Rechtsprechung
   BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12730
BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R (https://dejure.org/2010,12730)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R (https://dejure.org/2010,12730)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 8/09 R (https://dejure.org/2010,12730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals

  • openjur.de

    Belegarzt; keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 85 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals - Kassenärztliche Vereinigung - Berechtigung und Verpflichtung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 85 Abs 4 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom 14.11.2003, § 85 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals - Kassenärztliche Vereinigung - Berechtigung und Verpflichtung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Behandlungsleistungen an Neugeborenen durch einen Belegarzt

  • rewis.io

    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals - Kassenärztliche Vereinigung - Berechtigung und Verpflichtung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Belegarzt - keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals - Kassenärztliche Vereinigung - Berechtigung und Verpflichtung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Behandlungsleistungen an Neugeborenen durch einen Belegarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beleg-Gynäkologe darf Neugeborene nicht behandeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 3/09 R

    Regelungen des Vertragsarztrechts gelten grundsätzlich auch für belegärztliche

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Dies hat seinen Grund darin, dass die belegärztliche Tätigkeit als Teil der vertragsärztlichen Versorgung und als Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit angesehen wird (BSG, Urteil vom 17.3.2010, B 6 KA 3/09 R RdNr 17, 18 mwN - SozR 4-2500 § 121 Nr. 4) .

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 17.3.2010, B 6 KA 3/09 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 4) , findet der Krankenhausträger, der einen Belegarzt an sich bindet, die Leistungs- und Abrechnungsbedingungen dieses Arztes vor und muss die Abläufe einer Belegabteilung danach ausrichten (aaO RdNr 26) .

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 43/02 R

    Gynäkologischer Belegarzt - Abrechnung von Leistungen aufgrund der Behandlung

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Was sich als belegärztliche Leistungen iS des § 121 Abs. 3 Satz 1 SGB V darstellt, erschließt sich - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2003 (B 6 KA 43/02 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 5; ebenso BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 2 RdNr 17) dargelegt hat - aus den Regelungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), die zwischen Krankenhausleistungen und belegärztlichen Leistungen differenziert, und damit in Abgrenzung von diesen Krankenhausleistungen.

    Dies gilt allerdings nur, soweit diese Leistungen gegenüber den Belegpatienten des Belegarztes erbracht werden (BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 12) .

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 23/99 R

    Belegärztliche Leistung - Vergütung - Nichtbesetzung einer Fachabteilung

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Daher kann auch offenbleiben, ob es sich bei seiner Tätigkeit um vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter handelt (siehe hierzu BSG SozR 3-2500 § 121 Nr. 3 S 12) .
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Die Entscheidung für die Führung einer Krankenhausabteilung durch Belegärzte zwingt den Krankenhausträger, sich im Rahmen der vorgegebenen Grundsätze der belegärztlichen Tätigkeit zu halten (BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 88, 6, 17 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6, S 49) .
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Für den Fall einer stationären Entbindung hat der Senat jedoch bereits entschieden, dass Belegpatient des gynäkologischen Belegarztes (nur) die Gebärende ist, nicht jedoch der Säugling (BSG SozR aaO RdNr 14 f; ebenso BSG, Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - RdNr 7 - unveröffentlicht) .
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 30/07 R

    Honorarverteilungsmaßstab - kein Vergütungsausschluss für erbrachte oder

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Was sich als belegärztliche Leistungen iS des § 121 Abs. 3 Satz 1 SGB V darstellt, erschließt sich - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2003 (B 6 KA 43/02 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 1 RdNr 5; ebenso BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 2 RdNr 17) dargelegt hat - aus den Regelungen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), die zwischen Krankenhausleistungen und belegärztlichen Leistungen differenziert, und damit in Abgrenzung von diesen Krankenhausleistungen.
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Abgesehen davon, dass der gynäkologische Belegarzt damit Aufgaben übernehmen würde, die in das Fachgebiet des Kinderarztes bzw des Neonatologen fallen, hat der BGH seine Aussagen in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 14.2.1995 - VI ZR 272/93 - BGHZ 129, 6) relativiert, indem er für die (auch haftungsrechtlich) maßgebliche Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und vertraglich geschuldeten Aufgaben zwischen Belegarzt und Krankenhausträger ausdrücklich die Regelungen über die Krankenhausfinanzierung - namentlich § 2 Abs. 1 Satz 2 BPflV - herangezogen hat (BGH aaO S 14) .
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Dem steht auch nicht das Urteil des BGH vom 14.7.1992 (VI ZR 214/91 - NJW 1992, 2962) entgegen.
  • BSG, 20.06.1989 - 6 RKa 15/88
    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R
    Dem steht zusätzlich der Gesichtspunkt entgegen, dass es andernfalls unter Umständen zu Doppelvergütungen kommen könnte, wenn nämlich die dem Krankenhaus obliegenden Leistungen durch Pflegesätze bzw Fallpauschalen abgegolten werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 20.6.1989 - 6 RKa 15/88 - USK 89159 S 772) .
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen

    Denn die belegärztliche Tätigkeit ist als Teil der vertragsärztlichen Versorgung und als Fortsetzung der eigentlichen ambulanten ärztlichen Tätigkeit anzusehen (vgl BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 8/09 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 5 RdNr 12) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 1161/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Aufhebung von Honorarbescheiden -

    Durch die Einfügung von § 106 a Abs. 2 Satz 1 in das SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 - BGBl I 2190 ist keine Änderung der Rechtslage eingetreten. Durch die Einfügung von § 106 a in das SGB V besteht seit 01.01.2004 nunmehr eine unmittelbare gesetzliche Grundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellungen. Die Beklagte ist deshalb - unabhängig von Anträgen der Krankenkasse - gesetzlich berechtigt und verpflichtet, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen festzustellen und die Abrechnungen nötigenfalls richtig zu stellen (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R, juris Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1717/15
    Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 85 Abs. 4 Satz 1 bis 3 SGB V würden belegärztliche Leistungen ungeachtet der Erbringung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung aus der Gesamtvergütung honoriert; die Vergütung müsse die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit des Vertragsarztes berücksichtigen (§ 121 Abs. 3 Satz 2 SGB V; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.06.2010, - B 6 KA 8/09 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2012 - L 5 KA 3547/10
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich berechtigt und verpflichtet, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen festzustellen und die Abrechnungen nötigenfalls richtigzustellen (BSG Urt. v. 23.06.2010 - B 6 KA 8/09 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht