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   BSG, 23.10.1958 - 4 RJ 212/56   

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https://dejure.org/1958,1275
BSG, 23.10.1958 - 4 RJ 212/56 (https://dejure.org/1958,1275)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1958 - 4 RJ 212/56 (https://dejure.org/1958,1275)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1958 - 4 RJ 212/56 (https://dejure.org/1958,1275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 193
  • NJW 1959, 838
  • MDR 1959, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.10.1957 - 5 RKn 22/57
    Auszug aus BSG, 23.10.1958 - 4 RJ 212/56
    Zweiten inderungsgesetzes zum GG eingel% t werden war, dahinges tellt bleiben, ob die 55 144 bis 149 in ihrer vor oder nach jener gesetzlichen Änderung gel "enden Fassung anzuwenden sind° In Urteil des SG° ist über zwei verschiedene selbständige Ansprüche (Rentengewährung und Aufhebung des Bescheides über Rückzahlung schon empfangener Rentenleistungen) entschieden; die Revision st jedoch allein auf den erstgw annten Anspruch beschränkt; auch Wenn noch die alte Fassung der @? 144" bis 149 SGG zugrunde gelegt würde, wäre für die Prüfung der Statthaftigkeit der Sprungrevision nur der Anspruch, der allein noch mit einem Rechtsmittel verfolgt wird9 maßgebend, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 50 Senats (Beschluß vom 14"10" 1957 Asa 5 RKn 22/57) entschieden hat" Da die Klägerin bereits vor dem Brlaß d s sozialgerichtlichen Urteils ihr 18" Lebensjahr vollendet hatte und irgendwelche Merkmale, die nach der damaligen Rechtslage die Gewährung einer Uaisenrnte uber das 18 Lebensjahr hinaus hätten zulassen können, nicht vorlie"en, ist davon auszugehen, daß das sozialg ericl tliche Urteil mit der Ablehnung des Waisenrentenan siruchs nur uber vergangene Zeiträume entschieden hat; ebenso wie die Revision selbst auch nur diesen Anspruch betrifft° Dann war aber insoweit ie Berufung nach 5 146 SGG in beiden F;1ssungen ausge- Sprung .L.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1988 - 6 A 21/88
    Im Blick auf die mit Art. 12 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl bedarf § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz indessen verfassungskonformer Auslegung: ?Ausübung der Heilkunde? ist danach jede Tätigkeit, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse voraussetzt, sei es im Hinblick auf das Ziel, die Art oder Methoden der Tätigkeit oder für die Feststellung, ob im Einzelfall mit der Behandlung überhaupt begonnen werden darf (vgl. BVerwG, NJW 1959, 838; 1966, 1187, /1188/; 1970, 1987, /1988/; 1973, 579; BGH, NJW 1984, 1414; 1987, 2928, sowie zuletzt LG Berlin, NJW 1988, 780).
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 105/78

    Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Unehelich geborenes Kind - Vollwaisenrente

    bei der - hier sogar erst, nachdem Be verstorben war - vorgenommenen Vaterschaftsfeststellung durch die Beklagte nicht annehmen° Sinn und Zweck der streitigen Waisenrente erfordern ebenfalls keine weitergehende Übergangsregelung 18 einer Fortgeltung der nach altem Recht vom Versicherungsträger zulässigerweise inzident festgestellten Vaterschaft (vgl dazu BSGE 8, 193" 195; 14, 261, 265; 21, 181, 182; BSG SozR Nr. 25 zu 5 205 RVO; Brackmann, aaO S. 690p mwN).
  • BSG, 27.06.1961 - 3 RK 4/57
    einstimmung mit der zu 5 2 Nr° 5 BVD aF ergangenen Entscheidung des 4° Senats vom 23, Oktober 1958 (BSG 8, 193, 195) ist davon auszugehen, daß eine allgemein bindende Feststellung der Vaterschaft nur durch ein Statusurteil (@ 640 der Sivilprozeßordnung -) getroffen werden kann, während ein - ZPO.
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