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   BSG, 24.04.1995 - 3 BS 1/94   

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https://dejure.org/1995,4600
BSG, 24.04.1995 - 3 BS 1/94 (https://dejure.org/1995,4600)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1995 - 3 BS 1/94 (https://dejure.org/1995,4600)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1995 - 3 BS 1/94 (https://dejure.org/1995,4600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenhausplanung und Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) - Genehmigung der Kündigung eines Versorgungsvertrages mit einem Plan-Krankenhaus - Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie den für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Klage auf Genehmigung der Kündigung eines Versorgungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 24.04.1995 - 3 BS 1/94
    Der Senat hat über die weitere Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), i.d.F. durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] vom 17. Dezember 1990, BGBl. I 2809) ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 29. September 1994, 3 BS 2/93 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 24.04.1995 - 3 BS 1/94
    Nach dem Regierungsentwurf zum GRG (BT-Drucks. 11/2237, S. 112, dort Art. 29 Nr. 3) sollten für die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und KKn unter Berücksichtigung der "ebenso umfassenden Rechtswegzuweisung des bisherigen § 374 Abs. 5 RVO" generell die Sozialgerichte zuständig sein (aaO, S. 258).
  • BSG, 04.12.1997 - 3 BS 1/97

    Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtswegs, Bindungswirkung,

    Der Senat hat über die in § 17a Abs. 4 Satz 5 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), idF durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (4. Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990, BGBl I 2809) geregelte weitere Beschwerde ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden (vgl Beschluß des erkennenden Senats vom 24. April 1995 - 3 BS 1/94 - = SozR 3-1500 § 51 Nr. 17 mwN).

    Anhaltspunkte für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sind vorliegend - im Gegensatz zu dem dem Beschluß des erkennenden Senats vom 24. April 1995 (3 BS 1/94 = SozR 3-1500 § 51 Nr. 17, dort nicht abgedruckt) zugrundeliegenden Verfahren nicht ersichtlich; auch für Willkür im erwähnten Sinne fehlt es an jeglichem Anhalt.

  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Sofern bei der Frage der Rechtswegzuweisung dem Gesichtspunkt der Sachnähe - in Abwägung mit dem Wortlaut des Gesetzes - überhaupt Bedeutung zukommen kann (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 17), spricht auch er nicht für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, weil eine Verknüpfung mit Rechtsfragen der Investitionsförderung nicht besteht.
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 302/19

    Anscheinsvollmacht; Bekanntgabeadressat; Berufung; Empfangsbevollmächtigter;

    Streitigkeiten über die Verpflichtung der zuständigen Landesbehörde, die nach § 110 Abs. 2 SGB V erforderliche Genehmigung zur Kündigung eines Versorgungsvertrags zu erteilen, und andere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrags sind mithin von der Ausnahmeregelung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 SGG erfasst und von den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entscheiden (vgl. BSG, Beschl. v. 24.4.1995 - 3 BS 1/94 -, juris Rn. 10 ff.; Gutzeit, in: BeckOGK SGG, § 51 Rn. 47 (Stand: September 2019)).
  • VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15

    Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages

    Die Verweisung ist aber auch zu Recht erfolgt, weil öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten nach § 110 SGB V aufgrund einer Kündigung von Versorgungsverträgen, die für Plankrankenhäuser gelten, gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz SGG nicht von den Sozialgerichten entschieden werden (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 24.04.1995 - 3 BS 1/94 -, juris).
  • BSG, 01.02.2000 - B 3 SF 3/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Sofern bei der Frage der Rechtswegzuweisung dem Gesichtspunkt der Sachnähe - in Abwägung mit dem Wortlaut des Gesetzes - überhaupt Bedeutung zukommen kann (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 17), spricht auch er nicht für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, weil eine Verknüpfung mit Rechtsfragen der Investitionsförderung nicht besteht.
  • VG Freiburg, 20.02.2002 - 1 K 148/00

    Kündigung eines Versorgungsvertrags mit einem Plankrankenhaus, SGB 5 § 110

    Die Beendigung von Versorgungsverträgen ist ein komplexes Verfahren, das in seiner Gesamtheit in den Bereich der Krankenhausplanung fällt, für die der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet ist (vgl. ausführlich im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Landesbehörde: BSG, Beschl. v. 24.04.1995 <3 BS 1/94>, Fundstelle in JURIS).
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