Rechtsprechung
   BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28640
BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH (https://dejure.org/2010,28640)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH (https://dejure.org/2010,28640)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2010 - B 11 AL 2/10 BH (https://dejure.org/2010,28640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 119 Abs 2 SGB 3 vom 16.12.1997, § 125 Abs 1 S 1 SGB 3, § 125 Abs 1 S 2 SGB 3
    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Ablehnung des Rentenantrages - fehlende Arbeitsbereitschaft - Feststellung des Leistungsvermögens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld; Prüfung der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 S. 1 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Ablehnung des Rentenantrages - fehlende Arbeitsbereitschaft - Feststellung des Leistungsvermögens

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende Klärungsbedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Ablehnung des Rentenantrages - fehlende Arbeitsbereitschaft - Feststellung des Leistungsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld; Prüfung der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 S. 1 SGB III durch die BA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    An diesen von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Maßstäben (vgl ua BSG Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, S 33; BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R, SozR 4-4300 § 125 Nr. 2) hat sich das Berufungsgericht auch orientiert.

    Soweit sich der Kläger in seinem Schreiben vom 11.1.2010 auf die Entscheidung des BSG vom 9.9.1999 (aaO S 34 f) bezieht und meint, das LSG weiche von dieser Entscheidung ab, hat er dieses Urteil offensichtlich missverstanden.

    Entgegen der Rechtsansicht des Klägers ist die Beklagte selbst bei Bejahung der Teil- oder Voll-Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht gehindert, abweichend von den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zu entscheiden, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt und objektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen gegeben ist (vgl BSGE 71, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 und BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7) .

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    An diesen von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Maßstäben (vgl ua BSG Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R, BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, S 33; BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R, SozR 4-4300 § 125 Nr. 2) hat sich das Berufungsgericht auch orientiert.

    Damit ist aber - wie auch die zeitlich spätere Entscheidung des BSG vom 10.5.2007 (aaO S 8) deutlich macht - nur gemeint, dass bei der Prüfung des Anspruchs auf Alg zunächst geklärt werden muss, ob der Arbeitslose zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Wochenstunden umfassenden Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes fähig war.

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    Entgegen der Rechtsansicht des Klägers ist die Beklagte selbst bei Bejahung der Teil- oder Voll-Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht gehindert, abweichend von den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zu entscheiden, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt und objektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen gegeben ist (vgl BSGE 71, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 und BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    Der Rechtsstreit wirft keine Rechtsfrage auf, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    Der Rechtsstreit wirft keine Rechtsfrage auf, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    Im Übrigen ist in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht über die Richtigkeit der Entscheidung der Vorinstanz zu befinden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH
    Der Rechtsstreit wirft keine Rechtsfrage auf, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • LSG Bayern, 15.12.2011 - L 9 AL 66/09

    Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung -

    48 Da der Kläger durch die Eröffnung des arbeitsamtsärztlichen Gutachtens und das Schreiben vom 28.11.2007 über die Voraussetzungen des Bezugs von Arbeitslosengeld auf der Grundlage von § 125 SGB III ausreichend informiert war und nach dem 12.02.2008 seine Arbeitsbereitschaft nicht mehr im Rahmen seines Leistungsvermögens angeboten hat - so wie dies noch im Antrag vom 26.07.2007 der Fall gewesen ist -, sondern unter Hinweis auf diverse Erkrankungen fortlaufend neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt und schlicht auf der Gewährung von Leistungen auf der Grundlage von § 125 SGB III bestanden hat, lag ab diesem Zeitraum - was vom Sozialgericht München insoweit zutreffend erkannt wurde - auch die erforderliche subjektive Verfügbarkeit nicht mehr vor, wobei auch diese Komponente von § 125 SGB III nicht fingiert bzw. ersetzt werden kann (vgl. BSG vom 09.09.1999 a.a.O. Rz. 15 sowie BSG vom 23.08.2010, Az. B 11 AL 2/10 BH).

    Gründe für die Zulassung der Revision sind nach § 160 Abs. 2 SGG nicht ersichtlich (vgl. hierzu BSG vom 23.08.2010 a.a.O.).

  • BSG, 14.10.2019 - B 11 AL 39/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Soweit die Klägerin in ihrem weiteren Beschwerdevortrag eine Abweichung des angefochtenen Urteils des LSG von der bezeichneten Entscheidung des BSG und dem gleichfalls zitierten Beschluss des BSG vom 23.8.2010 (B 11 AL 2/10 BH) rügt, ist auch eine Divergenz nicht ausreichend bezeichnet.
  • LSG Hamburg, 24.10.2012 - L 2 AL 47/09
    Das Sozialgericht hat zutreffend erkannt, dass das Arbeitsamt (später: die Bundesagentur für Arbeit) durch die Mitwirkung des Arbeitslosen in die Lage versetzt werden muss, die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Norm - Minderung der Leistungsfähigkeit auf weniger als 15 Stunden wöchentlich für eine Dauer von mehr als sechs Monaten - selbst zu ermitteln und festzustellen, denn erst diese Feststellung bietet ihr die Grundlage für die Prüfung, ob auch subjektive Arbeitsbereitschaft entsprechend der objektiven Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen bestanden hat (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 36/06 R, SozR 4-4300 § 125 Nr. 2 und Beschluss vom 23. August 2010 - B 11 AL 2/10 BH).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 13 AL 3138/13
    Die subjektive Verfügbarkeit muss auch - unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III a. F. (§ 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III n. F.) vorliegen - in jedem Fall gegeben sein und kann durch die Fiktion des § 125 Abs. 1 SGB III nicht ersetzt werden, da sich diese nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ausschließlich auf die gesundheitliche Leistungsfähigkeit und damit einen Teilbereich der objektiven Verfügbarkeit bezieht (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2009 - L 1 AL 95/08, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 23. August 2010 - B 11 AL 2/10 BH - zitiert jeweils nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 12 AL 102/12
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden habe (Urteile vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - und vom 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - sowie Beschluss vom 23.8.2010 - B 11 AL 2/10 BH -), hindere die Sperrwirkung des § 125 Abs. 1 SGB III a. F. die Beklagte nur daran, den Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund eigener Feststellungen wegen fehlender objektiver Verfügbarkeit abzulehnen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 AL 3965/13
    Die subjektive Verfügbarkeit muss auch - unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III a. F. (§ 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III n. F.) vorliegen - in jedem Fall gegeben sein und kann durch die Fiktion des § 125 Abs. 1 SGB III nicht ersetzt werden, da sich diese nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ausschließlich auf die gesundheitliche Leistungsfähigkeit und damit einen Teilbereich der objektiven Verfügbarkeit bezieht (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2009 - L 1 AL 95/08, bestätigt durch BSG, Beschluss vom 23. August 2010 - B 11 AL 2/10 BH - zitiert jeweils nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AL 100/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss die Beklagte zuerst das tatsächliche Leistungsvermögen ermitteln und feststellen und auf dieser Grundlage beurteilen, ob Arbeitsbereitschaft entsprechend der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit besteht (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 = BSGE 84, 262ff und vom 23. August 2010 - B 11 AL 2/10 BH).
  • SG Hannover, 14.08.2018 - S 80 AL 332/16
    Die Beklagte hat jedoch zunächst eine von der Rentenversicherung unabhängige, eigene Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Erwerbsfähigkeit anzustellen (vgl. BSG, Beschluss vom 23. August 2010, B 11 AL 2/10 BH - juris, Rn. 8).
  • BSG, 17.01.2012 - B 8 SO 71/11 B
    Soweit der Kläger dem LSG eine fehlerhafte Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) vorwirft, kann diese nach der ausdrücklichen Regelung des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde sein (Bundessozialgericht , Beschlüsse vom 23.8.2010 - B 11 AL 2/10 BH - und 4.8.2008 - B 7 AL 173/07 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - L 8 AL 81/13
    Sie ist wegen des Gesetzeszwecks, einen negativen Kompetenzkonflikt bei unterschiedlicher Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu Lasten des Arbeitslosen (Versicherten) auszuschließen, nicht gehindert, abweichend von der Feststellung des Rentenversicherungsträgers zu entscheiden, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt und - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - objektive Verfügbarkeit (gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 SGB III) gegeben ist (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juni 1992, aaO., juris, Rdnr. 25, so zuletzt auch Beschluss des BSG vom 23. August 2010, Az. B 11 AL 2/10 BH, juris, Rdnr. 8; Brand in Kommentar zum SGB 111, 6. Auflage, § 145, Rdnr. 7 und 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht