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   BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62   

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https://dejure.org/1962,1131
BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62 (https://dejure.org/1962,1131)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1962 - 9 RV 214/62 (https://dejure.org/1962,1131)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1962 - 9 RV 214/62 (https://dejure.org/1962,1131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - Zulässigkeit einer Sprungrevision unter Übergehung des Berufungsverfahrens - Verneinung einer Berichtigungsmöglichkeit, wenn für ein an sich nicht berufungsfähiges arbeitsgerichtliches Urteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 126
  • MDR 1963, 167
  • DVBl 1963, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, daß das Revisionsgericht an einen Berichtigungsbeschluß, mit dem das Urteil dahin geändert wird, daß der bei Urteilsfällung beratene, aber versehentlich in das Urteil nicht aufgenommene Satz über die Zulassung der Revision nachträglich eingefügt wird, jedenfalls dann nicht gebunden ist, wenn sich aus dem Zusammenhang der ursprünglichen Urteilsfassung kein Anhalt für jene Unrichtigkeit ergibt; eine ordnungsgemäße Zulassung der Revision liege dann nicht vor (NJW 1956, 830).

    Hinzu kommt, daß das für eine Urteilsergänzung vorgesehene Verfahren nicht eingehalten worden ist (vgl. BGH, NJW 1956, 830).

  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62
    In seiner späteren Entscheidung vom 25. September 1958 (NJW 1958, S. 1917) hat der BGH den früheren engen Standpunkt nicht mehr eingenommen, sondern eine Berichtigung zugelassen, wenn sich eine offenbare , d. h. auch jedem Außenstehenden erkennbare Unrichtigkeit aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei dessen Erlaß und Verkündung ergibt.
  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung -

    Auszug aus BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62
    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Berichtigungsmöglichkeit verneint, wenn für ein an sich nicht berufungsfähiges arbeitsgerichtliches Urteil die Berufungszulassung nicht mit verkündet wird, sondern sich erst aus dem später abgesetzten Urteil ergibt (NJW 60, 1635).
  • RG, 29.11.1928 - IV 266/28

    Über die Grenzen der Berichtigung und Ergänzung von Urteilen nach §§ 319 bis 321

    Auszug aus BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62
    Der BGH hat sich durch diesen Beschluß nicht gebunden gesehen, weil es für die Bindung auf den wirklichen Inhalt des Beschlusses ankomme, in Wahrheit aber kein Berichtigungsbeschluß vorliege, sondern nur ein Beschluß, der sich Berichtigungsbeschluß nenne (vgl. auch RGZ 122, 332, 334 und RAG JW 31, 1291, DR 42, 1472).
  • LSG Sachsen, 03.11.2010 - L 1 AL 127/10

    Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Berufungszulassung im

    Ist eine Rechtsmittelzulassung beschlossen, aber versehentlich nicht in das Urteil aufgenommen worden, kann die Zulassung nur dann wirksam durch einen Berichtigungsbeschluss nach § 138 SGG nachgeholt werden, wenn das Urteil hinsichtlich des fehlenden Ausspruches offenbar, das heißt für jeden Außenstehenden erkennbar, unrichtig ist (BSG, Urteil vom 23.10.1962 - 9 RV 214/62 - SozR Nr. 37 zu § 150 SGG).
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