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   BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R   

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https://dejure.org/2014,18023
BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R (https://dejure.org/2014,18023)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R (https://dejure.org/2014,18023)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 31/12 R (https://dejure.org/2014,18023)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebendes erwachsenes behindertes Kind; verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 42 Nr 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 42 Nr 2 SGB 12 vom 24.03.2011, § 27a Abs 3 S 1 SGB 12 vom 24.03.2011, § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 vom 24.03.2011
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebendes erwachsenes behindertes Kind - verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebendes erwachsenes behindertes Kind - verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ; Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte mit gemeinsamer Haushaltsführung mit anderen Erwachsenen ohne Partner zu sein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mehr Sozialhilfe für Behinderte, die zu Hause leben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.07.2014)

    Rechte von Behinderten gestärkt

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übliche Sozialhilfekürzung für Behinderte durch BSG gestoppt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts vom 23.7.2014 zu den Regelbedarfen und die Folgen für die Praxis (Anne Lenze/Wolfgang Conradis; info also 3/2015, 99-105)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 116, 223
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R
    Im Sozialhilferecht richtet sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann, wenn sie mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt (Fortführung von BSG Urteil vom 23.7.2014 - B 8 SO 14/13 R = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9).

    Diese Auslegung legt schon der Wortlaut der Anlage zu § 28 SGB XII nahe; aus der Systematik des Gesetzes und seinem Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Vorschriften folgt dies vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 GG zwingend, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R) ausführlich dargestellt hat; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.

    Es muss indes typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 (gemeinsamer eigener, kein fremder Haushalt) unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .

    Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO) .

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften

    Dies hat der Senat für die Konstellation des Zusammenlebens von Eltern mit ihren erwachsenen behinderten Kindern im Einzelnen dargestellt (Urteil vom 23.7.2014 - B 8 SO 31/12 R) ; entsprechende Vorstellungen über ein im Ausgangspunkt gleichberechtigtes Miteinanderleben mit der Folge eines gemeinsamen Haushalts iS des § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII sind auch auf Wohngemeinschaften, die durch (gegenseitige) Unterstützungsleistungen gekennzeichnet sind, übertragbar.
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen -

    Die Regelbedarfsstufe 3 könnte erst dann zur Anwendung kommen, wenn bei der Klägerin ausnahmsweise keinerlei eigenständige oder nur eine gänzlich unwesentliche Beteiligung an der Haushaltsführung vorläge (vgl im Einzelnen BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9; BSGE 116, 223 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 10; BSG SozR 4-3500 § 28 Nr. 11) .
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R

    Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24.3.2015 (B 8 SO 5/14 R) in Fortführung seiner Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 31/12 R) dazu im Einzelnen dargelegt hat, wird in § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII nF (ab 1.1.2011) vermutet, dass Personen bei Zusammenleben in einer Wohnung gemeinsam einen Haushalt führen, der auf diese Weise für jede Person zu einem "eigenen" wird.
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