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   BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R   

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https://dejure.org/2004,6303
BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Aufstellung des Gefahrtarifs - Veranlagung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung - Auswirkung früher gewährter Gefahrklassenherabsetzungen auf die Gefahrtarifstellenbildung

  • Judicialis

    SGG § 96 Abs 1; ; SGG § 99; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 193; ; SGB VII § 159 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 -

    Mit den auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur eines Gefahrtarifs der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich der Senat bereits in verschiedenen Entscheidungen ausführlich befasst (BSG Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R = BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 und vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R -, - B 2 U 4/03 R - und - B 2 U 31/03 R -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004 B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteile vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R, B 2 U 39/03 R).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

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