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   BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B   

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https://dejure.org/2003,15506
BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B (https://dejure.org/2003,15506)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B (https://dejure.org/2003,15506)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2003 - B 12 KR 2/03 B (https://dejure.org/2003,15506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer sozialrechtlichen Rechtssache - Im Klagewege verfolgbares subjektiv-öffentliches Recht auf persönliche Aufklärung durch die allgemeine Aufklärungspflicht der Sozialverwaltung - Geltung des Prinzips der formellen Publizität im Bereich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 13
    Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen des BSG vor (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, SozR 5428 § 4 Nr. 10, BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2, BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 - jeweils mwN).

    Ausnahmen können möglicherweise dann bestehen, wenn sich ein Versicherter konkret an den Versicherungsträger wendet (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3), wenn es sich um einen lese- und schreibungewohnten Personenkreis handelt (BSG SozR 5428 § 4 Nr. 10) oder wenn der Versicherungsträger zuvor unrichtige oder missverständliche Auskünfte erteilt hat (BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76
    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen des BSG vor (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, SozR 5428 § 4 Nr. 10, BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2, BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 - jeweils mwN).

    Ausnahmen können möglicherweise dann bestehen, wenn sich ein Versicherter konkret an den Versicherungsträger wendet (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3), wenn es sich um einen lese- und schreibungewohnten Personenkreis handelt (BSG SozR 5428 § 4 Nr. 10) oder wenn der Versicherungsträger zuvor unrichtige oder missverständliche Auskünfte erteilt hat (BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Es muss zu erwarten sein, dass die zu treffende Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) geeignet ist, in künftigen Revisionsfällen die Rechtseinheit zu erhalten oder die Fortbildung des Rechts zu sichern (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes wäre es erforderlich gewesen, eine grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR, aaO, 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen des BSG vor (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, SozR 5428 § 4 Nr. 10, BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2, BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 - jeweils mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes wäre es erforderlich gewesen, eine grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR, aaO, 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes wäre es erforderlich gewesen, eine grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR, aaO, 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Mit der Verkündung gelten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSGE 67, 90, 92; BSGE 72, 80; BSG, Beschluss v. 24.03.2003 - B 12 KR 2/03).
  • LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10

    I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht

    Fehlende oder unvollständige Gesetzeskenntnis eines Versicherten stellt hingegen keinen derartigen Ausnahmefall dar, weil das Prinzip der formellen Publizität auch im Bereich des Sozialrechts Geltung besitzt und damit kein individueller Anspruch auf allgemeine Aufklärung über die Gesetzeslage besteht (Beschluss des 12. Senats des BSG vom 24.03.2003, B 12 KR 2/03 B).Nicht entscheidend ist hierbei grundsätzlich, ob sich der Versicherte ständig im Inland oder im Ausland aufhält.
  • LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07

    Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen an die private Kranken- und

    Dem Vorstehenden steht nicht das von der Beklagten benannte Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. März 2003 (Az.: B 12 KR 2/03 B, JURIS-Dokument) entgegen.
  • OLG Hamm, 17.08.2020 - 11 W 51/20

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Amtspflichtverletzung, Schutzbereich, Jobcenter,

    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen viele Entscheidungen des Bundessozialgerichts vor (vgl. BSG, Beschluss vom 24. März 2003 - B 12 KR 2/03 B -, juris, Rn. 5 m. w. Nachw.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2017 - L 4 KR 246/15
    Diese Rechtsprechung hat das BSG (Beschl. v. 24.03.2003, Az: B 12 KR 2/03 B, Rn. 5, zit. nach juris) im Jahr 2003 bestätigt: Fehlende oder unvollständige Gesetzeskenntnis eines Versicherten stellt hiernach keinen derartigen Ausnahmefall dar, weil das Prinzip der formellen Publizität auch im Bereich des Sozialrechts Geltung besitzt und damit kein individueller Anspruch auf allgemeine Aufklärung über die Gesetzeslage besteht.
  • SG Trier, 26.05.2004 - S 5 AL 21/04

    Pflicht des Arbeitslosen zu frühzeitiger Arbeitssuche

    Die Unkenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen begründet vielmehr immer ein Verschulden, denn insoweit gilt der Grundsatz der formellen Publizität (BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1 = BSGE 67, 90 ff. und zuletzt BSG, Beschluss vom 24. März 2003, Az: B 12 KR 2/03 B), d.h. die nach den Vorschriften des Grundgesetzes (GG) zustande gekommenen Gesetze werden im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG).
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