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   BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79   

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https://dejure.org/1980,3370
BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79 (https://dejure.org/1980,3370)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1980 - 1 RJ 2/79 (https://dejure.org/1980,3370)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79 (https://dejure.org/1980,3370)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 45/79

    Weitergewährung von Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1980-11-12 1 RA 45/79 Vergleiche BSG 1987-09-30 5b RJ 78/86 Abgrenzung.
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Auszug aus BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1980-11-12 1 RA 45/79 Vergleiche BSG 1987-09-30 5b RJ 78/86 Abgrenzung.
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Klage -

    Zwar ist die echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG unzulässig, wenn zunächst ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und mit einem Verwaltungsakt abzuschließen ist, gegen den im Ablehnungsfalle zunächst Widerspruch eingelegt werden kann (BSG, Urteil vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79; BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1; zur kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4 RdNr 9) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Es hat insofern nicht beachtet, dass zur Frage der Erstattung angeblich zu Unrecht entrichteter Beiträge auf der Grundlage von § 26 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - das erforderliche Verwaltungsverfahren nicht stattgefunden hat (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2400 § 26 Nr. 13), sodass eine echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG ausgeschlossen ist (vgl BSG Urteil vom 24. April 1980, 1 RJ 2/79, Juris-Nr KSRE008371027) und die allein in Betracht kommende verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage erst mit dem Vorliegen des abschließenden Verwaltungsakts und grundsätzlich nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens zulässig werden kann (Urteil des Senats vom 11. Juni 1992 aaO).
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86

    Anspruch auf sogenanntes 'vorgezogenes' Übergangsgeld

    Das gilt jedenfalls, wenn die Rente oder das Übergangsgeld von demselben Versicherungsträger zu gewähren wären (Anschluß an BSG vom 21.7.1987 - 4a RJ 71/86; Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 10.3.1982 - 5b/5 RJ 160/80 - insoweit in SozR 2200 § 1241d Nr. 6 nicht veröffentlicht - Abgrenzung zu BSG vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BSG vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79 - ab, auf die sich das LSG berufen hat.

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 45/79

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung - Mangelnde

    Da bei der mit der Leistungsklage verbundenen Aufhebungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG das Fehlen eines Verwaltungsaktes die Klage unzulässig macht (allgemeine Meinung, vgl. z.B. BSGE 14, 230; Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79; Meyer-Ladewig, SGG, § 54 Rdnr. 38), liegt es nicht oder doch meistens nicht im schutzwürdigen Interesse des Klägers, daß der wegen Verstoßes gegen das Verfahrensrecht fehlerhafte Bescheid der Widerspruchsstelle aufgehoben wird; der Kläger entzöge so seinem Leistungsbegehren selbst die prozessuale Rechtsgrundlage.
  • BSG, 22.11.1994 - 8 RKn 8/94

    Absoluter Revisionsgrund der fehlenden Öffentlichkeit der Verhandlung -

    Zwar war sie nicht fristgemäß gegen einen die begehrte Leistung ablehnenden Verwaltungsakt gerichtet (hierzu BSG vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79).
  • SG Düsseldorf, 12.01.2017 - S 7 R 577/16
    Erst gegen den eine höhere Rente versagenden Bescheid in der Gestalt des nicht abhelfenden Widerspruchsbescheids (vgl. § 95 SGG) steht dem Kläger die mit der Aufhebungsklage verbundene Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG zu (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.1978 - L 3 J 1374/77
    Rechtszug: vorgehend SG Karlsruhe 1977-06-14 S 6 J 1049/76 nachgehend BSG 1980-04-24 1 RJ 2/79.
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