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BSG, 23.10.2006 - B 10 KR 2/05 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Landshut, 26.09.2001 - S 11 KR 69/00
- LSG Bayern, 20.01.2005 - L 4 KR 25/02
- BSG, 23.10.2006 - B 10 KR 2/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 23.10.2006 - B 10 KR 2/05 B
Dieses Vorbringen begründet im Hinblick auf den Begründungsansatz des LSG nicht die Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage, weil damit kein gesonderter Zulassungsgrund dargetan worden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 24.09.1980 - 11 BLw 4/80
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Zulassungsgrund
Auszug aus BSG, 23.10.2006 - B 10 KR 2/05 B
12 Da das LSG seine Entscheidung - soweit es die Anwendung von § 823 Abs. 2 BGB iVm § 66 SGB V betrifft - mithin auf zwei selbstständig tragende Gesichtspunkte gestützt hat, hätte der Kläger für jede der beiden Begründungen einen Zulassungsgrund darlegen müssen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 38). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 23.10.2006 - B 10 KR 2/05 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 59, 65).