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BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 02.03.2006 - S 2 KA 167/05
- BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 KA 11/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 48/90
Widerspruchsfrist gemäß § 84 Abs. 1 SGG bei Zustellung außerhalb des …
Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B
Das ist nämlich der Fall, wenn nicht zumindest die Merkmale zutreffend wiedergegeben werden, die § 66 Abs. 1 SGG als Bestandteil der Belehrung nennt: Den Rechtsbehelf als solchen (dh seiner Art nach), die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist (zB BSGE 69, 9, 11 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 1 S 3). - BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B
Im Übrigen ist eine Gesamtbewertung maßgeblich, ob einzelne Ungenauigkeiten dazu führen, dass insgesamt aus der Sicht des Empfängers des angefochtenen Bescheides Unklarheiten über den Weg erweckt werden können, auf dem das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 18/99 R - USK 2000-67).
- LSG Hessen, 28.11.2007 - L 6/7 KA 624/03
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von physikalisch-therapeutischen …
anderer Entscheidungen sowohl des 6. wie des 4. Senats des Hess. LSG (sowohl Arzneikostenregresse als auch Regresse wegen überhöhter Verordnungskosten betreffend) hat darüber hinaus das Bundessozialgericht in jüngerer Zeit mehrfach die Revision zugelassen (vgl. z.B.: - B 6 KA 16/07 R -) über die noch nicht entschieden worden ist, weshalb insofern auch der erkennende Senat davon ausgeht, dass der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt. - SG Düsseldorf, 08.05.2013 - S 2 KA 476/11
Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen wegen fehlenden Fortbildungsnachweises
Dort wird mit hinreichender Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass gegen den Abrechnungsbescheid innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle Widerspruch eingelegt werden kann bei der Bezirksstelle Düsseldorf der Beklagten, die mit Adresse genau bezeichnet ist (zur "Richtigkeit" solcher Rechtsbehelfsbelehrungen der KV Nordrhein im Sinne des § 66 Abs. 2 SGG vgl. BSG, Beschluss vom 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B -).