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   BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R   

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BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R (https://dejure.org/2022,15093)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R (https://dejure.org/2022,15093)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2022 - B 10 EG 1/20 R (https://dejure.org/2022,15093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 3 Nr 1 BEEG, § 2 Abs 2 S 1 BEEG, § 1 Abs 4 EStG
    Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage - Unterhaltsgeld - keine analoge Anwendung der Bemessungsvorschriften zum Arbeitslosengeld - Zweck des Elterngelds als Einkommensersatzleistung - Geburt des Kindes als ausgleichungsberechtigendes ...

  • rewis.io

    Elterngeld - Entwicklungshelferin - Bemessungsgrundlage - Unterhaltsgeld - keine analoge Anwendung der Bemessungsvorschriften zum Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bemessung des Elterngeldes; Keine Berechnung unter Zugrundelegung eines fiktiven Einkommens beim Bezug von Unterhaltsgeld für Entwicklungshelfer

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Entwicklungshelferin - Bemessungsgrundlage - Unterhaltsgeld - keine analoge Anwendung der Bemessungsvorschriften zum Arbeitslosengeld

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    M. Z. ./. Freie und Hansestadt Hamburg

    Elterngeld - Entwicklungshelferin - fiktives Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 837
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Dagegen bleiben Einkommensminderungen oder -ausfälle aufgrund allgemeiner Erwerbsrisiken oder sonstiger individueller Umstände bei der Bemessung der Leistungshöhe außer Betracht (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 70) .

    Einkommenseinbußen aus sonstigen Gründen werden dem Risikobereich des Berechtigten zugeordnet; die Behebung sozialer Notlagen bleibt anderen Sicherungssystemen überlassen (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 17) .

    Schließlich bildet auch die Praktikabilität der Leistungsgewährung (vgl § 9 Satz 2 SGB X) einen gewichtigen sachlichen Grund für die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der steuerrechtsakzessorischen Bemessungsmethode auf der Grundlage des vorgeburtlichen Einkommens (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 71) .

    Zugleich verfolgt der Gesetzgeber mit dem derart ausgestalteten Elterngeld weitergehende Ziele, ua die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Kindererziehung von Mann und Frau, der Gewährung eines finanziellen Schonraums für junge Familien bei einer betreuungsbedingten Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Elternteile und eine Kompensation der Betreuungskosten für das Kind (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 64; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63, jeweils mit Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 1 f, 14 f, 20 und mwN) .

    Eine Abweichung von der Referenzgröße des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, wie sie bei kurzfristigen Entgeltersatzleistungen in Ausnahmefällen existiert, sieht das Elterngeld daher nicht vor (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65 f; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 64 f) .

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko (zB Wirtschafts- oder Arbeitsmarktlage, Krankheit), so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 20.6.2006 eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20) .

    Danach wird unter Bezugnahme auf den wirtschaftlichen Dauerzustand eines gerade vergangenen Zeitraums auf ein Durchschnittseinkommen geschlossen, das den individuellen Lebensstandard prägt (BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 23; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .

    Zugleich verfolgt der Gesetzgeber mit dem derart ausgestalteten Elterngeld weitergehende Ziele, ua die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Kindererziehung von Mann und Frau, der Gewährung eines finanziellen Schonraums für junge Familien bei einer betreuungsbedingten Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit der Elternteile und eine Kompensation der Betreuungskosten für das Kind (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 64; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63, jeweils mit Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 1 f, 14 f, 20 und mwN) .

    Eine Abweichung von der Referenzgröße des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, wie sie bei kurzfristigen Entgeltersatzleistungen in Ausnahmefällen existiert, sieht das Elterngeld daher nicht vor (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65 f; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 64 f) .

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 1/90

    Zeiten des Entwicklungsdienstes bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Dem steht nicht entgegen, dass Entwicklungshelfer während des Entwicklungsdienstes in keinem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis (BSG Urteil vom 3.9.1998 - B 12 KR 21/97 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 39 RdNr 18; Dietrich in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 4 RdNr 34, Stand der Einzelkommentierung 11.4.2022) oder Arbeitsverhältnis (LAG Köln Beschluss vom 29.12.2021 - 9 Ta 174/21 - juris RdNr 24; BAG Urteil vom 27.4.1977 - 5 AZR 129/76 - juris RdNr 60) stehen, sondern in einem Rechtsverhältnis eigener Art (BSG Urteil vom 25.6.1991 - 1/3 RK 1/90 - BSGE 69, 66 = SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 - juris RdNr 16; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl 2022, § 611a BGB RdNr 135; Temming, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 5. Aufl 2021, § 19 RdNr 66; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl 2022, § 2 RdNr 171) .

    Dem steht nicht entgegen, dass Entwicklungshelfer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 EhfG ihren Dienst in Entwicklungsländern "ohne Erwerbsabsicht" erbringen, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen (vgl hierzu BSG Urteil vom 25.6.1991 - 1/3 RK 1/90 - BSGE 69, 66 = SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 - juris RdNr 16 mwN).

    Dieses Regelungskonzept verfolgt das Ziel, die soziale Sicherung von Entwicklungshelfern im Ergebnis so zu gestalten, wie sie bei Tätigkeiten im Inland besteht, und darüber hinaus der besonderen Eigenart ihres rechtlichen Status und den besonderen Risiken Rechnung zu tragen, die ein Dienst in Entwicklungsländern mit sich bringt (BSG Urteil vom 3.9.1998 - B 12 KR 21/97 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 39 RdNr 18; BSG Urteil vom 25.6.1991 - 1/3 RK 1/90 - BSGE 69, 66 = SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 - juris RdNr 16; vgl auch BT-Drucks V/2696 S 8) .

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Sie ist deshalb auch unter Berücksichtigung der Schutz- und Förderdimension von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich gerechtfertigt (BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 7 ff) .

    Einkommenseinbußen aus sonstigen Gründen werden dem Risikobereich des Berechtigten zugeordnet; die Behebung sozialer Notlagen bleibt anderen Sicherungssystemen überlassen (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 17) .

  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 21/97 R

    KVdR - Versicherungspflicht - Vorversicherungszeit - Entwicklungshelfer -

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Dem steht nicht entgegen, dass Entwicklungshelfer während des Entwicklungsdienstes in keinem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis (BSG Urteil vom 3.9.1998 - B 12 KR 21/97 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 39 RdNr 18; Dietrich in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 4 RdNr 34, Stand der Einzelkommentierung 11.4.2022) oder Arbeitsverhältnis (LAG Köln Beschluss vom 29.12.2021 - 9 Ta 174/21 - juris RdNr 24; BAG Urteil vom 27.4.1977 - 5 AZR 129/76 - juris RdNr 60) stehen, sondern in einem Rechtsverhältnis eigener Art (BSG Urteil vom 25.6.1991 - 1/3 RK 1/90 - BSGE 69, 66 = SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 - juris RdNr 16; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl 2022, § 611a BGB RdNr 135; Temming, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 5. Aufl 2021, § 19 RdNr 66; Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl 2022, § 2 RdNr 171) .

    Dieses Regelungskonzept verfolgt das Ziel, die soziale Sicherung von Entwicklungshelfern im Ergebnis so zu gestalten, wie sie bei Tätigkeiten im Inland besteht, und darüber hinaus der besonderen Eigenart ihres rechtlichen Status und den besonderen Risiken Rechnung zu tragen, die ein Dienst in Entwicklungsländern mit sich bringt (BSG Urteil vom 3.9.1998 - B 12 KR 21/97 R - SozR 3-2500 § 5 Nr. 39 RdNr 18; BSG Urteil vom 25.6.1991 - 1/3 RK 1/90 - BSGE 69, 66 = SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 - juris RdNr 16; vgl auch BT-Drucks V/2696 S 8) .

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Alle Einnahmen (Geld- oder Sachleistungen) aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis sind daher Arbeitslohn (BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 26; BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 28) und damit auch das von der Klägerin bezogene Unterhaltsgeld.

    Der Gesetzgeber durfte im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung der Familienförderung (BVerfG, aaO, RdNr 13 und 20) die Berechnung des Elterngelds am Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor der Geburt orientieren, weil dieser Bemessungszeitraum die Einkommensverhältnisse der Berechtigten vor der Geburt des Kindes am besten abbildet (vgl BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 78; BT-Drucks 16/1889 S 20) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Die damit sonst verbundenen Schwierigkeiten lassen sich zB an dem sehr differenziert ausgestalteten Bemessungsrecht beim Arbeitslosengeld (vgl §§ 149 ff SGB III) unschwer erkennen (vgl BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - juris RdNr 60 mwN) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Insbesondere sind die Vorinstanzen zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Klägerin keine Abzüge für Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 2f Abs. 1 BEEG in Höhe einer entsprechenden monatlichen Pauschale zu berücksichtigen waren, weil die Klägerin als Entwicklungshelferin nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war, sondern zu ihren Gunsten eine Gruppenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bestand (vgl § 7 EhfG; vgl auch BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 6/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 15) .
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Danach wird unter Bezugnahme auf den wirtschaftlichen Dauerzustand eines gerade vergangenen Zeitraums auf ein Durchschnittseinkommen geschlossen, das den individuellen Lebensstandard prägt (BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 23; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 58) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
    Denn der Gesetzgeber verfügt - wie oben bereits erwähnt - im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit und damit auch bei der Ausgestaltung des Elterngeldrechts über einen weiten Gestaltungsspielraum (BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

  • BFH, 11.07.2018 - I R 44/16

    Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 EG 3121/13

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - im Inland zu versteuerndes Einkommen -

  • LAG Köln, 29.12.2021 - 9 Ta 174/21

    Rechtswegzuständigkeit; NGO; Arbeitnehmereigenschaft; Ortskraft

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16

    BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

  • BFH, 09.01.2004 - V B 140/03

    NZB: Selbstständigkeit oder Unselbständigkeit von Rundfunkermittlern

  • BFH, 18.01.1991 - VI R 122/87

    Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter

  • BFH, 09.11.2004 - VI B 150/03

    ArbN-Eigenschaft: Zustellung von Wochenblättern

  • BFH, 11.08.2009 - VI B 46/08

    Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen als Einnahmen aus

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie

  • BAG, 27.04.1977 - 5 AZR 129/76

    Abhängigkeit - Entwicklungsdienstvertrag - Arbeitsvertrag - Ausländischer

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Ein Analogieschluss setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG voraus, dass die geregelte Norm analogiefähig ist, das Gesetz nach der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 28; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 9/19 R - BSGE 130, 171 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 10, RdNr 65; BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29).

    Dieser Zeitraum bildet die Einkommensverhältnisse des Elterngeldberechtigten vor der Geburt, die das Elterngeld teilweise sichern soll, am besten ab (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 37; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 78; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1 ) .

    Zur prägenden Grundstruktur des Elterngelds in seiner verfassungsrechtlich zulässigen Ausgestaltung als Einkommensersatzleistung (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 7 ff) gehört das Bestehen einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum (vgl BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31 f mwN) .

    Realisiert sich dagegen in der Zeit vor der Geburt des Kindes ein anderes Erwerbs- oder Ausfallrisiko, so sind die damit einhergehenden Einkommensausfälle grundsätzlich nicht vom Sinn und Zweck dieser Zuwendung umfasst (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 2/14 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 27 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 63).

    Mit diesem Regelungsansatz geht einher, dass sich Einkommensminderungen oder -ausfälle im Bemessungszeitraum bei der Festsetzung der Leistungshöhe grundsätzlich zulasten der berechtigten Person auswirken (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 32 f mwN) .

    (2) Eine weitere Rechtfertigung für den Verzicht des Gesetzgebers auf einen zusätzlichen Ausklammerungstatbestand für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist - wie oben ebenfalls unter b) schon aufgezeigt - die von ihm gewählte, verfassungsrechtlich zulässige allgemeine und ausnahmslose Zuordnung eines Einkommensverlustes wegen Arbeitslosigkeit zur Risikosphäre des Elterngeldberechtigten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 33 ff, 61 ff; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1).

    Dies liefe aber dem vom Gesetzgeber beim Elterngeld als Bereich der Massenverwaltung gerade auch im Interesse der Leistungsberechtigten durchgängig verfolgten Prinzip der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität der Leistungsgewährung (vgl § 9 Satz 2 SGB X) zuwider (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 40; BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 8/17 R - BSGE 128, 9 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 6, RdNr 22; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 31 und 38) .

  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 1/22 R

    Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    In Ansehung der Regelungsabsicht des Gesetzgebers stellt das Fehlen eines Kindergeldanspruchs für finanziell auf sich allein gestellte Kinder keine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes iS einer Regelungslücke als einer grundlegenden Voraussetzung einer Analogie dar (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 26/22 R

    (Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum

    Ein Analogieschluss setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG voraus, dass die geregelte Norm analogiefähig ist, das Gesetz nach der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 28; BSG Urteil vom 20.5.2020 - B 13 R 9/19 R - BSGE 130, 171 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 10, RdNr 65; BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29).
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 2/22 R

    Unter welchen Umständen hat ein in Deutschland lebendes Kind Kenntnis vom

    In Ansehung der Regelungsabsicht des Gesetzgebers stellt das Fehlen eines Kindergeldanspruchs für finanziell auf sich allein gestellte Kinder keine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes iS einer Regelungslücke als einer grundlegenden Voraussetzung einer Analogie dar (vgl hierzu BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 3/23 R

    Zurückweisung der Revision in einem Verfahren hinsichtlich der Beantragung

    Diese bereits in der einkommensabhängigen Ausgestaltung des Elterngelds angelegte Differenzierung der Höhe des Elterngelds und die damit einhergehende Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 9 ff; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 35 ff) .
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