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   BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 11/14 R   

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https://dejure.org/2016,2449
BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 11/14 R (https://dejure.org/2016,2449)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2016 - B 8 SO 11/14 R (https://dejure.org/2016,2449)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R (https://dejure.org/2016,2449)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 S 1 SGB 12, § 71 Abs 1 S 2 SGB 12, § 71 Abs 2 Nr 5 SGB 12, § 71 Abs 2 Nr 6 SGB 12, § 41 Abs 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Altenhilfe - Abmilderung altersbedingter Schwierigkeiten - Übernahme der Kosten für den Besuch von Verwandten sowie kulturellen Veranstaltungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Altenhilfe nach dem SGB XII; Bestehen von Bedarfen wegen "altersbedingter Schwierigkeiten"; Fahrkosten für Grabbesuche und Verwandtenbesuche; Keine Fahrkosten für Grab- und Verwandtenbesuche

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Altenhilfe - Abmilderung altersbedingter Schwierigkeiten - Übernahme der Kosten für den Besuch von Verwandten sowie kulturellen Veranstaltungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Altenhilfe nach dem SGB XII ; Bestehen von Bedarfen wegen "altersbedingter Schwierigkeiten"; Keine Fahrkosten für Grab- und Verwandtenbesuche

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 71 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Leistungen der Altenhilfe nach dem SGB XII ; Bestehen von Bedarfen wegen "altersbedingter Schwierigkeiten"; Keine Fahrkosten für Grab- und Verwandtenbesuche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten"

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten"

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuschuss für Aufwendungen für Grab- und Verwandtenbesuche nur bei "altersbedingten Schwierigkeiten" - Versorgen der Grabstelle der Eltern weist keine Bezüge zu "altersbedingten Schwierigkeiten" auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 12
  • FamRZ 2016, 1458
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 11/14 R
    Dies macht die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 deutlich, wonach Altenhilfe "außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches" zu leisten ist: Mit dieser Voraussetzung soll klargestellt werden, dass die Altenhilfe nicht eine Zusammenfassung aller denkbaren Hilfen für Menschen bei Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze ist, sondern sich eine spezifische Bedarfslage aus altersbedingten Schwierigkeiten ergeben muss, und also der Bedarf sich als solcher von den übrigen, insbesondere den im 3. und 4. Kapitel genannten, Bedarfen abhebt; die allgemein bestehenden Bedarfslagen werden auch bei alten Menschen mit den Leistungen nach den übrigen Kapiteln gedeckt (vgl BT-Drucks 3/1799, S 51; zur Diskussion im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch Weller, Blätter der Wohlfahrtspflege 1961, 264 ff) .
  • BSG, 02.09.2021 - B 8 SO 13/19 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Es ist aber auch im Fall älterer Menschen eine Betrachtung des Einzelfalls unerlässlich (vgl BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 RdNr 19; ebenso für Ansprüche auf Altenhilfe BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 = SozR 4-3500 § 71 Nr. 1, RdNr 18) , schon weil es regelmäßig um das Recht zum Verbleib in der bisherigen Wohnung (oder zumindest den Verbleib im konkreten Wohnumfeld) geht.
  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R

    Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die

    Obwohl nach der Systematik des SGB XII der Anspruch auf Leistungen zur Existenzsicherung im Sozialhilferecht stets bedarfsbezogen ist (vgl § 9 Abs. 1 SGB XII; vgl nur BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 = SozR 4-3500 § 71 Nr. 1, RdNr 13) wird der Vermögensaufbau mit Mitteln der Sozialhilfe ("faktische Sparverträge" vgl BT-Drucks 18/9984 S 91 zu § 33 Abs. 2) in dieser Konstellation ausdrücklich ohne weitere Prüfung der Lebensumstände hingenommen.

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bereits das Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII ausreicht (vgl zur Altenhilfe BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 = SozR 4-3500 § 71 Nr. 1, RdNr 12) oder eine darüberhinausgehende zeitliche Nähe zum Vorsorgefall erforderlich ist (etwa in Abhängigkeit zur durchschnittlichen Lebenserwartung ermittelt anhand von sogenannten Sterbetafeln).

  • FG Münster, 25.01.2022 - 15 K 3554/18

    Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

    Für den Senat besteht auf Grund dieser Darlegungen unter Berücksichtigung der anzulegenden sozialrechtlichen Maßstäbe insbesondere auch keinerlei Anlass anzunehmen, dass die Einschränkungen derart bedeutungslos sind, dass sie nicht zumindest in sämtlichen vorgenannten Fällen als altersbedingte Schwierigkeiten im Sinne der Altenhilfe nach § 71 SGB XII anzusehen sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24.2.2016 B 8 SO 11/14 R, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen - BSGE - 121, 12).

    Dem Leistungsumfang nach umfasst die Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII sämtliche Leistungen, die zum Ausgleich altersspezifischer Schwierigkeiten angezeigt sind, soweit eine Leistungsgewährung nicht bereits nach anderen Vorschriften erfolgt (BSG-Urteil vom 24.2.2016 B 8 SO 11/14 R, BSGE 121, 12).

  • LSG Hessen, 01.06.2022 - L 4 SO 124/21

    Sozialhilfe

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Frage der Zumutbarkeit eines Umzugs auch im Fall älterer Menschen eine Betrachtung des Einzelfalls unerlässlich (BSG, Urteil vom 2. September 2021 - B 8 SO 13/19 R -, juris Rn. 26 unter Hinweis auf Urteile vom 23. März 2010 - B 8 SO 24/08 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 1 Rn. 19; und vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12, Rn. 12), wobei allein der Umstand der Grundsicherungsberechtigung wegen Alters, des langjährigen Wohnens in der Bestandswohnung auf dem auf dem Hausgrundstück des Elternhauses in der Nachbarschaft naher Angehöriger für sich genommen noch keine Unzumutbarkeit einer Kostensenkung auslösen soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 101/20
    Die Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl. ferner Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 - juris Rdnr. 10) ist mangels vorheriger Verwaltungsentscheidung unzulässig.

    Im Verhältnis zwischen dem Kläger als Bürger und dem Beklagten als Träger hoheitlicher Gewalt sowie im Hinblick auf die allein in Betracht kommenden Leistungen der Altenhilfe (§ 71 Abs. 1 und 2 Nr. 6 SGB XII; ferner BSG, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 - juris Rdnr. 18) hat aber vor Erhebung der Klage ein Verwaltungsakt zu ergehen, der zum Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung gemacht werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 38/17 R - BSGE 126, 180 - juris Rdnr. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 1337/20
    Die Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl. ferner BSG, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R - BSGE 121, 12 - juris Rdnr. 10) ist mangels vorheriger Verwaltungsentscheidung unzulässig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 183/16
    Allerdings fehlen Anhaltspunkte für altersbedingte Schwierigkeiten des Klägers, was Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach § 71 SGB XII wäre (BSG, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 11/14 R - juris Rn. 13 ff.).
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