Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12741
BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96 (https://dejure.org/1996,12741)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 4 RLw 5/96 (https://dejure.org/1996,12741)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 4 RLw 5/96 (https://dejure.org/1996,12741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines beitragsfreien Pflichtversicherungsverhältnisses über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - Anspruch auf die Gewährung einer Altersrente - Anforderungen an eine Pflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Der Gesetzgeber kann derartige Rechtspositionen jederzeit verkürzen oder umformen, wenn Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dies rechtfertigen (vgl hierzu BVerfGE 70, 191, 201 f [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; 48, 403, 415 f [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]).

    Eine Schranke besteht jedoch dann, wenn die betroffene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwertet wird (vgl BVerfGE 48, 403, 415) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76], das Gesetz also einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht zu rechnen brauchte.

    Hier wurden die Beiträge zur Pflichtversicherung von PAR-Beziehern durch Zuschüsse des Bundes getragen und beruhten somit auf staatlicher Gewährung (vgl hierzu entsprechend BVerfGE 48, 403, 416) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]; dasselbe gilt jetzt für die Fiktion der Beitragszahlung durch den Bund; durch die zeitliche Begrenzung der Pflichtversicherung von PAR-Beziehern verringern sich demnach auch die Lasten des Bundes.

    Daß die vom Bund getragenen Beiträge sich zusammen mit den früher erbrachten eigenen Beiträgen auf die Höhe einer Altersrente auswirken, ändert an dem Charakter dieses abgrenzbaren Anteils an steuerfinanzierten FELEG-Leistungen nichts (vgl hierzu entsprechend BVerfGE 48, 403, 413) [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76].

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes bzw bei der Umgestaltung von Rechtspositionen ist der Gesetzgeber nicht gehalten, "alte Rechtspositionen zu konservieren" (BVerfGE 70, 191, 201) [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79].

    Der Gesetzgeber kann derartige Rechtspositionen jederzeit verkürzen oder umformen, wenn Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dies rechtfertigen (vgl hierzu BVerfGE 70, 191, 201 f [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; 48, 403, 415 f [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76]).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Denn die zeitliche Begrenzung der Pflichtmitgliedschaft von PAR-Beziehern kann sich allenfalls bei dem - sich später vielleicht ergebenden - Bezug einer Alters- (oder Erwerbsunfähigkeits-)Rente auswirken (vgl hierzu BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84].

    Im übrigen hat das Anliegen, ua eine bessere Finanzierbarkeit der Alterssicherung der Landwirte zu erreichen und die Beitragsbelastung mehr als bisher an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen zu orientieren (vgl BT-Drucks 12/7599 S 5), den Vorrang vor dem Interesse der PAR-Bezieher am Fortbestand der zu Lasten des Steuerzahlers beitragsfrei gestellten Mitgliedschaft zur LAK über das 60. Lebensjahr hinaus, soweit typischerweise auftretende Härten beim späteren Versicherungsfall durch angemessene Überleitungsregeln ausgeglichen werden (vgl hierzu BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84].

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Denn die zeitliche Begrenzung der Pflichtmitgliedschaft von PAR-Beziehern kann sich allenfalls bei dem - sich später vielleicht ergebenden - Bezug einer Alters- (oder Erwerbsunfähigkeits-)Rente auswirken (vgl hierzu BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84].

    Im übrigen hat das Anliegen, ua eine bessere Finanzierbarkeit der Alterssicherung der Landwirte zu erreichen und die Beitragsbelastung mehr als bisher an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen zu orientieren (vgl BT-Drucks 12/7599 S 5), den Vorrang vor dem Interesse der PAR-Bezieher am Fortbestand der zu Lasten des Steuerzahlers beitragsfrei gestellten Mitgliedschaft zur LAK über das 60. Lebensjahr hinaus, soweit typischerweise auftretende Härten beim späteren Versicherungsfall durch angemessene Überleitungsregeln ausgeglichen werden (vgl hierzu BVerfGE 72, 175, 196) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84].

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    An einer sog formellen Beschwer (Klagebefugnis) fehlt es jedenfalls, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise bestehen, der Verwaltungsakt also in einer für den Kläger nachteiligen Weise nicht auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten einwirken kann (vgl BVerfGE 83, 182, 195 f [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87]; BSGE 68, 291, 292 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSGE 67, 30, 33 f = SozR 3-2200 § 268n Nr. 1).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 2/94

    Ruhen des Anspruchs auf Produktionsaufgaberente

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Denn die beitragsfreie Mitgliedschaft bei der Beklagten, die ihm in dem jetzt abgeänderten Bescheid vom 4. Februar 1992 zuerkannt worden war, beruhte nicht auf eigener Leistung des früheren Landwirts, sondern war Bestandteil der - steuerfinanzierten - ergänzenden sozialen Sicherungen, die zusammen mit der PAR als Hauptleistung älteren landwirtschaftlichen Unternehmern mit strukturschwachen Betrieben die Abgabe/Stillegung der Flächen erleichtern sollen, die sie ansonsten aus wirtschaftlichem Zwang weiterbewirtschaftet hätten; weder die Hauptleistung des FELEG, die PAR, noch die ergänzenden sozialen Sicherungen sind Entgelt für die Abgabe des Unternehmens oder Entschädigung für angebliche Einkommenseinbußen infolge der Hofaufgabe, sondern bedarfsabhängige Sozialleistungen aus Steuermitteln (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG SozR 3-5864 § 8 Nr. 2 S 5).
  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    An einer sog formellen Beschwer (Klagebefugnis) fehlt es jedenfalls, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise bestehen, der Verwaltungsakt also in einer für den Kläger nachteiligen Weise nicht auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten einwirken kann (vgl BVerfGE 83, 182, 195 f [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87]; BSGE 68, 291, 292 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSGE 67, 30, 33 f = SozR 3-2200 § 268n Nr. 1).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    An einer sog formellen Beschwer (Klagebefugnis) fehlt es jedenfalls, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise bestehen, der Verwaltungsakt also in einer für den Kläger nachteiligen Weise nicht auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten einwirken kann (vgl BVerfGE 83, 182, 195 f [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87]; BSGE 68, 291, 292 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSGE 67, 30, 33 f = SozR 3-2200 § 268n Nr. 1).
  • BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 6/92

    Produktionsaufgaberente - Landwirt - Beitragszeit - Wirtschaftswert

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Sie wird bzw wurde - wie gesagt - lediglich aus sozial- und agrarstrukturpolitischen Gründen als bedarfsabhängige und ausschließlich aus Steuermitteln finanzierte ergänzende Maßnahme zur sozialen Sicherung gewährt (vgl BT-Drucks 11/2972 S 1; BSG SozR 3-5864 § 1 Nr. 2; § 8 Nr. 2).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 5/96
    Härten, die mit Stichtagsregelungen verbunden sind, sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl BVerfGE 58, 81, 126 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht