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   BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R   

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BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R (https://dejure.org/1999,4581)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R (https://dejure.org/1999,4581)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - B 5/4 RA 82/97 R (https://dejure.org/1999,4581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer Wanderarbeitnehmerin bei Auslandserziehung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für Rentenansprüche - Vorabentscheidungsfrage zur Auslegung von § 56 Abs.3 S.2 u.3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Territorialitätsprinzip in der deutschen Rentenversicherung - Versorgungslücke Grenzgängern

  • Judicialis

    SGB VI § 56 Abs 3 Satz 2 u. 3; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindererziehungszeiten für Wanderarbeitnehmer bei Auslandserziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Zwar hat das BSG entschieden, daß die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI auch erfüllt sind, wenn der Erziehende bzw sein Ehegatte während einer Auslandsbeschäftigung - bei Bestehen zumindest eines Rumpfarbeitsverhältnisses im Inland - weiterhin in das deutsche Arbeits- und Erwerbsleben integriert gewesen ist (Urteile vom 17. November 1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 31/93 -).

    Infolgedessen knüpft der Gesetzgeber für den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bewußt an die Person des Erziehenden und an den Erziehungsort Bundesrepublik Deutschland an, weil grundsätzlich nur hier für die Zeit der Kindererziehung der Nachteil in der Altersversorgung eintreten kann (BSG Urteile vom 17. November 1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 2600 § 56 Nr. 4, vom 10. September 1997 - 5 RJ 2/97 - und vom 28. September 1998 - B 4 RA 9/98 R -).

  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Unklar ist auch die europarechtliche Einordnung von Kindererziehungszeiten; sie werden einerseits als Familienleistungen (Art. 72 EWGV 1408/71) bezeichnet (vgl BSG Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - nicht veröffentlicht), andererseits aber auch als Leistungen bzw Leistungselemente bei Alter diskutiert (Art. 10 und Art. 44 ff EWGV 1408/71; vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13 RJ 3/91 - BSGE 70, 62, 70, 71 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6 S 30, 31; Igl/Fuchsloch, SGb 1993, 393, 400).
  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Unklar ist auch die europarechtliche Einordnung von Kindererziehungszeiten; sie werden einerseits als Familienleistungen (Art. 72 EWGV 1408/71) bezeichnet (vgl BSG Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - nicht veröffentlicht), andererseits aber auch als Leistungen bzw Leistungselemente bei Alter diskutiert (Art. 10 und Art. 44 ff EWGV 1408/71; vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13 RJ 3/91 - BSGE 70, 62, 70, 71 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6 S 30, 31; Igl/Fuchsloch, SGb 1993, 393, 400).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-38/08

    Sack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge -

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß der Vorschlag der Kommission für eine EGV des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1999/C 38/08), von der Kommission vorgelegt am 21. Dezember 1998 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr C 38 vom 12. Februar 1999, S 10 ff) eine grundlegende Änderung oder Neuordnung hinsichtlich der mitgliedstaatlichen Kindererziehungszeiten nicht erkennen läßt.
  • EuGH, 18.10.1990 - C-197/89
    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Denn sie rügt gerade, daß sie als Grenzgängerin benachteiligt worden sei, so daß es sich nicht um einen rein internen Sachverhalt handelt, sondern der Sachverhalt den erforderlichen Bezug zum Ausland bzw zum Gemeinschaftsrecht hat (vgl EuGH Urteile vom 18. Oktober 1990 - C-297/88 und C-197/89 - Slg 1990, 3763, 3791 sowie vom 26. Januar 1999 - C-18/95 -).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Denn sie rügt gerade, daß sie als Grenzgängerin benachteiligt worden sei, so daß es sich nicht um einen rein internen Sachverhalt handelt, sondern der Sachverhalt den erforderlichen Bezug zum Ausland bzw zum Gemeinschaftsrecht hat (vgl EuGH Urteile vom 18. Oktober 1990 - C-297/88 und C-197/89 - Slg 1990, 3763, 3791 sowie vom 26. Januar 1999 - C-18/95 -).
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Denn sie rügt gerade, daß sie als Grenzgängerin benachteiligt worden sei, so daß es sich nicht um einen rein internen Sachverhalt handelt, sondern der Sachverhalt den erforderlichen Bezug zum Ausland bzw zum Gemeinschaftsrecht hat (vgl EuGH Urteile vom 18. Oktober 1990 - C-297/88 und C-197/89 - Slg 1990, 3763, 3791 sowie vom 26. Januar 1999 - C-18/95 -).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Denn die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub setze eine bestehende Erwerbstätigkeit voraus (vgl § 15 BErzGG), während die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten nach dem RRG 1992 ebenso wie das Erziehungsgeld für inländische Eltern nicht an eine Erwerbstätigkeit geknüpft sei (so insbesondere Igl/Fuchsloch, SGb 1993, 313 ff, 397).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 9/98 R

    Kindererziehungszeiten - Auslandserziehung - Rumpfarbeitsverhältnis -

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    Infolgedessen knüpft der Gesetzgeber für den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bewußt an die Person des Erziehenden und an den Erziehungsort Bundesrepublik Deutschland an, weil grundsätzlich nur hier für die Zeit der Kindererziehung der Nachteil in der Altersversorgung eintreten kann (BSG Urteile vom 17. November 1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227 = SozR 2600 § 56 Nr. 4, vom 10. September 1997 - 5 RJ 2/97 - und vom 28. September 1998 - B 4 RA 9/98 R -).
  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    Auszug aus BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
    An diesem historisch gewachsenen Schutzbereich der Sozialversicherung und insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung habe sich der Gesetzgeber bei der territorialen Begrenzung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in sachgerechter Weise orientiert (BVerfG Beschluß vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 - NJW 1998, 2963 = NZS 1998, 518).
  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 2/97

    Anspruch auf Leistungen für Kindererziehung an eine Mutter der Geburtsjahrgänge

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 16/90

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Ausländern

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Er knüpft für den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bewusst an die Person des Erziehenden und an den Erziehungsort Bundesrepublik Deutschland an, weil grundsätzlich nur hier für die Zeit der Kindererziehung der Nachteil in der Altersversorgung eintreten kann (vgl BSG EuGH-Vorlage vom 24.2.1999 - B 5/4 RA 82/97 R - juris RdNr 16 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - L 1 RA 109/03

    Rentenversicherung; Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im

    In seiner Entscheidung vom 24. Februar 1999 - B 5/4 RA 82/97 R - (Juris-Ausdruck Rz. 16) spricht das Bundessozialgericht (BSG) dies unmissverständlich aus, wenn es darin heißt, das Wort "dort" in § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI bezogen auf die im Ausland ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit könne nicht in ein "hier" (Inland) umgedeutet oder - den Gesetzestext korrigierend - einfach weggelassen werden (vgl. auch BSG-Urteil vom 23.10.2003 in SozR 4-2600 § 56 Nr. 1 Rz. 9 und 16).
  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4120/04

    Zahlung einer höheren monatlichen Regelaltersrente wegen zurückgelegter Zeiten

    In der Sache C-135/99 (U. E.) hat der EuGH auf eine Vorlage des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 1999, Az.: B 5/4 RA 82/97 R, festgestellt, Kindererziehungszeiten, die eine zur Zeit der Geburt des Kindes als Grenzgänger in einem Mitgliedstaat beschäftigte und in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person in letzterem zurückgelegt habe, seien für die Gewährung der Altersrente wie im Beschäftigungsstaat zurückgelegte Zeiten anzurechnen.
  • LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01
    Diese Beschränkung des Regelungszweckes durch den Gesetzgeber auf Inlandsgeburten sowie auf einen engen Kanon von Ausnahmefällen der Auslandsgeburten ist nach der Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Nachweise zur Rspg. des BVerfG zu ausländischen Kindererziehungszeiten bei: BSG, Beschluss vom 24.2.1999, B 5/4 RA 82/97 R, S. 6; ebenso: BSG, Urteil vom 17.12.1991, 13 RJ 3/91 = BSGE 70, 62; weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 294 SGB VI, Rn. 5).
  • SG Landshut, 07.12.2020 - S 5 R 377/18

    Bescheid, Altersrente, Leistungen, Kindererziehung, Widerspruch,

    Es sollen die durch die Kindererziehung entstandenen Nachteile in der Altersversorgung ausgeglichen werden (so etwa BSG EuGH-Vorlage vom 24.02.1999, Az: B 5/4 RA 82/97 in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 1250/01
    Sie hat darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht das Verfahren B 5/4 RA 82/97 R ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt habe, ob das europäische Recht die Anrechnung einer Kindererziehungszeit nach deutschem Recht vor dem 1. Januar 1986 gebiete, wenn die Kindererziehung zwar in einem anderen Mitgliedsstaat stattgefunden habe, der erziehende Elternteil jedoch in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Eintritt des Mutterschutzes und auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs als Grenzgänger versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.
  • LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 41/03
    Da die hier streitige Kindererziehungszeit vor diesem Zeitpunkt lag, ist die genannte Vorschrift auf sie nicht anwendbar (vgl. BSG Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5/4 RA 82/97 R = SGb 1999, 248).
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