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   BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R   

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https://dejure.org/2013,28778
BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges - Teilhabe am Arbeitsleben - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Angewiesensein auf das Kfz - individueller ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9, § 11 Abs 2 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs - Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug - individueller Maßstab - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges - Teilhabe am Arbeitsleben - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Angewiesensein auf das Kfz - individueller ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Pkws als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs - Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug - individueller Maßstab - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für einen behindertengerechten Umbau eines Pkw als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der behindertengerechter Auto-Umbau - das Rollstuhlverladesystem

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für den behindertengerechten Umbau eines PKW können erstattungsfähig sein

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Navigationen bei der Kraftfahrzeughilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Das Rollstuhlverladesystem ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V und gehört damit nicht zum Leistungskatalog des SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R) , erfordert keine Leistungserbringung.

    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, den Radius der selbstständigen Fortbewegung durch das Auto (erheblich) zu erweitern, selbst wenn im Einzelfall die Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich erledigt werden können; es gilt vielmehr ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 98, 213 ff RdNr 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) .

    Nur wenn die Verantwortung der GKV im Einzelfall über die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung hinausgeht (zur Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw zum Erwerb einer elementaren Schulausbildung BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 19; bei Anforderungen an die medizinische Versorgung, die regelmäßig im Nahbereich der Wohnung nicht erfüllbar sind BSGE 98, 213 ff RdNr 14 und 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) , ist die Erweiterung des Fortbewegungsradius durch Hilfsmittel der GKV zu ermöglichen.

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Das Rollstuhlverladesystem ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V und gehört damit nicht zum Leistungskatalog des SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R) , erfordert keine Leistungserbringung.

    Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden hingegen von der Krankenkasse übernommen, wodurch dem Grundbedürfnis des täglichen Lebens, bei Krankheit und Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, Genüge getan ist, weil im Rahmen der Hilfsmittelgewährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (allein) die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt sein muss (BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7) .

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Ein Hilfsmittel ist von der GKV nur dann zu gewähren, wenn es Grundbedürfnisse des täglichen Lebens betrifft, zu denen das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums gehören (BSGE 91, 60 ff RdNr 9 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN; BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 13 ff) .

    Allerdings ist das in Betracht kommende Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" krankenversicherungsrechtlich immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst, nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden zu verstehen (BSG, Urteil vom 18.5.2011, aaO, RdNr 15 ff mwN) .

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Die Angemessenheit der Größe von Eigentumswohnungen bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Senats (weiterhin) nach den Werten des (zum 1.1.2002 aufgehobenen) Zweiten Wohnungsbaugesetzes unter Berücksichtigung der Anzahl der Bewohner (BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

    Allerdings bedürfen diese Größen je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa wegen der Behinderung der Klägerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist - einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Bei einer geringeren Familiengröße sind je fehlender Person 20 m² abzuziehen, wobei eine Reduzierung unter 80 m² in der Regel nicht in Betracht kommt (BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3) .

    Allerdings bedürfen diese Größen je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa wegen der Behinderung der Klägerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist - einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Der Senat hat in einem solchen Fall - soweit durch die Bedarfsdeckung nicht nur ohnehin bestehende Unterhaltsansprüche erfüllt wurden - die Pflicht zur Rückerstattung nicht zur Voraussetzung für einen Leistungsanspruch gemacht und damit eine Zuwendung aus sittlicher Pflicht (§ 84 Abs. 2 SGB XII) aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes verneint, um die normative Wertung der Vorschriften über die Anspruchsvoraussetzungen und die Einkommensberücksichtigung nicht zu konterkarieren (BSGE 110, 301 ff RdNr 27 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 112, 67 ff RdNr 25 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1) .

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat für das Recht der Sozialhilfe an (vgl schon BSGE 112, 67 ff RdNr 26 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1) ; es ist kein sachlicher Grund erkennbar, der eine funktionsdifferente Auslegung des Einkommensbegriffs rechtfertigen könnte.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl dazu in anderen Konstellationen: BSGE 103, 171 ff RdNr 11 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; BSGE 104, 219 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) , also auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenüber der Klägerin geltend gemachten Forderung.

    Anders als etwa in den Fällen des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Deckung des Bedarfs mit geringfügigen Mitteln; dazu BSGE 103, 171 ff RdNr 26 f = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5) und Nr. 3 SGB XII ist dabei zur Vermeidung von Doppelleistungen die Ermessensbetätigung ("kann") bei der vom Sozialhilfeträger zu treffenden Entscheidung in dem Sinne vorgezeichnet, dass im Regelfall der Einkommenseinsatz verlangt werden muss (sog intendiertes Ermessen); denn es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb Sozialhilfe geleistet werden soll, wenn Leistungen Dritter für denselben Zweck - also den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs - erbracht werden.

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO gehören zu den anderen Hilfsmitteln iS des Abs. 1 auch besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für Kraftfahrzeuge, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist; soweit die Eingliederungshilfe ein Kraftfahrzeug betrifft, muss der behinderte Mensch das Hilfsmittel nicht selbst bedienen können (BSG SozR 4-5910 § 39 Nr. 1 RdNr 25; BVerwGE 55, 31, 33 f) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Senat der Auffassung folgt, dass die Anwendung dieser Vorschrift eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs (zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: BVerwGE 55, 31 und 111, 328) im Sinne einer annähernd täglichen Nutzung voraussetzt; denn § 8 Abs. 1 Satz 2 Eingliederungshilfe-VO ist nicht bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO heranzuziehen.

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Deshalb sind Darlehen, die mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, als eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSGE 106, 185 ff RdNr 16 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Denn der Einsatz als Einkommen oder als Vermögen würde - unterstellt, die Klägerin ist behinderungsbedingt auf ein Kraftfahrzeug angewiesen (vgl allgemein dazu nur Mecke in jurisPK-SGB XII, § 90 SGB XII RdNr 102 mwN) - entweder nach der für Einkommen geltenden generellen Härteklausel des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII (vgl dazu: BSGE 108, 241 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8; BSGE 106, 62 ff RdNr 32 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) oder nach der bei Vermögen anzuwendenden Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII eine (besondere) Härte bedeuten, weil die von den Stiftungen gewährten Zuwendungen (Zuschüsse und Darlehen) - auch der Höhe nach - nur zweckgebunden für den Erwerb bzw die Umrüstung des Fahrzeugs erbracht worden sind, sodass eine Berücksichtigung des PKW als Einkommen oder als Vermögen trotz des den Verkehrswert von 7500 Euro bzw - wegen der Behinderung der Klägerin - von 9500 Euro (vgl § 5 Kraftfahrzeughilfeverordnung ; BSGE 99, 77 ff RdNr 16 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5) übersteigenden Betrags für ein angemessenes Kraftfahrzeug (dazu: BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; BSGE 100, 139 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) unbillig wäre.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 113.89

    Sozialhilferecht: Eingliederungshilfe bei Bedienungseinrichtungen und

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Denn Darlehen, die gewährt werden, um nach Antragstellung bzw Kenntnis des Sozialhilfeträgers angefallene existenzielle Bedarfe zu decken, sind wegen der von Anfang an bestehenden Rückzahlungsverpflichtung eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung, die bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 26; BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris, RdNr 25) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - Juris RdNr 20) .
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