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BSG, 24.02.1967 - 11 RA 88/65 |
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- BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62
Rentenversicherung - Berufssoldat - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - …
Auszug aus BSG, 24.02.1967 - 11 RA 88/65
(BSG 14, 258; 19, 97; 25, 20) kann eine Witwenrente nach 5 68 Abso 2 AVG - unter weiteren Voraussetzungen - nur dann aufleben, wenn im Zeitpunkt der Wiederheirat ein An- spruch auf eine Wituenrente bestanden hat" Es kommt also darauf an, ob die (fiktive) Nachversicherung des ersten Ehemannes auf Grund des G 151 der Klägerin rückwirkend zum Zeitpunkt der zweiten Eheschließung - 190 August 1947 - einen durch die Wiederheirat weggefallenen Anspruch auf Witwenrente verschafft hat° Das LSG hat das zu Recht verneinto Das G 154 ist am 4. April 1954 in Kraft getreten (% 85)" An diesem Tage ist das durch 5 72 begründete Nachversicherungsverhältnis entstanden (vgl° SozR Nr" 5 zu S 72 G 151 u" BSG 18, 225); frühestens vom 10 April 1951 kann es deshalb Rechtswirkungen auslösena Das gilt auch, soweit sich solche Wirkungen auf vergangene Zeiten beziehen, dann soweit die Nachversicherung diesen nachträglich den Charakter von Versicherungszeiten verleiht und sie so behandelt, als seien für sie rechtzeitig Eilichtbeiträge entrichtet werden, Das G 151 enthält keine Vorschrift, daß die Zeiten der Nachversicherung auch bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen für Zeiten y93 dem 1""April 1951 wie Versicherungszeiten (mit rechtzeitig entrichteten Pflichtbeiträgen) zu behandeln seiena Eine solche Wirkung legt sich das Gesetz nicht bei; demzufolge ist nach 5 72 lbsa ? und 8 der 1D April 1951 der früheste Zeitpunkt für die Eeststellung von Renten auf Grund der fiktiven Nachversicherunga.