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   BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94   

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https://dejure.org/1994,1299
BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94 (https://dejure.org/1994,1299)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 12 RK 25/94 (https://dejure.org/1994,1299)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 12 RK 25/94 (https://dejure.org/1994,1299)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1131
  • NVwZ-RR 1996, 41
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 6/92

    Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse - Beitragsermäßigung

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94
    Dementsprechend hat der Senat mit Urteil vom 23. März 1993 (SozR 3-2500 § 243 Nr. 2) bereits entschieden, daß eine Krankenkasse nach neuem Recht für freiwillige Mitglieder den allgemeinen Beitragssatz nicht für die Dauer eines dreiwöchigen Urlaubs in Australien ermäßigen darf, während früher nach § 313 Abs. 4 Satz 3 RVO eine Beitragsermäßigung für die Dauer des Auslandsaufenthalts bei freiwillig Weiterversicherten zulässig war.

    Dieses hat der Senat in seiner Entscheidung zum Aufenthalt in Australien dargelegt (SozR 3-2500 § 243 Nr. 2).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94
    Die Regelung über das grundsätzliche Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland (§ 16 Abs. 1 SGB V) berücksichtigt nach der Begründung des Entwurfs zum GRG, daß Sachleistungen nur im Inland erbracht werden können (BT-Drucks 11/2237 = BR-Drucks 200/88, jeweils S 164 zu § 16 Abs. 1).

    Dieses ergibt sich aus der Begründung zum Entwurf des GRG, wonach ein Ruhen von Leistungsansprüchen nicht zu einer Beitragssatzermäßigung führt, da die Ansprüche nach § 10 SGB V (Familienversicherung) weiterbestehen (BT-Drucks 11/2237 = BR-Drucks 200/88, jeweils S 225 zu § 252 Abs. 1), sofern die Angehörigen im Inland bleiben.

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 25/94
    In § 224 SGB V ist die Beitragsfreiheit nur für Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld, nicht aber für andere beitragspflichtige Einnahmen wie Renten geregelt; die Beitragsfreiheit ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch nicht auf derartige Einnahmen übertragbar (vgl dazu BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 3 aaO Nrn 3, 4).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 18/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Notfallbehandlung im Ausland

    Auch aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus sind deutsche Krankenversicherungsträger nicht verpflichtet, generell Leistungen im Ausland zu erbringen (vgl BSG SozR 3-2500 § 243 Nr. 3 S 9 f; BSG, Urteil vom 24.9.1996 - 1 RK 32/94, USK 96177).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 4028/05

    Krankenversicherung - Beitragspflicht als Rentenantragsteller - keine Befreiung

    Das Bestehen der Beitragspflicht verstößt insbesondere nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 Abs. 1 GG) und verletzt auch nicht wegen seiner Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BSG SozR 3 - 2500 § 243 Nr. 3; BSG 24.09.1996 1 RK 32/94 DOK 1997, 236; BSG SozR 3 - 3300 § 56 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2004 - L 16 KR 185/02

    Krankenversicherung

    Es mag wohl im Einzelfall dadurch zu einer Mehrbelastung der Kasse kommen; zumindest wenn der Resident in einem Land mit einem weniger ausgeprägtem Leistungssystem der Versorgung für den Fall der Krankheit wohnt, wird der zuständige Träger vielleicht aber auch einen Vorteil daraus ziehen, daß ihm die Beiträge des Versicherten ungeschmälert in der Höhe zufließen, als lebte der Versicherte im Land des zuständigen Trägers und würde dort regelmäßig ungeschmälerte Leistungen in Anspruch nehmen können (vgl. BSG Urt.v. 23.3.93 12 RK 6/92 = SozR 3-2500 § 241 Nr. 1; v. 23.6.94 12 RK 25/94 und v. 24.9.96 1 RK 32/94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 16 KR 93/01

    Krankenversicherung

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht bei freiwilligen Mitgliedern (BSG, Urteil vom 23.03.1993 - SozR 3-2500 § 243 Nr. 2 - NZS 1993, 544) und bei Pflichtmitgliedern (BSG, Urteil vom 23.06.1994 - SozR 3-2500 § 243 Nr. 3) im Falle eines selbst mehrmonatigen Ruhens des Leistungsanspruchs wegen Auslandsaufenthalts den Anspruch auf Beitragsermäßigung verneint.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 14 RA 32/01

    Rentenversicherung

    Sie sind auch verfassungskonform (vgl. zu § 237 SGB V Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.02.1993, 12 RK 58/92, SozR 3-2500 § 228 Nr. 1 und zu § 247 SGB V Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.1994, 12 RK 25/94, SozR 3-2500 § 243 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - L 16 R 859/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Gewährung eines Krankenversicherungszuschusses

    Die Vorschriften des SGB V, die eine Beitragsfreiheit oder eine Ermäßigung des Beitragssatzes vorsahen, waren auch nicht entsprechend anzuwenden (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1994 - 12 RK 25/94 - juris; Urteil vom 23. März 1993 - 12 RK 6/92 - juris).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 32/94

    KVdR - Ruhen - Leistungsanspruch - vorübergehender Auslandsaufenthalt -

    Wegen der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V dürfen auch bei hohen Einkommen und bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14% nach dem Stand von 1995 nicht mehr als 420 DM im Monat einbehalten werden (vgl nochmals BSG SozR 3-2500 § 243 Nr. 3).
  • LSG Brandenburg, 28.08.2002 - L 4 KR 29/98
    Der gesetzlichen Krankenversicherung als dauerhafte Solidargemeinschaft (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, Aktenzeichen 12 RK 25/94, SozR 3-2500 § 243 Nr. 3) ist nicht systemfremd, dass der Beitragspflicht nicht immer der volle Leistungsanspruch gegenüber steht.
  • LSG Bayern, 08.05.2007 - L 5 KR 364/06

    Ermäßigung eines Beitrags in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung;

    So hat das Bundessozialgericht bereits am 23.06.1994 entschieden (SozR 3-2500 § 16 Nr. 3), dass ein krankenversicherungspflichtiger Rentner den vollen Beitrag auch dann zu entrichten hat, wenn er sich mehrere Monate im Ausland aufhält und während dieser Zeit der Anspruch auf Leistungen ruht.
  • LSG Bayern, 10.04.2003 - L 4 KR 89/02

    Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse während der Strafhaft; Wegfall

    Dies hat bezüglich des Auslandsaufenthalts das BSG in seiner Entscheidung vom 23.06.1994 SozR 3-2500 § 243 Nr. 3 zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Auslandsaufenthalt) näher erläutert und als im Einklang stehend mit der Rechtsprechung zur Ausgewogenheit zwischen Beitrags- und Leistungsrecht in der Krankenversicherung entschieden.
  • LSG Bayern, 15.12.2000 - L 4 KR 59/00

    Pflicht einer Krankenversicherung zur Erstattung von in Frankreich entstandener

  • SG Münster, 10.10.2023 - S 22 KR 1854/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 4 KR 140/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2011 - L 10 R 229/11
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