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   BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R   

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https://dejure.org/2018,886
BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R (https://dejure.org/2018,886)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R (https://dejure.org/2018,886)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - B 6 KA 43/16 R (https://dejure.org/2018,886)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Vertragsärztliche Versorgung - Anspruch auf Gesamtvergütung für Versicherte mit Wohnort im Ausland nach länderübergreifender Fusion von Krankenkassen - Geltung des für die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblichen Gesamtvertrags nach dem Kassensitzprinzip

  • Wolters Kluwer

    Zusammenschluss der AOK für das Saarland und der AOK Rheinland-Pfalz zur AOK Rheinland-Pfalz; Gesamtvergütung unter Einbeziehung der Versicherten der vormaligen AOK Saarland mit Wohnsitz im Ausland; Auslegung einer nicht revisiblen Vorschrift; Bindung des ...

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Anspruch auf Gesamtvergütung für Versicherte mit Wohnort im Ausland nach länderübergreifender Fusion von Krankenkassen - Geltung des für die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblichen Gesamtvertrags nach dem Kassensitzprinzip

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenschluss der AOK für das Saarland und der AOK Rheinland-Pfalz zur AOK Rheinland-Pfalz

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Anspruch auf Gesamtvergütung für Versicherte mit Wohnort im Ausland nach länderübergreifender Fusion von Krankenkassen - Geltung des für die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblichen Gesamtvertrags nach dem Kassensitzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.02.2018)

    Pfalz-KV gewinnt Streit um Wohnausländer

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 39 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Gesamtvergütung: Versicherte mit Wohnsitz im Ausland

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    KÄV Saarland ./. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, beigeladen: KÄV Rheinland-Pfalz

    Vertrags(zahn)arztrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 38/15 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Honorarvereinbarung

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Hierfür genügt es nicht, dass über die zutreffende Auslegung einer Gesamtvergütungsvereinbarung gestritten wird, bei deren Abschluss neben der Klägerin und der Beklagten des vorliegenden Verfahrens weitere Vertragspartner zu beteiligen waren (vgl BSG Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 46/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 12; BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 38/15 B - Juris RdNr 13 mwN) .

    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung (§ 75 Abs. 1 SGG) , die in solchen Fällen regelmäßig erfolgen sollte, stellt keinen im Revisionsverfahren beachtlichen Verfahrensmangel dar (BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 38/15 B - Juris RdNr 14 mwN).

    Danach verständigen sich die Partner der Gesamtverträge im Bereich der KÄV, in deren Bezirk die KK ihren Sitz hat, ob und ggf wie der Behandlungsbedarf der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung zu berücksichtigen ist (zu dem inhaltlich identischen § 2 Abs. 3 der Anlage 14 zum BMV-Ä, die früher für BKKn galt, vgl BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 38/15 B - Juris RdNr 8) .

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - keine notwendige Beiladung der

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Für das Jahr 2012 scheidet eine veränderte Festsetzung des Behandlungsbedarfs für Versicherte mit Wohnort im Bezirk der Klägerin in der Sache jedoch von vornherein aus, weil § 87d Abs. 2 SGB V (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22.12.2011, BGBl I 2983) die Art und Weise der Ermittlung des Behandlungsbedarfs für dieses Jahr zwingend vorgibt (vgl BSG Urteil vom 10.5.2017 - B 6 KA 5/16 R - SozR 4-2500 § 87a Nr. 4 RdNr 47, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Die Klägerin hätte jedenfalls eine insoweit konsensual nicht erzielte gesamtvertragliche Vereinbarung allenfalls durch Anrufung des Schiedsamts (§ 89 SGB V - vgl zB BSG Urteil vom 10.5.2017 - B 6 KA 5/16 R - aaO) , aber nicht - wie im vorliegenden Verfahren - einseitig durch Leistungsklage gegen einen der Gesamtvertragspartner erreichen können.

  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Die Vorschrift in § 87a Abs. 3a S 1 und 2 SGB V zu den anzuwendenden Preisen im Rahmen der überbezirklichen Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (FKZ) bezieht sich als Ausnahme zu § 87a Abs. 3 S 3 und 4 SGB V unmittelbar ebenfalls nur auf die Versorgung von Versicherten mit Wohnort im Bezirk der KÄV (vgl BSG Urteil vom 15.6.2016 - B 6 KA 27/15 R - BSGE 121, 206 = SozR 4-2500 § 75 Nr. 17, RdNr 39 ff) und trifft im Übrigen keine Aussage zur Vereinbarung von Gesamtvergütungsbeträgen .

    Gemäß § 75 Abs. 7 S 1 Nr. 2 Halbs 2 SGB V kommt den besonderen Vereinbarungen in den Bundesmantelverträgen Vorrang vor den Bestimmungen der FKZ-RL zu (s hierzu BSG Urteil vom 15.6.2016 - B 6 KA 27/15 R - BSGE 121, 206 = SozR 4-2500 § 75 Nr. 17, RdNr 25) .

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Ob im Rahmen der Vereinbarung über die Anpassung des Behandlungsbedarfs für das Jahr 2013 (§ 87a Abs. 4 S 1 Nr. 2 iVm S 4 SGB V) die von der Klägerin geltend gemachten faktischen Auswirkungen der Fusion der KKn auf die Morbidität der Versicherten mit Wohnsitz im Saarland hätten berücksichtigt werden können, kann hier dahinstehen (zu den strengen Voraussetzungen vgl BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 6/14 R - BSGE 116, 280 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 2, RdNr 40 ff, 45 ff) .
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Vielmehr enthält die Bezugnahme in § 3 Abs. 2 der Vergütungsvereinbarung 2012 auf den Beschluss des BewA zu Datenlieferungen für das Jahr 2009 eine Rezeption von Bundesrecht, die ausschließlich auf der Ebene des Landesrechts erfolgt (s hierzu BVerwG Urteil vom 4.11.1976 - V C 73.74 - BVerwGE 51, 268, 271 f; vgl auch BSG Urteil vom 3.7.1956 - 1 RA 30/56 - SozR Nr. 43 zu § 162 SGG, Juris RdNr 8).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 30/56
    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Vielmehr enthält die Bezugnahme in § 3 Abs. 2 der Vergütungsvereinbarung 2012 auf den Beschluss des BewA zu Datenlieferungen für das Jahr 2009 eine Rezeption von Bundesrecht, die ausschließlich auf der Ebene des Landesrechts erfolgt (s hierzu BVerwG Urteil vom 4.11.1976 - V C 73.74 - BVerwGE 51, 268, 271 f; vgl auch BSG Urteil vom 3.7.1956 - 1 RA 30/56 - SozR Nr. 43 zu § 162 SGG, Juris RdNr 8).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Die dort für Versicherte mit Auslandswohnsitz erfolgte Abgrenzung nach dem Sitz der KK entspricht dabei dem Erfordernis einer jederzeit eindeutigen und lückenlosen territorialen Zuordnung im System der vertragsärztlichen Versorgung (vgl BSG Urteil vom 19.3.2002 - B 1 KR 34/00 R - SozR 3-2500 § 207 Nr. 1 S 9) .
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 43/16 R
    Hierfür genügt es nicht, dass über die zutreffende Auslegung einer Gesamtvergütungsvereinbarung gestritten wird, bei deren Abschluss neben der Klägerin und der Beklagten des vorliegenden Verfahrens weitere Vertragspartner zu beteiligen waren (vgl BSG Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 46/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 12; BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 38/15 B - Juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenversicherung in anderem EU-Staat -

    Darüber, ob und ggf wie der Behandlungsbedarf der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung zu berücksichtigen ist, verständigen sich nach § 4 der Anlage 21 zum BMV-Ä/EKV (Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips gemäß § 83 iVm § 87a Abs. 3 SGB V) in der hier noch maßgebenden Fassung vom 1.1.2009 (DÄBl 2009, A 51 f) die Partner der Gesamtverträge im Bereich der KÄV, in deren Bezirk die Krankenkasse ihren Sitz hat (vgl dazu BSG Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 43/16 R - SozR 4-2500 § 82 Nr. 5 RdNr 24) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2022 - L 4 KA 42/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsstörung im Verhältnis von

    Darüber, ob und ggf wie der Behandlungsbedarf der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung zu berücksichtigen ist, verständigen sich nach § 4 der Anlage 21 zum BMV-Ä/EKV (Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips gemäß § 83 in Verbindung mit § 87a Abs. 3 SGB V) in der hier noch maßgebenden Fassung vom 1. Januar 2009 (DÄBl 2009, A 51 f) die Partner der Gesamtverträge im Bereich der KV, in deren Bezirk die KK ihren Sitz hat (vgl dazu BSG, Urteil vom 24. Januar 2018, B 6 KA 43/16 R, SozR 4-2500 § 82 Nr. 5 Rn 24).
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