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   BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R   

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https://dejure.org/2015,5231
BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R (https://dejure.org/2015,5231)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R (https://dejure.org/2015,5231)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2015 - B 8 SO 16/14 R (https://dejure.org/2015,5231)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202 S 1 SGG, § 301 Abs 1 S 1 ZPO, § 95 SGG, § 79 Abs 1 VwGO, § 79 Abs 2 S 1 VwGO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Teilurteils - Teilbarkeit des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - keine Beteiligung sozial erfahrener Dritter vor Erlass des Widerspruchsbescheides - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Einsatz des Einkommens und des Vermögens; Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Anwendungsbereich des § 92 Abs. 1 SGB XII

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Teilurteils - Teilbarkeit des Streitgegenstandes - Sozialhilfe - Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - keine Beteiligung sozial erfahrener Dritter vor Erlass des Widerspruchsbescheides - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 92 Abs. 1; SGB XII § 116 Abs. 2
    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Einsatz des Einkommens und des Vermögens; Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Anwendungsbereich des § 92 Abs. 1 SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Dies gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren, obwohl § 95 SGG eine § 79 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung entsprechende Vorschrift nicht enthält (vgl BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 14) .
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R

    Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung -

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Anders als bei einer fehlenden Begründung (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB X) kann nämlich der Mangel in der Ermessensbetätigung nach § 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) selbst im Klageverfahren nicht nachgeholt werden (vgl BSG, Urteil vom 1.3.2011 - B 7 AL 2/10 R - RdNr 14) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Bei dem Erfordernis der Beteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren, gegen das die Beklagte vorliegend verstoßen hat, handelt es sich zwar um eine wesentliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung einen von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Mangel des Vorverfahrens darstellt (vgl BSGE 106, 62 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) ; dieser Mangel führt - entgegen der Auffassung des LSG - aber nicht dazu, dass die Anfechtungsklage bis zur Nachholung eines ordnungsgemäßen Widerspruchsverfahrens unzulässig wäre.
  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 65/66

    Voraussetzungen eines Teilurteils - Leistungsfeststellung - Änderung maßgebender

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Der Erlass eines Teilurteils setzt aber auch in diesen Fällen voraus, dass es in der Sache vom weiteren Verlauf des Prozesses, zumal vom Ausspruch des Schlussurteils, keinesfalls mehr berührt werden kann (vgl BSGE 27, 142, 143 = SozR Nr. 5 zu § 301 ZPO S Da2) .
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 888/55
    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Nach § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der im sozialgerichtlichen Verfahren über § 202 SGG Anwendung findet (dazu bereits BSGE 7, 3 ff) , hat das Gericht ua ein Teilurteil zu erlassen, wenn nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentscheidung reif ist.
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Ob wegen des in Rede stehenden Mangels eine Aufhebung des Widerspruchsbescheids im Wege des Teilurteils überhaupt in Betracht kommt (so jedenfalls BVerwGE 70, 196, 197) und ob dafür weitere Voraussetzung wäre, dass der Kläger eine eigenständige Beschwer durch den Widerspruchsbescheid ausdrücklich geltend macht (so Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 116 RdNr 17 mwN, Stand Juli 2012) , kann offen bleiben.
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R
    Insoweit wird mit der vorangehenden Bewilligung lediglich im Hinblick auf den Bedarf in der Sache eine abschließende Entscheidung getroffen; im Übrigen wird erst mit der nachfolgenden Entscheidung über den Kostenbeitrag eine (vollständige) Prüfung des zu berücksichtigenden Einkommens und Vermögens des Leistungsberechtigten durchgeführt, die sich - nicht anders als in den Fällen des so genannten Nettoprinzips - nach den §§ 82 bis 91 SGB XII richtet (zum Ganzen BSGE 114, 147 ff RdNr 21 f = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1) .
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Jedoch enthält der Widerspruchsbescheid eine gegenüber der ursprünglichen vorläufigen Bewilligung zusätzliche selbständige Beschwer, was nach der im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO seine selbständige Anfechtbarkeit eröffnet (BSG vom 15.8.1996 - 9 RV 10/95 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 35; BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 14/97 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14 S 39 f; BSG vom 24.3.2015 - B 8 SO 16/14 R - SozR 4-3500 § 116 Nr. 1 RdNr 11; zustimmend etwa B. Schmidt in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 95 RdNr 3a; Wehrhahn in jurisPK-SGG, 2017, § 95 RdNr 16 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung -

    Die begehrten Leistungen für den Besuch des Arbeitsbereichs in einer WfbM sind nach dem Bruttoprinzip (§ 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 16/14 R - juris Rdnr. 14) und unabhängig vom Vermögen des behinderten Menschen zu erbringen (§ 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 SGB XII; vgl. ferner zu einem gesondert festzusetzenden Kostenbeitrag betreffend ein in der WfbM eingenommenes Mittagessen Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 402/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 1680/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Besuch des

    Die begehrten Leistungen für den Besuch des Arbeitsbereichs in einer WfbM sind nach dem Bruttoprinzip (§ 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 16/14 R - juris Rdnr. 14) und unabhängig vom Vermögen des behinderten Menschen zu erbringen (§ 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 SGB XII; vgl. ferner zu einem gesondert festzusetzenden Kostenbeitrag betreffend ein in der WfbM eingenommenes Mittagessen Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 402/11 - juris).
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