Rechtsprechung
BSG, 24.02.2016 - B 3 KR 58/15 B |
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Verfahrensgang
- SG Trier, 20.11.2014 - S 1 KR 25/14
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.2015 - L 5 KR 11/15
- BSG, 24.02.2016 - B 3 KR 58/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, …
Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 3 KR 58/15 B
In der Beschwerdebegründung hat der Kläger ein Urteil des BSG aus dem Jahre 1991 aufgeführt, das aus seiner Sicht der Entscheidung des LSG, im vorliegenden Fall eine wirksame Aufrechnung mit einem Beitragsanspruch in Höhe von 204, 54 Euro anzunehmen, entgegensteht (Urteil vom 26.9.1991 - 4/1 RA 33/90 - BSGE 69, 238 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2).Künftig in diesem Sinne sind Forderungen, für deren Entstehen zumindest ein Tatbestandsmerkmal fehlt, auch wenn ihr Rechtsgrund bereits gegeben sein mag" (BSGE 69, 238, 242 [BSG 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90] = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 24).
Zur formgerechten Darlegung der Nichtübereinstimmung des LSG mit der Rechtsprechung des BSG fehlt jedoch eine Auseinandersetzung mit den weiteren konkretisierenden Ausführungen des BSG in jenem Urteil (BSGE 69, 238, 243 [BSG 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90] = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 25) zu der Frage, in welcher Form die Zulässigkeit einer beabsichtigten Aufrechnung gegen eine erwartete künftige Forderung vorab geklärt werden kann: "Zulässig ist hingegen die Abgabe einer 'einheitlichen Verrechnungserklärung' für künftige Rentenauszahlungsansprüche mit Wirkung für den jeweiligen Zeitpunkt ihres Entstehens.
Es dürfte also in dem Bescheid vom 19.9.2013 nicht um eine Aufrechnung mit einer künftigen Forderung gehen, sondern um eine einheitliche hälftige Aufrechnungserklärung nach § 51 Abs. 2 SGB I bezüglich etwaiger künftiger Krg-Ansprüche mit Wirkung für den jeweiligen Zeitpunkt ihrer Entstehung (zur Zulässigkeit einer solchen Erklärung bei Verrechnungen nach § 52 SGB I vgl BSGE 69, 238, 243 [BSG 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90] = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 25).
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 3 KR 58/15 B
Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
- BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87
Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen
Auszug aus BSG, 24.02.2016 - B 3 KR 58/15 B
Gegen eine künftige oder eine aufschiebend bedingte Forderung könne nicht wirksam aufgerechnet werden (BGH NJW 1988, 2542, 2543 [BGH 10.03.1988 - VII ZR 8/87] mwN).