Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17998
BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R (https://dejure.org/2014,17998)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R (https://dejure.org/2014,17998)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - B 12 P 1/12 R (https://dejure.org/2014,17998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung - alleinige oder hälftige Beitragstragung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte; Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung; alleinige oder hälftige Beitragstragung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 235 Abs 3 SGB 5, § 249 Abs 1 Halbs 1 SGB 5 vom 15.12.2004, § 249 Abs 1 Halbs 2 SGB 5 vom 15.12.2004, § 249 Abs 3 SGB 5 vom 12.12.1996, § 251 Abs 2 S 1 Nr 2 Halbs 2 SGB 5 vom 06.10.1989
    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung - alleinige oder hälftige Beitragstragung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragstragung für Beschäftigte in einer Werkstatt für Behinderte; Alleinige Beitragstragung durch den Träger der Einrichtung; Keine hälftige Beitragtragung bei Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung - alleinige oder hälftige Beitragstragung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragstragung für Beschäftigte in einer Werkstatt für Behinderte; Alleinige Beitragstragung durch den Träger der Einrichtung; Keine hälftige Beitragtragung bei Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung

  • rechtsportal.de

    Beitragstragung für Beschäftigte in einer Werkstatt für Behinderte; Alleinige Beitragstragung durch den Träger der Einrichtung; Keine hälftige Beitragtragung bei Übersteigen des Mindestbetrags durch Einmalzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B

    Arbeitgeber als Leistungsempfänger iS von § 183 SGG

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen ist der Kläger allerdings als "Leistungsempfänger" iS von § 183 S 1 SGG anzusehen, der gerichtskostenrechtlich privilegiert ist (vgl ähnlich bereits für Arbeitgeber als Empfänger von Eingliederungs- oder Lohnkostenzuschüssen nach dem SGB III: BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 368 Nr. 2; für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung in Kleinbetrieben nach § 10 Lohnfortzahlungsgesetz BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 3) .

    Gleichwohl handelt es sich zumindest auch um eine sozialleistungsähnliche, die Kostenprivilegierung rechtfertigende Begünstigung (zu diesem Gesichtspunkt bereits BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 3 RdNr 8 f), indem eine Entlastung des Trägers einer WfbM von Beitragsaufwendungen erfolgt, der Aufgaben gleich einem Arbeitgeber wahrnimmt.

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen ist der Kläger allerdings als "Leistungsempfänger" iS von § 183 S 1 SGG anzusehen, der gerichtskostenrechtlich privilegiert ist (vgl ähnlich bereits für Arbeitgeber als Empfänger von Eingliederungs- oder Lohnkostenzuschüssen nach dem SGB III: BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 2; BSG SozR 4-4300 § 368 Nr. 2; für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung in Kleinbetrieben nach § 10 Lohnfortzahlungsgesetz BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 3) .
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R
    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • BSG, 13.12.2017 - B 13 R 13/17 R

    Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den

    b) Jedoch ist § 77 Abs. 3 S 3 Nr. 1 SGB VI vorliegend analog anzuwenden, weil nach den Ausführungen unter a) eine Regelungslücke besteht und auch die weiteren Voraussetzungen einer Analogie erfüllt sind (zu den Voraussetzungen einer Analogie allgemein zuletzt zB BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, 76. Aufl 2017, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl zB BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 10. Aufl 2018, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 10/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl zB BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 10. Aufl 2018, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl 2020, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl zB BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 10. Aufl 2018, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 23/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl zB BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 10. Aufl 2018, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl 2020, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • LSG Bayern, 01.07.2020 - L 1 R 457/18

    Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch bei

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr. 21 ff mwN; BSG, Urteil vom 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr. 14 ff mwN).
  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 6/21 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Genehmigungsfiktion -

    Für eine entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 SGB X fehlt es sowohl an einer planwidrigen Regelungslücke als auch an einer vergleichbaren Interessenlage (vgl zu den Voraussetzungen einer Analogie zB BSG vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff; BSG vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff, jeweils mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 13 AS 3192/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Antrag auf Durchführung einer

    Eine analoge Anwendung setzt generell voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Lücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung zu dem gleichen Ergebnis gekommen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014, B 12 P 1/12 R, m.w.N., Juris).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 5/17 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Sie setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl zB BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 12 P 1/12 R - SozR 4-2500 § 251 Nr. 2 RdNr 21 ff mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R - SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14 ff mwN; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 10. Aufl 2018, RdNr 889; Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, Einleitung RdNr 48, 55 mwN) .
  • LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - L 11 KR 715/17

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sofortmeldung von Beschäftigungsverhältnissen

  • BSG, 24.09.2019 - B 5 R 191/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 29.04.2021 - B 13 R 105/20 B

    Anspruch auf Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht