, 09.06.1999 - L 4 KR 13/98
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