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   BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R   

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https://dejure.org/2011,3294
BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R (https://dejure.org/2011,3294)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R (https://dejure.org/2011,3294)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R (https://dejure.org/2011,3294)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach Jahresabrechnung - Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Einkommensberücksichtigung; Stromkostenerstattung nach Jahresabrechnung; Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 3 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 20 Abs 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 1 S 4 Halbs 2 SGB 2 vom 20.07.2006
    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach Jahresabrechnung - Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Erstattung von Stromkosten als Einkommen bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Einkommens; Berücksichtigung einer Stromkostenerstattung als Einkommen

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach Jahresabrechnung - Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Stromkostenerstattung nach Jahresabrechnung - Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Einkommens; Berücksichtigung einer Stromkostenerstattung als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenguthaben - Anrechnung im SGB II Bezug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Empfänger dürfen Stromkostenerstattung behalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Kürzung nach Stromkostenerstattung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R
    Die Entscheidung des für die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zuständigen 8. Senats (vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R, SozR 4-3500 § 82 Nr. 5) stehe diesem Ergebnis nicht entgegen.

    Im Ergebnis kommt damit nur die Berücksichtigung der Rückzahlung als Einkommen im Bedarfszeitraum, nicht dagegen als Vermögen in Betracht (ebenso zur Stromkostenerstattung im Anwendungsbereich des SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5, RdNr 16 und - insoweit ohne weitergehende Begründung - zur Betriebskostenerstattung: BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, RdNr 37) .

    Da § 20 SGB II - anders als § 28 SGB XII - die Berücksichtigung abweichender Bedarfe beim Regelbedarf von vornherein ausschließt, lässt sich aus dem so genannten Nachranggrundsatz nicht der Schluss ziehen, dass die Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen als Einkommen geboten ist (zur abweichenden Rechtslage nach dem SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5, RdNr 19 und nunmehr die Neuregelung in § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII durch das RBEG) .

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R
    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R
    Es ist vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie: BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17, RdNr 23; BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18; BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, RdNr 15; BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 45/09 R; anknüpfend an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe: Urteil vom 11.02.1976 - 7 RAr 159/74 - BSGE 41, 187 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; Urteil vom 20.06.1978 - 7 RAr 47/77 - BSGE 46, 271 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; Urteil vom 12.12.1996 - 11 RAr 57/96 - BSGE 79, 297 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9; und die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe: Urteile vom 18.2.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 = NJW 1999, 3649, juris RdNr 13 ff; - 5 C 14/98 - NJW 1999, 3137; - 5 C 16/98 - NJW 1999, 3210 ff).

    Dementsprechend bleibt ein Sparguthaben bei seiner Auszahlung Vermögen (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16, RdNr 17 zu einer Zinsgutschrift unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG zu § 76 BSHG und dessen Urteile vom 18.2.1999 aaO; Gegenbeispiel Einkommensteuererstattung: BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18).

    Ebenso wie dem Hilfebedürftigen zB zu berücksichtigendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit bei einer anderen steuerrechtlichen Gestaltung im Bedarfszeitraum bedarfsmindernd zur Verfügung gestanden hätte und es deshalb auch bei Zufluss erst mit der Steuererstattung zu berücksichtigendes Einkommen bleibt (vgl BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18 am Ende) , kann ein anderer Mitteleinsatz für die Regelbedarfe nicht zur Gewährung einer nur verminderten Regelleistung (bzw dem Ansatz eines niedrigeren Bedarfs) führen.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R
    Im Ergebnis kommt damit nur die Berücksichtigung der Rückzahlung als Einkommen im Bedarfszeitraum, nicht dagegen als Vermögen in Betracht (ebenso zur Stromkostenerstattung im Anwendungsbereich des SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5, RdNr 16 und - insoweit ohne weitergehende Begründung - zur Betriebskostenerstattung: BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, RdNr 37) .

    d) Diesem Ergebnis stehen schließlich die Entscheidung des Senats vom 15.4.2008 (B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, RdNr 37) , wonach Rückzahlungen von Betriebskosten, die den Kosten der Unterkunft zuzurechnen sind, als Einkommen zu berücksichtigen sind, und die durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1706) zum 1.8.2006 getroffene Regelung in § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF (jetzt § 22 Abs. 3 SGB II idF des RBEG) nicht entgegen.

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Wie der 14. Senat des BSG bereits für die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen entschieden hat (BSG Urteile vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 und - B 14 AS 186/10 R) , ist von der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses als Differenzierungskriterium zwischen Einkommen und Vermögen nicht abzuweichen.

    Der 14. Senat des BSG hat dies bereits für die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgten, entschieden (BSG Urteile vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 und - B 14 AS 186/10 R) .

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung

    Die Klägerin bewohnt zusammen mit ihrer im Jahr 1978 geborenen Tochter H. (Klägerin des Parallelverfahrens B 14 AS 186/10 R) eine Drei-Zimmer-Wohnung und bezieht seit dem 1.1.2005 ununterbrochen Leistungen nach dem SGB II. Für Januar bis Juni 2007 wurde ihr vom beklagten Landkreis als Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II (Alg II) in Höhe von 257, 11 Euro monatlich unter Berücksichtigung einer Hinterbliebenenrente bewilligt (Bescheid vom 4.12.2006) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 28 AS 1466/14

    Betriebskostenguthaben; Zufluss; wertmäßiger Zuwachs; Fälligkeit des

    Wie der 14. Senat des BSG bereits für die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen entschieden hat (BSG Urteile vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 und - B 14 AS 186/10 R), ist von der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses als Differenzierungskriterium zwischen Einkommen und Vermögen nicht abzuweichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2017 - L 8 SO 228/16

    Unzulässige Klage, keine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung

    Die Stadt Celle habe die monatlichen Stromkosten mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unzulässig sei (Hinweis auf das Verfahren B 14 AS 186/10 R).

    Das Urteil betrifft die Frage, ob ein Guthaben aus einer Stromkostenabrechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist, wobei das BSG ausdrücklich davon ausgeht, dass die Stromkosten grundsätzlich im Regelbedarf enthalten sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R - juris Rn. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 AS 2045/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - neuer Bescheid nach Klageerhebung - endgültige

    Das Gesetz stellt im Fall der Erfüllung einer (Geld-)Forderung allein auf die tatsächliche Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen ab, sodass, auch wenn Einnahmen aus bestehenden Rechtspositionen erzielt werden (z.B. Auszahlung des Gehalts als Erfüllung der Gehaltsforderung) und die Forderung, wenn sie dem Inhaber bereits zusteht (z.B. noch nicht erfüllte Gehaltsforderungen für zurückliegende Monate), zu seinem Vermögen gehört, dies nicht zu einer Konkurrenz dergestalt führt, dass die Forderung als Vermögen und daneben die Leistung aus der Forderung als Einkommen zu berücksichtigen wären (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2016 - L 8 SO 228/16

    Übernahme der Stromkosten i.R.d. Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im

    Die Stadt Celle habe die monatlichen Stromkosten mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet, was nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unzulässig sei (Hinweis auf das Verfahren B 14 AS 186/10 R).

    Das Urteil betrifft die Frage, ob ein Guthaben aus einer Stromkostenabrechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist, wobei das BSG ausdrücklich davon ausgeht, dass die Stromkosten grundsätzlich im Regelbedarf enthalten sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R - juris Rn. 24).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2021 - L 5 AS 571/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Es entstehe keine Konkurrenz dergestalt, dass die Forderung als Vermögen und daneben die Leistung aus der Forderung als Einkommen zu berücksichtigen wären (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R, juris, Rn. 13).

    Es handelt sich auch nicht um bereits erlangte Einkünfte, aus denen Vermögen angespart worden wäre (wie z.B. bei Bankguthaben), so dass diese auch bei einer Auszahlung nicht als Einkommen zu berücksichtigen wären (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R, juris, Rn. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 19 AS 842/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerdeverfahren - Beschränkung des Antrags auf

    Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur hoch umstrittenen und vom SG in der angefochtenen Entscheidung nicht näher problematisierten Rechtsfrage, ob eine Gutschrift aus einem Betriebskostenguthaben für die Anwendung des § 21 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF bzw § 22 Abs. 3 SGB II nF dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung stehen muss (bejahend: SG Neubrandenburg, Urteil vom 19. Januar 2011 - S 11 AS 386/08 - LSG Hamburg, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 5 AS 81/08 - offengelassen: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2011 - L 5 AS 19/11 B ER - ablehnend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - L 3 AS 3759/09 - LSG NRW, Urteil vom 22. September 2009 - L 6 AS 11/09 - alle juris.de; Revision anhängig: BSG Az: B 4 AS 132/11 R - Ahrent in Die Sozialgerichtsbarkeit 2011, 28) und der noch zu prüfenden Gleichartigkeit und Anrechenbarkeit der jeweils verrechneten Kosten (zum Guthaben aus einer Stromabrechnung: BSG, Urteile vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R und B 14 AS 185/10 R - zitiert nach BSG Terminbericht 41/11) darf der Leistungsträger den Zeitpunkt der bedarfsmindernden Direktanrechnung des Guthabens auf die Aufwendungen für KdU und Heizung nicht willkürlich frei bestimmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19

    SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter

    Eine nach Antragstellung tatsächlich zugeflossene Rückerstattung aus abgerechneten Stromkosten, die auf Vorauszahlungen in Zeiträumen der Hilfebedürftigkeit beruht, ist zwar grundsätzlich dem Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II zuzuordnen, jedoch als ursprünglich im Rahmen des pauschalierten Regelbedarfs gewährte Leistung nach dem SGB II von vornherein von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen (BSG Urteil vom 23.08.2011, B 14 AS 186/10 R, Rn. 15ff., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 AS 1391/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Denn das Gesetz stellt im Fall der Erfüllung einer (Geld-)Forderung allein auf die tatsächliche Erzielung von Einnahmen in Geld als Einkommen ab, sodass, auch wenn Einnahmen aus bestehenden Rechtspositionen erzielt werden (z.B. Auszahlung des Gehalts als Erfüllung der Gehaltsforderung) und die Forderung, wenn sie dem Inhaber bereits zusteht (z.B. noch nicht erfüllte Gehaltsforderungen für zurückliegende Monate), zu seinem Vermögen gehört, dies nicht zu einer Konkurrenz dergestalt führt, dass die Forderung als Vermögen und daneben die Leistung aus der Forderung als Einkommen zu berücksichtigen wären (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 186/10 R - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2018 - L 32 AS 1505/17

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • SG Braunschweig, 20.02.2015 - S 44 AS 121/14

    Minderung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch

  • SG Aurich, 06.10.2015 - S 55 AS 544/11

    Bedarfsmindernde Anrechnung eines Guthabens aus einer Jahresabrechnung eines

  • BSG, 18.08.2014 - B 14 AS 19/14 BH
  • SG Aurich, 27.03.2014 - S 55 AS 498/12

    Berücksichtigung eines Einkommens bei der Bewilligung von Leistungen der

  • SG Aachen, 18.11.2011 - S 19 SO 172/10

    Sozialhilfe

  • SG Aurich, 17.04.2012 - S 35 AS 53/12

    Anrechnung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters als

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