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   BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B   

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BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B (https://dejure.org/2016,21066)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B (https://dejure.org/2016,21066)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - B 3 P 1/16 B (https://dejure.org/2016,21066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fragerecht der Beteiligten an den Sachverständigen - Gehörsrüge - Sachdienlichkeit der Fragen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fragerecht der Beteiligten an den Sachverständigen - Gehörsrüge - Sachdienlichkeit der Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 397, § 402, § 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung des Sachverhalts für dienlich erachtet (BVerfG NJW 1998, 2273; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5; BGH NJW 1998, 162) .

    Insbesondere muss der Beschwerdeführer alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7) .

    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter jedenfalls dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören und er schriftliche Fragen im oben dargestellten Sinne angekündigt hat, die objektiv sachdienlich sind; liegen diese Voraussetzungen vor, muss das Gericht dem Antrag folgen, soweit er aufrechterhalten bleibt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7).

    Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und aus seiner Sicht keiner Erläuterung bedarf (BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1997, 802; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5) Diesen Anforderungen an die Bemühungen eines Beteiligten um rechtliches Gehör ist hier genügt.

    Sachdienlichkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die Einwände und Fragen im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10; Keller, aaO, § 116 RdNr 5) ; anderenfalls kann das Begehren rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1998, 162) .

    Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung, der als Folgerung des Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren verhindern soll, dass die Beteiligten nur Objekt des Verfahrens sind (vgl BVerfG NJW 1996, 3202; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10) .

    Das reicht jedoch als Ablehnungsgrund nicht aus (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 13) .

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 397, § 402, § 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung des Sachverhalts für dienlich erachtet (BVerfG NJW 1998, 2273; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5; BGH NJW 1998, 162) .

    Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und aus seiner Sicht keiner Erläuterung bedarf (BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1997, 802; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5) Diesen Anforderungen an die Bemühungen eines Beteiligten um rechtliches Gehör ist hier genügt.

    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält (vgl nochmals BVerfG NJW 1998, 2273) , soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können.

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, damit er das schriftliche Gutachten erläutere, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 397, § 402, § 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung des Sachverhalts für dienlich erachtet (BVerfG NJW 1998, 2273; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5; BGH NJW 1998, 162) .

    Sachdienlichkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich die Einwände und Fragen im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10; Keller, aaO, § 116 RdNr 5) ; anderenfalls kann das Begehren rechtsmissbräuchlich sein (BGH NJW 1998, 162) .

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung, der als Folgerung des Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren verhindern soll, dass die Beteiligten nur Objekt des Verfahrens sind (vgl BVerfG NJW 1996, 3202; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10) .
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter jedenfalls dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören und er schriftliche Fragen im oben dargestellten Sinne angekündigt hat, die objektiv sachdienlich sind; liegen diese Voraussetzungen vor, muss das Gericht dem Antrag folgen, soweit er aufrechterhalten bleibt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Insbesondere muss der Beschwerdeführer alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Insbesondere muss der Beschwerdeführer alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7) .
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Es hätte auf den Antrag des Klägers entweder mit einer Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung (§ 411 Abs. 3 ZPO) oder seiner schriftlichen Anhörung eingehen müssen (zur Möglichkeit der Aufforderung an den Kläger, die Einwände zuvor noch näher zu konkretisieren und dazu entsprechende Fragen zu formulieren, vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 ZPO) .
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen, zB auf Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche hinzuweisen (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 5; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 118 RdNr 12f) .
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 3 P 1/16 B
    Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und aus seiner Sicht keiner Erläuterung bedarf (BVerfG NJW 1998, 2273; BGH NJW 1997, 802; BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7 und Nr. 2 RdNr 5) Diesen Anforderungen an die Bemühungen eines Beteiligten um rechtliches Gehör ist hier genügt.
  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

    Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung (BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung (BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 14).

    Dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten nach Auffassung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und keiner Erläuterung bedarf (BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - Juris RdNr 15).

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 265/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Anlass zur Annahme einer Verletzung des Fragerechts gibt auch nicht der zutreffende Hinweis des Klägers, dass unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, das Fragerecht dem Antragsteller erlauben soll, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können (BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - Juris RdNr 10; vgl auch Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 148/21 B

    Weitergewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente Verfahrensrüge im

    Das Fragerecht nach § 116 Satz 2 SGG soll dem Antragsteller hingegen erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können (BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Nur dieses Verständnis trägt der Bedeutung des Fragerechts im Rahmen des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinreichend Rechnung (BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2018 - L 7 VE 6/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Diese verlangt, dass bei Ausübung des Fragerechts zumindest ansatzweise erkennbar sein muss, an welcher Stelle aus Sicht des Fragenden unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen zu hinterfragen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Juni 2016, B 3 P 1/16 B; Urteil des Senats vom 30. August 2017, L 7 SB 82/13, juris).
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 289/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können (BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2017 - L 7 SB 82/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigengutachten - Pflicht der

    Diese verlangt, dass bei Ausübung des Fragerechts zumindest ansatzweise erkennbar sein muss, an welcher Stelle aus Sicht des Fragenden unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen zu hinterfragen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Juni 2016, B 3 P 1/16 B, juris).
  • BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Unabhängig davon, ob das Gericht ein Gutachten für erläuterungsbedürftig hält, soll das Fragerecht dem Antragsteller erlauben, im Rahmen des Beweisthemas aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um auf das Verfahren Einfluss nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung verstehen zu können ( BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 355/11 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 23.6.2016 - B 3 P 1/16 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 27.9.2018 - B 9 V 14/18 B - juris RdNr ) .
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