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   BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R   

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BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 8 SO 29/07 R (https://dejure.org/2009,2019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig behinderte Mutter - gemeinsame Wohnform

  • openjur.de

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe; Leistungen für alleinerziehende geistig behinderte Mutter; gemeinsame Wohnform; sozialgerichtliches Verfahren; notwendige Beiladung; Zurückverweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Abgrenzung zur Jugendhilfe bei Leistungen für eine alleinerziehende geistig behinderte Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Abgrenzung zur Jugendhilfe bei Leistungen für eine alleinerziehende geistig behinderte Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 39
  • NVwZ-RR 2010, 67
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Der Senat ist nicht gehindert, die landesrechtlichen Vorschriften zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft in NRW anzuwenden und auszulegen, weil das SG im angefochtenen Urteil selbst keine Feststellungen zum Inhalt des nordrhein-westfälischen Landesrechts getroffen hat (vgl BSGE 114, 147 = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1, RdNr 13; BSGE 103, 39 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1, RdNr 12; BSG Urteil vom 21.9.2017 - B 8 SO 3/16 R - juris RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 7b mwN) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Die vorbeschriebenen Beiladungen, die im Revisionsverfahren (vgl § 168 S 2 SGG) wegen notwendiger Zurückverweisung auch aus weiteren Gründen (BSGE 103, 39 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1, RdNr 14; BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, RdNr 17) sowie abgeschnittener Äußerungsmöglichkeiten der Betroffenen in der Tatsacheninstanz nicht sachdienlich war, wird nun das LSG vor der erneuten Verhandlung und Entscheidung nachzuholen haben.
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Vor der Beiladung des Jugendhilfeträgers ist der Senat indes gehindert, über die von der Revision aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen für das LSG bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) zu entscheiden, weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (vgl: BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; BSGE 103, 39 ff RdNr 14 = SozR 4-2800 § 10 Nr. 1) ; denn über § 35a Abs. 3 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), der hinsichtlich Aufgaben und Zielen der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises und die Art der Leistungen auf Vorschriften der §§ 53 ff SGB XII verweist und den das LSG wegen § 10 Abs. 4 SGB VIII iVm § 14 SGB IX vorrangig zu prüfen haben wird, ergäbe sich jedenfalls mittelbar eine Präjudizierung.
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