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   BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91   

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BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91 (https://dejure.org/1992,1425)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 7 RAr 44/91 (https://dejure.org/1992,1425)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 (https://dejure.org/1992,1425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Nr. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG § 131 Abs. 1 Satz 3; AÜG Art. 1 § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Nr. 3, § 10 Abs. 4
    Leiharbeitnehmer: Befristetes Wiedereinstellungsverbot auch bei zu Recht erfolgter außerordentlicher verhaltensbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 48 (Ls.)
  • BB 1993, 437
  • DB 1993, 541
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Eine fallgruppenbezogene Auflage ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn einem Verleiher verboten wird, einen Leiharbeitnehmer, mit dem zulässigerweise ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, nur einem Entleiher zu überlassen (vgl BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2); denn mit dieser Auflage wird nicht lediglich abstrakt die generelle Norm des Synchronisationsverbots (Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG) wiederholt, sondern in Anwendung für bestimmte Fallgruppen (nämlich die der zulässig befristeten Arbeitsverträge) dem Verleiher ein bestimmtes Verhalten verboten, das diesem die Beachtung des Gesetzes erleichtert (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

    Den Nrn 3 bis 6 des Art. 1 § 3 Abs. 1 AÜG sind daher, wie der Senat schon entschieden hat, an den Verleiher gerichtete allgemeine Verbote zu entnehmen (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

    Ausgehend von diesen Entscheidungen bezweckt das danach erlassene AÜG, die (erlaubte) Arbeitnehmerüberlassung von der (nicht erlaubten) Arbeitsvermittlung abzugrenzen und Mißbräuchen entgegenzutreten, die sich aus der Arbeitnehmerüberlassung ergeben können und ergeben haben (vgl Begründung zum AÜG-Entwurf, BT-Drucks VI/2303 S 9 f; BSGE 48, 115, 117 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG SozR 7815 Art. 1 § 3 AÜG Nr. 3).

    Im übrigen müßten Leiharbeitnehmer, wenn sich aus Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4 AÜG Nachteile für sie ergeben würden, diese in Kauf nehmen (BSGE 48, 115, 119 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Soweit auf das Urteil des EuGH vom 23. April 1991 - Rechtssache C 41/90 - EuGRZ 1991, 161 Bezug genommen werde, sei zu bemerken, daß dieses Urteil ausschließlich den Bereich der Führungskräftevermittlung betreffe.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 23. April 1991 - Rechtssache C 41/90 - SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1 = EuGRZ 1991, 161 lediglich entschieden, daß in bezug auf Führungskräfte der Wirtschaft und eine grenzüberschreitende Vermittlungstätigkeit das Vermittlungmonopol der Beklagten durch Vorschriften des EWG-Vertrages eingeschränkt sei (vgl Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1991 - 7 BAr 42/91; ferner Urteil des BSG vom 26. März 1992 - 11 RAr 25/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 - demnächst SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder, wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Eine fallgruppenbezogene Auflage ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn einem Verleiher verboten wird, einen Leiharbeitnehmer, mit dem zulässigerweise ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, nur einem Entleiher zu überlassen (vgl BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2); denn mit dieser Auflage wird nicht lediglich abstrakt die generelle Norm des Synchronisationsverbots (Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG) wiederholt, sondern in Anwendung für bestimmte Fallgruppen (nämlich die der zulässig befristeten Arbeitsverträge) dem Verleiher ein bestimmtes Verhalten verboten, das diesem die Beachtung des Gesetzes erleichtert (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Dieses Gericht hat 1967 entschieden, daß einerseits der Ausschluß der freien Wahl des Berufs des ständigen Arbeitsvermittlers durch das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (§ 35 des Gesetzes über Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung ) mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (BVerfGE 21, 245) und andererseits die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmer-Überlassungsverträge durch § 37 Abs. 3 AVAVG mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar war (BVerfGE 21, 261).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Dieses Gericht hat 1967 entschieden, daß einerseits der Ausschluß der freien Wahl des Berufs des ständigen Arbeitsvermittlers durch das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (§ 35 des Gesetzes über Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung ) mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (BVerfGE 21, 245) und andererseits die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmer-Überlassungsverträge durch § 37 Abs. 3 AVAVG mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar war (BVerfGE 21, 261).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73

    Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen -

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Ein berechtigtes Interesse ist jedoch gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung wohl begründet (BVerwGE 42, 318, 320; vgl BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5) oder, anders gewendet, hinreichend konkret ist (BSGE 42, 212, 217), zB bei der beabsichtigten Wiederholung einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Wahlordnung (BVerwGE 16, 312, 316), bei der beabsichtigten Wiederholung der - im Einzelfall als unzulässig zurückgewiesenen - unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen im Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwGE 42, 318), beim Streit über die Höhe der Beförderungsgebühr für Drucksachen, die eine Rundfunkanstalt weiterhin regelmäßig durch die Briefpost versenden lassen will (BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37) oder beim Streit über die Vollstreckbarkeit einer der Höhe nach umstrittenen Fernmeldegebührenrechnung bei Aufrechterhaltung des Fernmeldeanschlusses (BVerwGE 54, 314, 316).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Ein berechtigtes Interesse ist jedoch gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung wohl begründet (BVerwGE 42, 318, 320; vgl BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5) oder, anders gewendet, hinreichend konkret ist (BSGE 42, 212, 217), zB bei der beabsichtigten Wiederholung einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Wahlordnung (BVerwGE 16, 312, 316), bei der beabsichtigten Wiederholung der - im Einzelfall als unzulässig zurückgewiesenen - unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen im Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwGE 42, 318), beim Streit über die Höhe der Beförderungsgebühr für Drucksachen, die eine Rundfunkanstalt weiterhin regelmäßig durch die Briefpost versenden lassen will (BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37) oder beim Streit über die Vollstreckbarkeit einer der Höhe nach umstrittenen Fernmeldegebührenrechnung bei Aufrechterhaltung des Fernmeldeanschlusses (BVerwGE 54, 314, 316).
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 23. April 1991 - Rechtssache C 41/90 - SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1 = EuGRZ 1991, 161 lediglich entschieden, daß in bezug auf Führungskräfte der Wirtschaft und eine grenzüberschreitende Vermittlungstätigkeit das Vermittlungmonopol der Beklagten durch Vorschriften des EWG-Vertrages eingeschränkt sei (vgl Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1991 - 7 BAr 42/91; ferner Urteil des BSG vom 26. März 1992 - 11 RAr 25/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 - demnächst SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder, wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
    Ein berechtigtes Interesse ist jedoch gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung wohl begründet (BVerwGE 42, 318, 320; vgl BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5) oder, anders gewendet, hinreichend konkret ist (BSGE 42, 212, 217), zB bei der beabsichtigten Wiederholung einer genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten Wahlordnung (BVerwGE 16, 312, 316), bei der beabsichtigten Wiederholung der - im Einzelfall als unzulässig zurückgewiesenen - unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen im Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwGE 42, 318), beim Streit über die Höhe der Beförderungsgebühr für Drucksachen, die eine Rundfunkanstalt weiterhin regelmäßig durch die Briefpost versenden lassen will (BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37) oder beim Streit über die Vollstreckbarkeit einer der Höhe nach umstrittenen Fernmeldegebührenrechnung bei Aufrechterhaltung des Fernmeldeanschlusses (BVerwGE 54, 314, 316).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    - Wiederholungsgefahr (vgl zum Vorstehenden BSGE 79, 71, 78 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 4 S 137 mwN; SozR 4100 § 91 Nr. 5 S 13; SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4 S 18; Bolay in Lüdtke, SGG, 2. Aufl 2006, § 131 RdNr 17 ff).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nämlich zu verneinen, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Klägers nicht verbessern würde (BVerwGE 53, 134, 137; 75, 109, 113; 78, 85, 91; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 6. Aufl, RdNr 16a vor § 51).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer

    Im letzteren Fall ist ein berechtigtes Interesse dann gegeben, wenn die Gefahr der Wiederholung begründet ist (BVerwGE 42, 318, 320; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auflagen sind, was auch für Auflagen nach Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG zutrifft (BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen), Verfügungen, durch die dem durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ein Tun, Dulden oder wie hier, Unterlassen vorgeschrieben wird (vgl § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz , § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs ), das mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann.

    Darin liegt eine fall- oder fallgruppenbezogene Auflage, denn sie konkretisiert den Versagungstatbestand des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG für die Fallgruppe der befristeten Arbeitsverträge (vgl zur fallgruppenbezogenen Auflage BSGE 48, 115 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1 sowie BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, kommt angesichts des § 4 AFG, nach dem Arbeitsvermittlung grundsätzlich nur von der BA betrieben werden darf, und dem weiten Umfang des Begriffs der Arbeitsvermittlung eine rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung nur in Betracht, wenn der Verleiharbeitgeber in einem bestimmten Umfang das Arbeitgeberrisiko übernimmt, den Leiharbeitnehmer mangels Aufträgen nicht beschäftigen zu können, den sozialen Schutz des Leiharbeitnehmers sicherstellt und das Leiharbeitsverhältnis den Einsatz des Arbeitnehmers beim Entleiher überdauert (BSGE 31, 135, 242 ff; BSG-Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 44/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

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