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   BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91   

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BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91 (https://dejure.org/1995,1391)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 13 RJ 67/91 (https://dejure.org/1995,1391)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 67/91 (https://dejure.org/1995,1391)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 618
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 90/75

    Verfolgter - Nationalgeschädigter - Ersatzzeit - Konzentrationslager -

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Daher sind Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten nach § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 29.10.1975 - 12 RJ 90/75 = SozR 2200 § 1251 Nr. 14).«.

    Der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nach der die Angehörigen der slawischen Völker nicht wegen ihrer Rasse verfolgt worden seien (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14), könne nicht gefolgt werden.

    Dieser Rechtsprechung des BGH, die insoweit mit der des BVerwG übereinstimmt (vgl. BVerwG RzW 1961, 427), hat sich das BSG angeschlossen (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14 mwN; Urteil vom 18. März 1976 - 4 RJ 155/74 - Beschlüsse vom 20. Juli 1988 - 12 BK 27/88 - und vom 13. Oktober 1989 - 5 BJ 92/89 -).

    Die Nichteinbeziehung der Nationalgeschädigten i.S. des Art VI BEG-SchlußG in den von § 1251 Abs. 1 Nr. 4 RVO begünstigten Personenkreis ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14).

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Der Anspruch der Klägerin richtet sich noch nach den Vorschriften des Vierten Buches der RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im September 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).

  • BSG, 20.03.1969 - 12 RJ 438/68

    Heimatloser Ausländer - Jugoslawischer Soldat - Kriegsgefangenschaft -

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Dementsprechend kamen versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vor dem 1. April 1944 nicht zustande, und es bestand mithin nach allgemeinen Grundsätzen keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BSGE 29, 197, 199 = SozR Nr. 1 zu Art. 6 § 23 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar 1960 [FANG]; Moser, Kompaß 1982, 188, 190).

    Sowohl für "Westarbeiter" als auch für deutsche dienstverpflichtete Arbeitskräfte kommt die Gewährung oder Versagung von Ersatzzeiten für die Zeit des erzwungenen Arbeitseinsatzes von vornherein nicht in Betracht, weil diese insoweit stets (auch) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren (vgl. BSGE 29, 197, 199 = SozR Nr. 1 zu Art. 6 § 23 FANG; dazu auch die Sozialversicherungsvereinbarungen des Deutschen Reiches ua mit Spanien [AN 1943, 418], Frankreich [AN 1942, 184], Dänemark [AN 1942, 416], Norwegen [AN 1941, 178] und den Niederlanden [AN 1941, 162]) und somit für den gesamten Zeitraum ihres Arbeitseinsatzes Beitragszeiten erworben haben (vgl. § 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO).

  • BSG, 13.10.1989 - 5 BJ 92/89
    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Dieser Rechtsprechung des BGH, die insoweit mit der des BVerwG übereinstimmt (vgl. BVerwG RzW 1961, 427), hat sich das BSG angeschlossen (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14 mwN; Urteil vom 18. März 1976 - 4 RJ 155/74 - Beschlüsse vom 20. Juli 1988 - 12 BK 27/88 - und vom 13. Oktober 1989 - 5 BJ 92/89 -).
  • BSG, 18.03.1976 - 4 RJ 155/74
    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Dieser Rechtsprechung des BGH, die insoweit mit der des BVerwG übereinstimmt (vgl. BVerwG RzW 1961, 427), hat sich das BSG angeschlossen (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14 mwN; Urteil vom 18. März 1976 - 4 RJ 155/74 - Beschlüsse vom 20. Juli 1988 - 12 BK 27/88 - und vom 13. Oktober 1989 - 5 BJ 92/89 -).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 BK 27/88
    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Dieser Rechtsprechung des BGH, die insoweit mit der des BVerwG übereinstimmt (vgl. BVerwG RzW 1961, 427), hat sich das BSG angeschlossen (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14 mwN; Urteil vom 18. März 1976 - 4 RJ 155/74 - Beschlüsse vom 20. Juli 1988 - 12 BK 27/88 - und vom 13. Oktober 1989 - 5 BJ 92/89 -).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Die Normen, die einer Einbeziehung der "Ostarbeiter" in die gesetzliche Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. April 1944 entgegenstanden, wären deshalb als nichtig anzusehen und die DienstpflichtVO auf "Ostarbeiter" wie auf alle anderen Gruppen zwangsverpflichteter Arbeiter entsprechend anzuwenden (vgl. dazu allg BVerfGE 23, 98, 106).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Kriegsfolgeregelungen, um die es hier geht (vgl. BVerfGE 11, 245, 253 f; 27, 253, 286).
  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 45/91

    Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Bargeldlos - Unregelmäßig - Hinweis

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
    Zwar könnte die Klägerin nach dem hier wegen § 300 Abs. 2 SGB VI noch maßgeblichen vor dem 1. Januar 1992 geltenden Recht (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6) grundsätzlich keine Pflichtbeiträge für den streitigen Zeitraum mehr nachentrichten.
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • Drs-Bund, 31.10.1986 - BT-Drs 10/6287
  • Drs-Bund, 21.10.1963 - BT-Drs IV/1550
  • BSG, 18.09.1975 - 5 RJ 42/75

    Anrechnung fremdstaatlicher Versicherungszeiten - Heimatloser Ausländer -

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 28/93

    Heimkehrer - Deutsche Abstammung - Ersatzzeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 RJ 16/04

    Antrag der Versicherten auf Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz;

    Im Oktober 1996 beantragte die Versicherte bei der Beklagten unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.05.1995,13 RJ 67/91, die Zulassung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen für die Zeit vom 17.04.1942 bis 31.03.1944 analog § 1418 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO).

    Sie hat vorgetragen, dass die Beklagte die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 23.05.1995,13 RJ 67/91, nicht hinreichend beachtet habe.

    Zwar sind die Vorschriften, die den Ausschluss der Ostarbeiter aus der gesetzlichen Rentenversicherung anordneten, wegen Verstoßes gegen fundamentale Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung nichtig (BSG, Urteil vom 23.05.1995,13 RJ 67/91).

    Bei der Tätigkeit der Ostarbeiter in den Jahren 1942 -1945 handelte es sich jedoch um Zwangsarbeit und somit um keine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne von § 1226 RVO (BSG, Urteil vom 23.05.1995,13 RJ 67/91; Bayerisches LSG, Urteil vom 19.01.1999, L 6 RJ 224/96; LSG NW, Urteil vom 25.09.2001, L 18 KN 49/99; a.A. Gagel, Der "freie Arbeitsvertrag" als Merkmal des "Beschäftigungsverhältnisses" in Festschrift Für Otto Ernst Krasney zum 65. Geburtstag, S. 147 ff).

    Zwar wird teilweise in der Rechtsprechung eine solche verfassungskonforme Auslegung der Vorgängervorschrift des § 197 Abs. 3 SGB VI, der Vorschrift des § 1418 Abs. 3 RVO, vertreten (BSG, Urteil vom 23.05.1995, 13 RJ 67/91; LSG NW , Urteil vom 11.02.2000, L 14 RJ 5/98; SG Hamburg, Urteil vom 31.05.1996, S 20 J 873/94).

    Zwar hat das SG zutreffend ausgeführt, dass die Versicherte wegen der ungeklärten Rechtslage die fristgerechte nachträgliche Entrichtung von Pflichtbeiträgen vor der Veröffentlichung des Urteils des BSG vom 23.05.1995, 13 RJ 67/91, in dem die Möglichkeit der nachträglichen Entrichtung von Beiträgen für die Zeit vor dem 01.04.1944 für Ostarbeiter im Wege der verfassungskonformen Auslegung des § 1418 Abs. 3 RVO aufgezeigt wurde, ohne Verschulden unterlassen hat.

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 RJ 1/05 R

    Rentenversicherung - Ausschluss von ehemaligen Zwangsarbeitern von der

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 23. Mai 1995 (13 RJ 67/91) eine solche Auslegung der Vorgängervorschrift § 1418 Abs. 3 RVO für geboten erachtet habe, weil nationalsozialistisches Unrecht für Personen wie die Versicherte sonst perpetuiert würde, sei dem nicht zu folgen.

    Die Revision stützt sich hierbei auf ein Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1995 (13 RJ 67/91 = SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), in dem dieser die Anrechnung vor dem 1. April 1944 liegender Zeiten der Zwangsarbeit einer "Ostarbeiterin" als Ersatzzeit abgelehnt, sich jedoch, ohne dieses abschließend zu entscheiden, zu einem Recht auf Nachentrichtung von Beiträgen für diese Zeit geäußert und die Annahme eines solchen befürwortet hatte.

    Ist eine solche Gleichstellung - wie hier - im Abkommen nicht besonders vereinbart, so kann diese über allgemeine Gleichstellungsvorschriften nicht verlangt werden, weil jene einen durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland eintretenden Verlust von Statusrechten bzw deren hierdurch bewirkte Entstehenshinderung nicht zu kompensieren vermögen (vgl BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, aaO, S 41 f).

    Wie der 13. Senat zutreffend dargelegt hat (BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, aaO, S 49), hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift eine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht, die Entschädigung sog Nationalgeschädigter iS des § 1 BEG auf die im BEG-Schlussgesetz vorgesehenen Leistungen zu beschränken und nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu erstrecken.

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 54/06 R

    Anerkennung von Verfolgungsersatzzeiten - zwangsweise Unterbringung geistig

    Als solche kamen nach nationalsozialistischer Auffassung, auf die dabei abzustellen ist, in Europa regelmäßig nur "Juden", "jüdische Mischlinge" und "Zigeuner" in Betracht (BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7 S 43).

    Auch andere von NS-Unrecht durch rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen betroffene Gruppen, wie zB Homosexuelle, Deserteure, sog Asoziale und Landstreicher, die zwangsweise inhaftiert waren, erhalten keinen rentenrechtlichen Ausgleich; Entsprechendes gilt für die sog Nationalgeschädigten iS von Art VI Nr. 1 BEG-Schlussgesetz (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14; BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; vgl auch Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 250 RdNr 202; Niesel in Kasseler Komm, SGB VI, § 250 RdNr 81).

    Hieraus ergibt sich, dass auch die Angehörigen der slawischen Völker nicht iS des § 1 BEG "aus Gründen der Rasse" verfolgt wurden; damit sind auch Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Wenn damals auf polnische Versicherte die polnischen Sozialversicherungsgesetze anwendbar blieben, so liegt darin insbesondere keine gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßende Behandlung (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7 S 50), deren Fortwirkung im gegenwärtigen Recht verhindert werden müßte (aA SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2000 - S 15 RJ 50/98 -, Umdruck S 11 ff, 20; Pawlita, ZfS 1999, 71, 77).
  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor

    Als Jude zählte der Versicherte zu der Gruppe von Verfolgten, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft aus Gründen der Rasse verfolgt wurde und "ausgemerzt" werden sollte (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

    Für die Entschädigungsberechtigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO s auch BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - Zugehörigkeit zum deutschen

    Als Jude zählte jeder Versicherte zur Gruppe der Verfolgten, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft aus Gründen der Rasse "ausgemerzt" werden sollten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7).

    Wie der Senat ebenfalls in der vorzitierten Entscheidung vom 14. August 2003 entschieden hat, ist für die Entschädigungsberechtigung im Rentenrecht maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betroffene einen Schaden in der Rentenversicherung erlitten hat (vgl auch BSGE 44, 236 = SozR 2200 § 1251 Nr. 35; zum Entschädigungscharakter des § 1251 RVO: BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7), für die die Rentenversicherungsgesetze einen Ausgleich vorsehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2014 - L 18 R 787/11

    Beschäftigung während des Krieges von 1942 bis 1945 als ausländische Arbeitskraft

    Diese sog. "Ostarbeiter" unterlagen bis zum 31.3.1944 nicht der Versicherungspflicht in der (damaligen) Invalidenversicherung (sie erhielten nur Krankenversorgung nach § 3 Satz 2 Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 30.6.1942 und es wurde eine Ostarbeiterabgabe an das Deutsche Reich nach §§ 10 f dieser Verordnung entrichtet; vgl BSG Urteil vom 23.5.1995, Az 13 RJ 67/91, juris RdNr 19 f).

    Die Klägerin ist keine Verfolgte iS des § 1 BEG, da sie nicht aus Gründen der "Rasse", sondern aus Gründen ihrer Nationalität verfolgt wurde (vgl BSG Urteil vom 23.5.1995, Az 13 RJ 67/91, juris RdNr 27 ff mwN).

    Die Klägerin stützt den von ihr erhobenen Anspruch auf Nachentrichtung bzw auf nachträgliche Zulassung zur Entrichtung von Beiträgen für Beschäftigungszeiten vor dem 1.4.1944 auf eine entsprechende Anwendung des § 197 Abs. 3 S 1 SGB VI und beruft sich dazu auf die Entscheidung des BSG vom 23.5.1995 (Az 13 RJ 67/91, juris RdNr 49 f), in der für die frühere Regelung des § 1418 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung ein solches Nachentrichtungsrecht in einem obiter dictum bejaht wurde.

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Zunächst kann nicht davon ausgegangen werden, daß die damalige Regulierung des Arbeitsmarktes sowie das Bestehen allgemeiner Arbeitspflichten die Gesamtheit aller Arbeitsverhältnisse derart obrigkeitlich/hoheitlich überlagert haben, daß diese den Charakter von Zwangsarbeit angenommen hätte (vgl dazu zB BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Zunächst kann nicht davon ausgegangen werden, daß die damalige Regulierung des Arbeitsmarktes sowie das Bestehen allgemeiner Arbeitspflichten die Gesamtheit aller Arbeitsverhältnisse derart obrigkeitlich/hoheitlich überlagert haben, daß diese den Charakter von Zwangsarbeit angenommen hätte (vgl dazu zB BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Zunächst kann nicht davon ausgegangen werden, daß die damalige Regulierung des Arbeitsmarktes sowie das Bestehen allgemeiner Arbeitspflichten die Gesamtheit aller Arbeitsverhältnisse derart obrigkeitlich/hoheitlich überlagert haben, daß diese den Charakter von Zwangsarbeit angenommen hätte (vgl dazu zB BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15).
  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

  • BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2002 - L 18 (3) RJ 246/99

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2003 - L 3 RJ 38/01

    Rentensteigernde Anrechnung von Ersatzzeiten; Opfer der nationalsozialistischen

  • SG Hamburg, 09.02.2006 - S 9 RJ 1044/03

    Anspruch auf Rente wegen Ghettoarbeit

  • LSG Hamburg, 31.05.2001 - L 6 RJ 50/00
  • SG Oldenburg, 26.07.2006 - S 8 R 1/05
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