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   BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R   

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https://dejure.org/2012,27663
BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R (https://dejure.org/2012,27663)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R (https://dejure.org/2012,27663)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2012 - B 4 AS 32/12 R (https://dejure.org/2012,27663)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung auf Veranlassung des Mieters - analoge Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 559 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung auf Veranlassung des Mieters - analoge Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung auf Veranlassung des Mieters - analoge Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einer Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger muss Mehrkosten nach Mieterhöhung wegen Modernisierung tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter ist verpflichtet Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung zu übernehmen - Bundessozialgericht gab Hartz-IV-Empfänger Recht

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    c) Dass der Sachverhalt einer Mieterhöhung innerhalb der Angemessenheitsgrenzen des § 22 Abs. 1 S 1 SGB II durch einen Umzug nicht mit einer nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften zulässigen Erhöhung der Miete aufgrund einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gleichgestellt werden kann, ergibt auch der systematische Zusammenhang des § 22 Abs. 1 S 2 SGB II mit § 22 Abs. 2 S 1 SGB II (jetzt § 22 Abs. 4 S 1 SGB II) , auf den der Senat bereits in anderem Zusammenhang verwiesen hat (BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 10/10 R - BSGE 106, 283 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 40, RdNr 17 ff).

    Nur für den besonderen Fall einer Mieterhöhung durch einen Umzug ist somit eine Vorabklärungsmöglichkeit gleichermaßen für den Leistungsberechtigten und den SGB II-Träger gesetzlich vorgesehen, die ua mit dem Schutz des Leistungsberechtigten vor den weitreichenden Konsequenzen des § 22 Abs. 1 S 2 SGB II verbunden ist, die in der dauerhaften, nur gekürzten Übernahme der tatsächlich angemessenen KdU, zudem ohne die Übergangsfrist des § 22 Abs. 1 S 3 SGB II, besteht (vgl BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 10/10 R - BSGE 106, 283 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 40, RdNr 17) .

    Allerdings regelt § 22 Abs. 1 S 3 SGB II mit seiner ihm innewohnenden Schutzfunktion die Tragung der die angemessenen Aufwendungen übersteigenden KdU im Sinne eines flexiblen, von Zumutbarkeitserwägungen abhängigen (Kostensenkungs-)Verfahrens, während § 22 Abs. 1 S 2 SGB II - obwohl es sich um eine Kostensteigerung sogar nur innerhalb der kommunalen Angemessenheitsgrenzen handelt - keinen solchen befristeten und differenzierten Bestandsschutz beinhaltet (vgl im Einzelnen BSGE 106, 283 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 40, RdNr 20) .

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24, RdNr 16).

    Entsprechend ist der Senat davon ausgegangen, dass die Verpflichtung des SGB II-Trägers zur Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen nicht dadurch begrenzt wird, dass eine mit einer Erhöhung der laufenden Aufwendungen für Kosten der Unterkunft während des Leistungsbezugs nach dem SGB II verbundene Staffelmietvereinbarung vorliegt, die möglicherweise zivilrechtlich unwirksam war (BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24, RdNr 16 ff) .

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    In gleicher Weise kann die vom LSG vorgenommene Heranziehung des der Klägerin zu 1 rechtmäßig bewilligten Mehrbedarfs für Alleinerziehende zur Deckung der erhöhten Unterkunftskosten nicht zur Rechtfertigung von gekürzten Leistungen herangezogen werden, weil dieser pauschalierte Mehrbedarf der Deckung anderer Bedarfe dient (vgl hierzu Urteil des Senats vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Auch soweit der Vermieter - wie hier - die Kosten einer Modernisierungsmaßnahme nach § 559 BGB auf den Mieter abwälzt, gehören diese Kosten, auch wenn sie weiterhin gesondert ausgewiesen sind, zur vertraglich geschuldeten (Kalt-)Miete (so ausdrücklich BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R - juris RdNr 15 zu einem vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vereinbarten Modernisierungszuschlag).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Die eine analoge Anwendung einer Vorschrift rechtfertigende planwidrige Lücke innerhalb des Regelungszusammenhangs eines Gesetzes setzt das Fehlen rechtlicher Regelungsinhalte dort voraus, wo sie für bestimmte Sachverhalte erwartet werden und bestimmt sich ausgehend von der gesetzlichen Regelung selbst, den ihr zugrunde liegenden Regelungsabsichten, den verfolgten Zwecken und Wertungen, auch gemessen am Maßstab der gesamten Rechtsordnung (vgl zB BSGE 107, 217 = SozR 4-4200 § 26 Nr. 1, RdNr 24 mwN).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Als einen Umzug rechtfertigende Umstände sind auch objektiv bestehende sachliche Gründe jenseits einer zwingenden Notwendigkeit eines Umzugs - hier übertragen auf die Vereinbarung einer Modernisierung - zu beachten und von den Leistungsberechtigten nur maßvolle Beschränkungen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten zu fordern (BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 52 RdNr 17) .
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 77/99 R

    Bemessung - fiktives Arbeitsentgelt - Anrechnung von Berufsunfähigkeitsrente auf

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Auch diese ist - allerdings nur in engen Grenzen - möglich (BSG SozR 3-4100 § 59e Nr. 1 S 6; BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 22 RdNr 23) .
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Von § 22 Abs. 1 S 1 SGB II erfasst sind sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag bzw einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung für die Unterkunft ergeben und tatsächlich gezahlt werden (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 20 RdNr 19 ff zum Nutzungsentgelt für die Küchenmöblierung; BSGE 102, 274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 18, RdNr 15 ff zu den Kosten eines Kabelanschlusses).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Von § 22 Abs. 1 S 1 SGB II erfasst sind sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag bzw einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung für die Unterkunft ergeben und tatsächlich gezahlt werden (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 20 RdNr 19 ff zum Nutzungsentgelt für die Küchenmöblierung; BSGE 102, 274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 18, RdNr 15 ff zu den Kosten eines Kabelanschlusses).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R
    Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSGE 104, 179 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24, RdNr 16).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 76/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten -

    Will der Grundsicherungsträger gleichwohl, also obwohl schwierige Rechtsfragen zu klären sind, die Unwirksamkeit der zivilrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Leistungsempfänger geltend machen, muss er nach der Rechtsprechung des BSG den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen (BSG vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 53 RdNr 17, 19 ff) , also mit einem Informationsschreiben seinen Rechtsstandpunkt und das befürwortete Vorgehen gegenüber dem Vermieter mitteilen (BSG vom 23.8.2012 - B 4 AS 32/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 61 RdNr 21) , ohne dass dem Leistungsträger dadurch aber eine Rechtsberatungsaufgabe für das rein privatrechtliche Mietverhältnis des Leistungsempfängers zukäme.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Eine ohnehin nur in engen Grenzen mögliche analoge Anwendung einer Regelung zum Nachteil von Leistungsberechtigen (vgl BSG Urteil des Senats vom 23.8.2012 - B 4 AS 32/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 61 RdNr 24 mwN) scheidet schon deshalb aus, weil die Bezugnahme auf § 48 Abs. 1 S 2 SGB X aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom 15.10.2003 (vgl BT-Drucks 15/1728 S 190; BT-Drucks 15/1749 S 33) aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf (BT-Drucks 15/1516 = BT-Drucks 15/1638 S 18) gestrichen worden ist (Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 40 RdNr 723, Stand 6/2012) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Gegen eine erweiternde Auslegung bzw. analoge Anwendung spricht schon der Ausnahmecharakter des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II (zum Gebot, Ausnahmevorschriften jedenfalls nur in engen Grenzen analog anzuwenden vergl. BSG Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R) unter besonderer Gewichtung der verfassungsrechtlichen Garantie der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
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