Rechtsprechung
BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Augsburg - S 14 R 342/07
- LSG Bayern - L 14 R 212/11
- BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG vom 29.3.2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von …
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (…vgl BSG vom 24.5.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; BSG vom 18.12.2000 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52). - BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach …
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Soweit sich sein Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht dazu in der Lage gesehen haben sollte, sich zu der fraglichen Internetseite zu äußern und ggf Einwände vorzutragen, hätte er sich durch das Stellen eines Vertagungsantrags (§ 202 SGG iVm § 227 Abs. 1 ZPO) die nach seinem Dafürhalten notwendige Frist für eine entsprechende Stellungnahme verschaffen können (vgl BSG vom 22.8.2000 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28; Senatsbeschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - Juris RdNr 9).
- BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Denn eine Gehörsrüge ist nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (…BSG vom 19.3.1991 - BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35). - BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Soweit sich sein Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht dazu in der Lage gesehen haben sollte, sich zu der fraglichen Internetseite zu äußern und ggf Einwände vorzutragen, hätte er sich durch das Stellen eines Vertagungsantrags (§ 202 SGG iVm § 227 Abs. 1 ZPO) die nach seinem Dafürhalten notwendige Frist für eine entsprechende Stellungnahme verschaffen können (…vgl BSG vom 22.8.2000 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 14 S 28; Senatsbeschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 535/08 B - Juris RdNr 9). - BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Denn eine Gehörsrüge ist nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG vom 19.3.1991 - BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6;… Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35). - BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
5 1. Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN). - BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 23.09.2013 - B 13 R 245/13 B
Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG vom 24.5.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21;… BSG vom 18.12.2000 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52).