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   BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B   

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BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B (https://dejure.org/2021,15613)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B (https://dejure.org/2021,15613)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2021 - B 13 R 67/20 B (https://dejure.org/2021,15613)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - eigene Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG - Bezugnahme auf eine andere Entscheidung eines LSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Berücksichtigung von bei einem sowjetischen Sozialversicherungsträger zurückgelegten Beitragszeiten; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Berücksichtigung von bei einem sowjetischen Sozialversicherungsträger zurückgelegten Beitragszeiten; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - eigene Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG - Bezugnahme auf eine andere Entscheidung eines LSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Der Kläger benennt darin zwar insbesondere bei Wiedergabe der Entscheidungsgründe des LSG mehrere Entscheidungen des BSG, ua vom 12.2.2009 (B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6, RdNr 20 ff) und vom 19.11.2009 (B 13 R 67/08 R - juris RdNr 28 ff).

    Vielmehr befand der 21. Senat des LSG nach seinem Vorbringen, die Rentenversicherungsträger würden in Fremdrentenangelegenheiten zu weitgehende und daher falsche Schlüsse aus zwei BSG-Entscheidungen vom 19.11.2009 (B 13 R 67/08 R und B 13 R 145/08 R) ziehen.

    Diese Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen für als "nachgewiesen" geltende Beitrags- und Beschäftigungszeiten ermittelte Entgeltpunkte nur anteilig zu berücksichtigen sind (vgl BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R - juris RdNr 29) und setzt mithin das Bestehen von iS von § 22 Abs. 3 FRG "nachgewiesenen" Beitrags- bzw Beschäftigungszeiten voraus.

    Wie der Kläger im Zusammenhang mit der Wiedergabe der Entscheidung des 21. Senats des LSG selbst darstellt, kann ein Klagebegehren wie das vorliegende nur dann Erfolg haben, wenn weder nach § 22 Abs. 3 FRG noch nach § 26 FRG die Entgeltpunkte für Beitragszeiten um (mindestens) 1/6 zu kürzen sind (vgl BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R - juris RdNr 28 ff).

    Insbesondere setzt er sich nicht mit der - von ihm sogar bei Wiedergabe der LSG-Entscheidung angeführten - Rechtsprechung des BSG zu den in der rumänischen Rentenversicherung zurückgelegten Beitragszeiten von LPG-Mitgliedern auseinander, wonach Beitragszeiten zB dann nicht nachgewiesen sind, wenn in die streitigen Zeiten (nachweisbar) auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung fallen, für die der Arbeitgeber anders als bei den Beschäftigungszeiten keine Beiträge entrichten musste, oder solche Zeiten jedenfalls nicht ausgeschlossen werden können (zuletzt BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R - juris RdNr 23 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - L 21 R 370/15

    Bewertung von Zeiten als Beitragszeiten im Anwendungsbereich des FRG in der

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Der Kläger kann die erforderliche eigene Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BSG nicht durch die ausführliche Bezugnahme auf die Entscheidung des 21. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.1.2019 (L 21 R 370/15) ersetzen, die er in den Mittelpunkt seiner Beschwerdebegründung stellt.

    Der Kläger bringt zwar vor, der 21. Senat des LSG habe im Verfahren L 21 R 370/15 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, weil die Bewertung von Arbeitsunfähigkeitszeiten in Fremdrentenangelegenheiten nicht abschließend geklärt sei; die von der dortigen Beklagten eingelegte Revision sei wieder zurückgenommen worden.

    Ebenso wenig legt der Kläger anforderungsgerecht dar, dass der hier einschlägigen Rechtsprechung des BSG im Schrifttum substanziell widersprochen worden ist, indem er ohne weitere Einordnung auf die - wohl zustimmende - Anmerkung von Hebeler (NZS 2019, 632) zur Entscheidung des 21. Senats des LSG verweist.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Vielmehr befand der 21. Senat des LSG nach seinem Vorbringen, die Rentenversicherungsträger würden in Fremdrentenangelegenheiten zu weitgehende und daher falsche Schlüsse aus zwei BSG-Entscheidungen vom 19.11.2009 (B 13 R 67/08 R und B 13 R 145/08 R) ziehen.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Zudem wäre diese schon deswegen nicht anforderungsgerecht bezeichnet, weil der Kläger, der bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertreten gewesen ist, nicht darlegt, einen entsprechenden Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Darlegungserfordernis BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R - B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Zudem wäre diese schon deswegen nicht anforderungsgerecht bezeichnet, weil der Kläger, der bereits in der Berufungsinstanz anwaltlich vertreten gewesen ist, nicht darlegt, einen entsprechenden Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten zu haben (vgl zu diesem Darlegungserfordernis BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R - B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 08.02.2017 - B 13 R 294/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erforderliche Darlegungen

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; BSG Beschluss vom 8.2.2017 - B 13 R 294/16 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 44/19 B
    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Auf den damit erhobenen Vorwurf, das angegriffene Urteil sei inhaltlich falsch, kann die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache aber nicht gestützt werden (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.4.2020 - B 13 R 44/19 B - juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    In der Beschwerdebegründung ist deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; jüngst BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 13 R 289/18 B - juris RdNr 6; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 14 ff mwN) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B
    Damit hat er auch nicht etwa die erneute Klärungsbedürftigkeit der vom BSG ausdrücklich entschiedenen Rechtsfrage dargelegt (vgl zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen BSG Beschluss vom 25.9.1975 - 12 BJ 94/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 13 - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 2.8.2018 - B 10 ÜG 7/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

  • BSG, 02.08.2018 - B 10 ÜG 7/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

  • BSG, 08.08.2019 - B 13 R 289/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Gegen die Entscheidung des 4. Senats des LSG NRW vom 14.02.2020 hat der Kläger beim BSG Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (B 13 R 67/20 B).

    Das BSG hat anschließend die vom Kläger im Verfahren L 14 R 369/13 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (BSG, Beschluss vom 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B).

    Der Senat folgt dieser Einschätzung, insbesondere auch nachdem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des LSG NRW vom 14.02.2020 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BSG, Beschluss vom 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B -, juris).

  • BSG, 15.08.2022 - B 2 U 141/21 B

    Feststellung weiterer Unfallfolgen auf psychiatrischem Fachgebiet; Grundsatzrüge

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (stRspr; zB BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 2 U 170/21 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 16.3.2022 - B 2 U 164/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 18.10.2023 - B 9 V 9/23 B
    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliegt oder durch die schon ergangenen Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet ist (vgl BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 12.07.2022 - B 2 U 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (stRpr; zB BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 2 U 170/21 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 16.3.2022 - B 2 U 164/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN; vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines entsprechenden Maßstabs BVerfG Beschluss vom 12.9.1991 - 1 BvR 765/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f = juris RdNr 4) .
  • BSG, 07.11.2022 - B 9 V 28/22 B

    Leistungen nach dem OEG Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon ergangenen Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (vgl BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 26.04.2022 - B 9 V 39/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon ergangenen Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (vgl BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (vgl BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 01.12.2022 - B 2 U 194/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon vorliegenden Entscheidungen die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (stRspr; zB BSG Beschluss vom 9.8.2022 - B 2 U 23/22 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 2 U 170/21 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 16.3.2022 - B 2 U 164/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 1/21 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 15.08.2022 - B 2 U 147/21 B

    Früherer Beginn einer Verletztenrente; Grundsatzrüge im

    Im Hinblick hierauf muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG sowie ggf der einschlägigen Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte substantiiert vorgetragen werden, dass zu dem angesprochenen Fragenbereich noch keine Entscheidung vorliege oder durch die schon vorliegenden Entscheidungen die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet sei (stRspr; zB BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 2 U 170/21 B - juris RdNr 6 mwN; BSG Beschluss vom 16.3.2022 - B 2 U 164/21 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.1.2022 - B 5 LW 1/21 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 23.4.2021 - B 13 R 67/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
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