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   BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R   

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BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R (https://dejure.org/2014,29078)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R (https://dejure.org/2014,29078)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 21/12 R (https://dejure.org/2014,29078)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung der Landwirte - Familienversicherung - ALG II-Bezieher - Ausschluss der Familienangehörigen wegen Befreiung von der Versicherungspflicht nur, wenn es ohne Befreiung tatbestandsbezogen zur eigenen Versicherung gekommen wäre

  • openjur.de

    Krankenversicherung der Landwirte; Familienversicherung; ALG II-Bezieher; Ausschluss der Familienangehörigen wegen Befreiung von der Versicherungspflicht nur, wenn es ohne Befreiung tatbestandsbezogen zur eigenen Versicherung gekommen wäre; Übergangsregelung des § 94 Abs 1 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 KVLG 1989 vom 20.12.1988, § 59 Abs 1 S 1 KVLG 1989 vom 20.12.1988, § 94 Abs 1 KVLG, § 10 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 21.03.2005
    Krankenversicherung der Landwirte - Familienversicherung - ALG II-Bezieher - Ausschluss der Familienangehörigen wegen Befreiung von der Versicherungspflicht nur, wenn es ohne Befreiung tatbestandsbezogen zur eigenen Versicherung gekommen wäre - Übergangsregelung des § ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte; Keine vorrangige originäre Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II; Kein Ausschlussgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

  • rewis.io

    Krankenversicherung der Landwirte - Familienversicherung - ALG II-Bezieher - Ausschluss der Familienangehörigen wegen Befreiung von der Versicherungspflicht nur, wenn es ohne Befreiung tatbestandsbezogen zur eigenen Versicherung gekommen wäre - Übergangsregelung des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte; Keine vorrangige originäre Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II; Kein Ausschlussgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

  • rechtsportal.de

    Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte; Keine vorrangige originäre Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II; Kein Ausschlussgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.02.1977 - 11 RK 3/76

    Versicherungspflicht - Befreiung - Reichweite

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Deswegen habe die Befreiung auch für später eintretende Versicherungspflichttatbestände gelten sollen (Hinweis auf BSGE 43, 194 = SozR 5420 § 4 Nr. 1) .

    Die Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdL als berufsständische Unternehmerversicherung rechtfertige eine Abweichung von der Rechtslage zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der allgemeinen Krankenversicherung (Hinweis auf BSGE 43, 194 = SozR 5420 § 4 Nr. 1; BSG SozR 5420 § 2 Nr. 4; BSGE 41, 157 = SozR 5420 § 2 Nr. 2) .

    Der 11. Senat des BSG hat zwar mit Urteil vom 4.2.1977 entschieden, dass sich in der Zusammenschau der Befreiungstatbestände in § 94 und § 4 KVLG eine aufgrund § 94 KVLG ausgesprochene Befreiung auf alle Versicherungspflichttatbestände nach § 2 KVLG beziehen muss, auch auf erst später eintretende Versicherungspflichten "nach dieser Vorschrift" (BSGE 43, 194, Leitsatz und 195 ff = SozR 5420 § 4 Nr. 1) .

    Der pauschale Hinweis auf die Besonderheiten der KVdL als ein besonderes Ordnungssystem (vgl BSGE 41, 157, 159 = SozR 5420 § 2 Nr. 2 S 3; BSGE 43, 194, 197 = SozR 5420 § 4 Nr. 1 S 2) ist bei dieser für den Teilbereich der Familienversicherung angewandten Regelungstechnik des Gesetzgebers nicht geeignet, aus nicht in den Gesetzestext eingegangenen übergeordneten Erwägungen wiederum ein dem Regelungsziel entgegenstehendes Resultat herbeizuführen.

  • BSG, 05.02.1976 - 11 RK 2/75

    Krankenversicherungspflicht - Landwirtschaft - Mithelfende Familienangehörige -

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Die Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdL als berufsständische Unternehmerversicherung rechtfertige eine Abweichung von der Rechtslage zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der allgemeinen Krankenversicherung (Hinweis auf BSGE 43, 194 = SozR 5420 § 4 Nr. 1; BSG SozR 5420 § 2 Nr. 4; BSGE 41, 157 = SozR 5420 § 2 Nr. 2) .

    Der pauschale Hinweis auf die Besonderheiten der KVdL als ein besonderes Ordnungssystem (vgl BSGE 41, 157, 159 = SozR 5420 § 2 Nr. 2 S 3; BSGE 43, 194, 197 = SozR 5420 § 4 Nr. 1 S 2) ist bei dieser für den Teilbereich der Familienversicherung angewandten Regelungstechnik des Gesetzgebers nicht geeignet, aus nicht in den Gesetzestext eingegangenen übergeordneten Erwägungen wiederum ein dem Regelungsziel entgegenstehendes Resultat herbeizuführen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2011 - L 1 KR 175/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Insoweit kann sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8.3.2011 (L 1 KR 175/10 - Juris) berufen.
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Zum anderen bestätigt die Konzeption, dass es auf die individuelle aktuelle versicherungsrechtliche Situation des Betroffenen ankommt ("für die Dauer der Schutzfristen"; vgl zur Frage eines Fortwirkens von Versicherungsfreiheit im Falle des fehlenden Entgeltbezugs BSGE 72, 292, 996 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Zu Recht hat das LSG eine Ausdehnung des ursprünglich im Klageverfahren vor dem SG beantragten Zeitraums der begehrten Feststellung "ab Antragstellung" auf die Zeit ab 31.8.2007 im Wege einer zulässigen Anschlussberufung und Klageerweiterung (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG; vgl BSGE 24, 247, 249 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO) angenommen.
  • BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R

    Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung -

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    In diesem Zusammenhang ist unbeachtlich, dass nach den Feststellungen des LSG die vom Kläger vorsorglich gemachte Anzeige nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 2 KVLG 1989 gestellt wurde, weil die Annahme einer gleichwohl fristgerecht geltenden Anzeige jedenfalls nach den Grundsätzen über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im vorliegenden Fall nicht gänzlich ausgeschlossen ist (vgl auch zum Fall eines nicht rechtzeitig ausgeübten Krankenkassenwahlrechts BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 RdNr 13) .
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92

    Beitragszuschuss - Privat versicherter Angestellter - Erziehungsurlaub der

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    Diese gesetzliche Konzeption bestätigt zum einen, dass der Gesetzgeber entsprechend der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 1 S 5) davon ausgeht, dass eine vorangegangene Versicherung in der GKV nur dann (weitere) Voraussetzung für das Zustandekommen einer Familienversicherung ist, wenn dies ausdrücklich gesetzlich so geregelt ist.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 21/12 R
    bb) Die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw KVdL einer Familienversicherung entgegensteht, erfordert nach den allgemeinen, auch in anderen sozialrechtlichen Regelungsbereichen geltenden, und auch der Rechtsprechung des Senats zugrundeliegenden Grundsätzen vielmehr eine jeweils tatbestandsbezogene Betrachtung der individuellen versicherungsrechtlichen Situation (vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 8 Nr. 3 RdNr 17 mwN; vgl auch zur gebotenen Anknüpfung an das konkrete Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9; BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 5; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand 84. EL 2014, § 10 SGB V RdNr 31) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 KR 779/20

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Rentenbezug - Zuschuss zur privaten

    Da die Familienversicherung kraft Gesetzes eintritt und keines konstitutiven Verwaltungsaktes bedarf, ist vorliegend die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) die richtige Klageart (Bundessozialgericht [BSG] 26.10.1990, 12/3 RK 27/88, USK 9042 = BeckRS 1990, 30735355; BSG 23.07.2014, B 12 KR 21/12 R, SozR 4-2500 § 10 Nr. 11; Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Berchtold, 6. Aufl. 2019, SGB V § 10 Rn 10), die von der Klägerin als Stammversicherter verfolgt werden kann, obwohl die Familienversicherung eine eigene Versicherung des Familienangehörigen ist (BSG 29.06.1993, 12 RK 48/91, BSGE 72, 292-297, SozR 3-2500 § 10 Nr. 2, Rn 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 KR 3937/19

    Künstlersozialversicherung - Tanzpädagogin - selbstständige künstlerische

    Auch für das KVLG bestätige das BSG in dem Urteil vom 23.07.2014 zum Az B 12 KR 21/12 R eine tatbestandsbezogene Betrachtungsweise und definiere weiterhin einen einheitlichen Grundsatz für Befreiungen in der Krankenversicherung und Rentenversicherung.
  • SG Nürnberg, 16.09.2015 - S 11 KR 69/13

    Krankenversicherung

    Diese Gesetzesbegründung hat jedoch keinen Niederschlag im Gesetz selbst, d. h. im Wortlaut des Satz 7 des § 129 Abs. 1 SGB V gefunden (siehe zu diesem Erfordernis BVerfG, Urteil vom 07.10.2014, 2 BvR 1641/11, Rn. 158; BSG, Urteil vom 23.07.2014, B 12 KR 21/12 R).
  • SG Köln, 15.09.2017 - S 23 KR 2081/16
    Hierzu findet sich auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin aufgeführten Rechtsprechung des BSG, Urteil 30.10.2013 (Az.: B 12 KR 21/12 R) allein in § 3 Abs. 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler eine Ausnahme im Rahmen der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie bei Kapitalvermögen.
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