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   BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R   

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BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R (https://dejure.org/2016,15118)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R (https://dejure.org/2016,15118)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 20/15 R (https://dejure.org/2016,15118)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards - Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) sind ausschließlich an der objektiven Rechtslage ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    GKV-WSG, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5, § 128 SGB 5 vom 23.06.1997
    Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards - Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) - Orientierung ausschließlich an der objektiven ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Streichung von wassergefüllten Matratzen und Kissen aus dem Hilfsmittelverzeichnis - Vorraussetzungen zur Festsetzung neuer Qualitätsstandards

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Streichung wassergefüllter Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie aus dem Hilfsmittelverzeichnis in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vertrauensschutz des Herstellers; Beibringung aller produktbezogener Unterlagen auch im gerichtlichen ...

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards - Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) - Orientierung ausschließlich an der objektiven ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Streichung wassergefüllter Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie aus dem Hilfsmittelverzeichnis in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vertrauensschutz des Herstellers; Beibringung aller produktbezogener Unterlagen auch im gerichtlichen ...

  • rechtsportal.de

    SGB V § 139 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Streichung wassergefüllter Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie aus dem Hilfsmittelverzeichnis in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kein Vertrauensschutz des Herstellers; Beibringung aller produktbezogener Unterlagen auch im gerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 230
  • NZS 2016, 784
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen für die Streichung

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 24.1.2013 (BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) ausgeführt, dass sowohl die Bewilligung eines Eintragungsantrags durch Aufnahmebescheid, als auch die Streichung eines Hilfsmittels aus dem HMV als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind, gegen welche die Anfechtungsklage gegeben ist (§ 54 Abs. 1 Satz 1 1. Alt SGG) .

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der entsprechende Schriftsatz des Beklagten ausnahmsweise als (eigenständiger) Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, der gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist (vgl BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) .

    Nach § 139 Abs. 3 Satz 1 SGB V (idF des GKV-WSG vom 26.3.2007, BGBl I 378) erfolgt die Aufnahme eines Hilfsmittels in das HMV auf Antrag des Herstellers, der durch einen Verwaltungsakt zu bescheiden ist (vgl BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) .

    Grundsätzlich ist zur Beurteilung einer (reinen) Anfechtungsklage die Sach- und Rechtslage bei Erlass des streitgegenständlichen, angefochtenen Bescheides maßgeblich (BSG stRspr, zB BSG SozR 4-2700 § 168 Nr. 2 RdNr 17; BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 47) , und die Klägerin richtet sich gegen den Widerruf und die Streichung der Matratzen aus dem HMV zutreffend im Wege der Anfechtungsklage (vgl BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) .

    Aus diesem Grund erlangen auch die Hersteller durch die Listung ihres Produkts im HMV keine Vertrauensschutzposition, die ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der §§ 45 und 48 SGB X korrigierbar wäre (so bereits BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6; vgl auch BSGE 119, 57 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 17) .

    Zur Verwirklichung der objektiv-rechtlichen Funktion des HMV hat der Gesetzgeber daher eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, Eintragungen im HMV ungeachtet der ursprünglichen Verhältnisse ausschließlich an der aktuell geltenden Sach- und Rechtslage auszurichten (vgl BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 14/14 R

    Krankenversicherung - Streichung eines Medizinproduktes aus der

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Aus diesem Grund erlangen auch die Hersteller durch die Listung ihres Produkts im HMV keine Vertrauensschutzposition, die ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der §§ 45 und 48 SGB X korrigierbar wäre (so bereits BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6; vgl auch BSGE 119, 57 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 17) .

    b) Soweit der Beklagte bzw seine Rechtsvorgänger für bestimmte Hilfsmittel besondere Qualitätsanforderungen festgelegt haben bzw festlegen und die Streichung eines Hilfsmittels aus dem HMV darauf gestützt wird, das Hilfsmittel erfülle diese besonderen Qualitätsanforderungen nicht, ist zunächst zu prüfen, ob die besonderen Qualitätsanforderungen für dieses Hilfsmittel formell und materiell rechtmäßig sind (vgl BSGE 119, 57 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 17, RdNr 54 ff) .

    Die Herausnahme einer bestimmten Produktart aus dem HMV kann auch darauf gestützt werden, dass der medizinische Nutzen anderer Hilfsmittel durch Studien höherer Evidenz belegt ist (vgl hierzu BSGE 119, 57 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 17) .

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Prozessvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen, und auch das Revisionsgericht kann die dazu erforderlichen Tatsachen selbst ermitteln (vgl BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; SozR 3-1500 § 158 Nr. 3; BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 21; SozR 4-2600 § 210 Nr. 4) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - planbar iS der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Ausreichend ist insoweit, wenn die aufgestellten Qualitätsanforderungen auf einer zutreffenden Auswertung der Studienlage und einer unter Berücksichtigung der berührten Interessen vertretbaren Einschätzung beruhen, dass die Güte der Hilfsmittelversorgung durch diese Qualitätsanforderungen in relevanter Weise zusätzlich gefördert werden kann (vgl BSGE 112, 15 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 1, RdNr 45 f; BSGE 112, 257 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 137 Nr. 6) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Prozessvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen, und auch das Revisionsgericht kann die dazu erforderlichen Tatsachen selbst ermitteln (vgl BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; SozR 3-1500 § 158 Nr. 3; BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 21; SozR 4-2600 § 210 Nr. 4) .
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Ausreichend ist insoweit, wenn die aufgestellten Qualitätsanforderungen auf einer zutreffenden Auswertung der Studienlage und einer unter Berücksichtigung der berührten Interessen vertretbaren Einschätzung beruhen, dass die Güte der Hilfsmittelversorgung durch diese Qualitätsanforderungen in relevanter Weise zusätzlich gefördert werden kann (vgl BSGE 112, 15 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 1, RdNr 45 f; BSGE 112, 257 = SozR 4-2500 § 137 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 137 Nr. 6) .
  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 11/78

    Zugelassene Revision - Zulässigkeit - Gerügter Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Prozessvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen, und auch das Revisionsgericht kann die dazu erforderlichen Tatsachen selbst ermitteln (vgl BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; SozR 3-1500 § 158 Nr. 3; BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 21; SozR 4-2600 § 210 Nr. 4) .
  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Der EuGH hat mehrfach bestätigt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Verantwortung für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme haben (vgl zB EuGH Urteil vom 27.10.2011 - C-255/09 - RdNr 47 ff - Kommission/Portugal; EuGH Urteil vom 16.5.2006 - C-372/04 - RdNr 120 ff - Watts) .
  • EuGH, 13.01.2005 - C-38/03

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Es bedarf lediglich einer Rechtfertigung, wenn die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch besondere Anforderungen eingeschränkt wird (vgl EuGH Urteil vom 13.1.2005 - C-38/03 - Kommission/Belgien) .
  • EuGH, 27.10.2011 - C-255/09

    Die portugiesische Regelung der Kostenerstattung für ambulante ärztliche

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R
    Der EuGH hat mehrfach bestätigt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Verantwortung für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme haben (vgl zB EuGH Urteil vom 27.10.2011 - C-255/09 - RdNr 47 ff - Kommission/Portugal; EuGH Urteil vom 16.5.2006 - C-372/04 - RdNr 120 ff - Watts) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Dem steht zum einen der Charakter des ausschließlich an der objektiven Rechtslage orientierten HMV entgegen (vgl hierzu zuletzt BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, RdNr 19 mwN) , zum anderen ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz, (vgl hierzu allgemein zB Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 34, 40b) .
  • BSG, 15.12.2021 - B 3 KR 15/21 B

    Nachweis den medizinischen Nutzens von Wassermatratzensystemen; Verfahrensrüge im

    Auf ihre Revision hatte das BSG (Urteil vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8) das ursprüngliche Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen aufgehoben.

    Hat der Hersteller eines aus dem HMV durch den GKV-Spitzenverband herausgenommenen Produktes/Hilfsmittel im Rahmen des vom BSG v. 23.06.2016, B 3 KR 20/15 R Prüfschemas unter dem Prüfungspunkt zu Ziffer 1.): 'Medizinischer Nutzen' den Nachweis zu erbringen, dass sein Hilfsmittel den Kriterien des von dem GKV-Spitzenverband neugefassten Hilfsmittelverzeichnis entspricht?".

    Die Interpretation des vom Berufungsgericht missverstandenen Senatsurteils vom 23.6.2016 (aaO) führe dazu, dass Hilfsmittelhersteller den vom BSG geforderten Nachweis des medizinischen Nutzens ihres Produktes nicht erbringen könnten, selbst wenn dieser tatsächlich vorliege.

    Mit dem in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Senatsurteil (vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, insbesondere RdNr 31 ff) hat der Senat bereits entschieden, dass soweit bei der Erstellung oder Fortschreibung des HMV für bestimmte Hilfsmittel besondere Qualitätsstandards entwickelt und im HMV veröffentlicht werden, alle zur Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Qualitätsanforderungen notwendigen Ermittlungen der Amtsermittlungspflicht unterfallen ( BSG , aaO, RdNr 12); demgegenüber alle produktbezogenen Unterlagen, aus denen sich die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hilfsmittels in das HMV sowie für seinen Verbleib im HMV ergeben, auch im Fall eines Widerrufs der Aufnahmeentscheidung und der Streichung eines Produktes aus dem HMV allein vom Hersteller beizubringen sind ( BSG , aaO) .

    Denn danach obliegt der Nachweis, dass ein bereits im HMV gelistetes Produkt nach der rechtmäßigen Festlegung neuer Qualitätsanforderungen diese erfüllt, allein dem Hersteller; gerichtliche Sachverständigengutachten sind von Amts wegen deshalb nicht einzuholen ( BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, LS 3) .

  • BSG, 14.06.2023 - B 3 KR 10/21 R

    Zur Frage, ob ein Vertriebsunternehmen berechtigt sein kann, namens und im

    Seiner Konzeption nach hat das Hilfsmittelverzeichnis eine ausschließlich objektiv-rechtliche Funktion im Interesse der systematischen Ordnung der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzugebenden Hilfsmittel (vgl zuletzt BSG vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - SozR 4-2500 § 139 Nr. 9 RdNr 14 unter Verweis auf BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, RdNr 19) , ohne dass ihm rechtliche Bindungswirkungen gegenüber Krankenkassen oder Versicherten zukämen.

    Entsprechend vermittelt es auch Herstellern keinen Vertrauensschutz, der nur unter Einhaltung der allgemeinen Maßgaben der §§ 45 und 48 SGB X zu durchbrechen wäre (vgl BSG vom 23.6.2016 aaO; vgl auch zur Streichung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittelverzeichnis BSG vom 24.1.2013 - B 3 KR 22/11 R - BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6) .

    Deren Anspruch auf eine den gesetzlichen Vorgaben genügende Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses leitet sich vielmehr von dem durch Art. 12 Abs. 1 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht zur Teilnahme am Wettbewerb ab, das verletzt ist, soweit ein Hilfsmittel ohne sachlichen Grund von der Aufnahme in das oder vom Verbleib in dem Hilfsmittelverzeichnis ausgenommen wird (vgl BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - aaO, RdNr 28 mwN) .

    Nach seiner Anlage ist das Aufnahmeverfahren wesentlich auf die Beteiligung des Herstellers und die Beibringung maßgeblicher Unterlagen durch ihn ausgerichtet; kommt er dem nicht nach, hat der GKV-Spitzenverband das nicht durch (eigene) Ermittlungen von Amts wegen auszugleichen (vgl BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, RdNr 32 ff und zuletzt BSG vom 15.12.2021 - B 3 KR 15/21 B - juris RdNr 11) .

  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KR 13/17 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - sachgerechte Zuordnung eines

    Die Festlegung von Qualitätsstandards ist, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, nur dann rechtmäßig, wenn sie dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln dienen (vgl BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, RdNr 28).

    Werden an ein Hilfsmittel besondere Anforderungen gestellt, die an andere Hilfsmittel der Produktgruppe im HMV nicht gestellt werden, kann sich dies daher durchaus wie ein "staatlicher" Eingriff auf den Wettbewerb auswirken (vgl BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, RdNr 28; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 22 RdNr 64 ff; allgemein zu marktbezogenen staatlichen Informationen vgl BVerfGE 105, 252, LS 1 und 265 ff ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Der Antragstellerin gelingt es auch nicht, einen Anordnungsgrund mittels der Behauptung glaubhaft zu machen, das Verhalten der Antragsgegnerin habe den Wettbewerb verfälscht (hierzu weiterführend BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2015 - L 1 KR 218/12 - Kämmerer, a.a.O., Art. 12 Rn. 50).
  • SG Konstanz, 08.02.2024 - S 1 U 1682/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Dem entspricht die Amtsaufklärungspflicht der Behörde nach § 20 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X; vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, B 3 KR 20/15 R, BSGE 121, 230 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 8, Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - L 9 KR 504/16

    Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis; Hausschuhe für

    Der Antrag ist nach § 139 Abs. 6 SGB V bereits dann abzulehnen, wenn die Antragsunterlagen unvollständig sind, dem Hersteller zur Einreichung eine angemessene Frist von bis zu sechs Monaten gesetzt wurde und er die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht hat (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230-243 Rn. 32 f.).

    Allein sie wäre dazu verpflichtet gewesen (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 20/15 R - BSGE 121, 230-243, Rn. 33).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2018 - L 4 KR 510/17
    Auf die Revision der Antragsgegnerin hat das Bundessozialgericht (BSG), Az.: B 3 KR 20/15 R, das Urteil des LSG vom 30. April 2014 aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    Die Streichung eines Hilfsmittels aus dem HMV ist als Verwaltungsakt zu qualifizieren, gegen den gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, B 3 KR 20/15 R, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 KR 111/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Motorbewegungsschiene für die passive

    Die Aufnahme eines bestimmten Hilfsmittels in das HMV mit einer auf eine Funktion beschränkten Nutzung könnte wegen seines Anscheins, das Hilfsmittel werde mit allen seinen Funktionen regelmäßig von der Leistungspflicht der GKV umfasst, zu einer wettbewerbswidrigen Benachteiligung derjenigen Hersteller führen, deren gleichartige Produkte nur mit einer Funktion auf dem Markt angeboten und beworben werden (vgl. zur Verfälschung des Wettbewerbs durch Qualitätsvorgaben im HMV BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 20/15 R -, juris Rn. 28; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2017 - B 3 KR 3/16 R -, juris Rn. 25), zumal der Adressatenkreis - wie dargelegt - mit solchen Beschränkungen nicht rechnen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 4 KR 220/17
    Trotz der grundsätzlich strikten Anwendung hat insbesondere der 3. Senat des BSG (vgl. Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 20/15 R) in engen Grenzen bestimmte Ausnahmen von den Vorgaben und Grundsätzen anerkannt.

    Derartiges hat das BSG bejaht bei Fristversäumnissen wegen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Versicherten, im Falle des verspäteten Zugangs der Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei der Krankenkasse aufgrund von Organisationsmängeln, die diese selbst vertreten hatte, für Fälle einer irrtümlichen Verneinung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten aufgrund ärztlicher Fehlbeurteilung sowie bei einem von der Krankenkasse rechtsfehlerhaft bewerteten Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aufgabe des letzten Arbeitsplatzes (vgl. dazu zusammenfassend BSG, Urteil vom 11. Mai 2017, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 1809/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen der Eingruppierung

  • BSG, 13.01.2021 - B 3 KR 10/20 B

    Aufnahme eines Spezialhausschuhs für Diabetiker in das Hilfsmittelverzeichnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 16 KR 364/17
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