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   BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R   

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BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R (https://dejure.org/2003,3497)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R (https://dejure.org/2003,3497)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2003 - B 10 EG 4/01 R (https://dejure.org/2003,3497)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Bundeserziehungsgeld - Erziehungsgeld - Ausländer - Staatsangehörigkeit - Arbeitsbedingungen - Familienleistung - Beschäftigungsbezug - Familienzulage - Diskriminierungsverbot - Koordination - Harmonisierung - Polen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Qualifizierter Aufenthaltstitel als Anspruchsvoraussetzung

  • Judicialis

    BErzGG § 1 Abs 1a; ; EG Abk Polen Art 37 Abs 1; ; EG Abk Polen Art 38 Abs 1; ; EG Abk Polen Art 39 Abs; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 3; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 4; ; GG Art 20; ; GG Art 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsgeldanspruch polnischer Staatsangehöriger ohne qualifizierten Aufenthaltstitel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Diese Vorschrift lässt sich auch unmittelbar anwenden (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften , Urteil vom 29. Januar 2002 - C-162/00 - Prokzeptowicz-Meyer, Slg 2002, I-1049, 1060 ff).

    In seinem zum EG Abk Polen ergangenen Urteil vom 29. Januar 2002 (C-162/00 - Prokzeptowicz- Meyer, Slg 2002, I-1049) schließt sich der Gerichtshof der Argumentation des Generalanwalts an, der ausgeführt hatte, dass einige der Bestimmungen des EG Abk Polen rein programmatisch seien und in ihrer Durchführung von Beschlüssen abhingen, die erst noch vom Assoziationsrat getroffen werden müssten.

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Im Übrigen hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) zur "Familienzulage" Kindergeld bereits entschieden, dass es sich bei Art. 38 Abs. 1 EG Abk Polen nicht um unmittelbar anwendbares Recht handelt, vielmehr nach Art. 39 Abs. 1 EG Abk Polen der Assoziationsrat noch durch Beschluss "geeignete Bestimmungen" zur Erreichung der in Art. 38 Abs. 1 genannten Ziele zu erlassen hat (SozR 3-6720 Art. 38 Nr. 1; vgl dazu auch Guild, aaO, 353 ff, und Husmann, ZSR 1998, 100, 129 f, 132).

    Zu einer Vorlage der Rechtssache an den EuGH (vgl Art. 234 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) sieht der Senat keinen Anlass, denn an der Auslegung der hier einschlägigen Bestimmungen des europäisch-polnischen Abkommensrechts bestehen keine Zweifel (vgl dazu bereits BSG SozR 3-6720 Art. 38 Nr. 1), zumal der EuGH sich bereits beiläufig iS der vom Senat dazu vertretenen Auffassung geäußert hat.

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Dieses sicherzustellen ist Aufgabe der Sozialhilfe, nicht des BErzg (vgl BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6 zum Kindergeld).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Hierbei kann einerseits zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern und andererseits unter den Ausländern nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus oder auch der Staatsangehörigkeit unterschieden werden, soweit hierfür sachliche Gründe, wie etwa die Existenz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, maßgebend sind (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16 mwN; vgl zu verfassungsrechtlichen Bedenken bei Gewährung steuerlichen Kindergeldes und - anders als hier - unbefristet zu verlängernder Aufenthaltsbefugnis BFHE 192, 483).
  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Hierbei kann einerseits zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern und andererseits unter den Ausländern nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus oder auch der Staatsangehörigkeit unterschieden werden, soweit hierfür sachliche Gründe, wie etwa die Existenz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, maßgebend sind (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16 mwN; vgl zu verfassungsrechtlichen Bedenken bei Gewährung steuerlichen Kindergeldes und - anders als hier - unbefristet zu verlängernder Aufenthaltsbefugnis BFHE 192, 483).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Aus diesen Vorschriften lässt sich kein konkreter verfassungsrechtlicher Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten (BVerfGE 82, 60, 79 ff), solange die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein der Bürger (Existenzminimum) gewährleistet sind.
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit und damit eine Sonderstellung von Ausländern wird von keinem der dort genannten Kriterien (darunter: Heimat, Abstammung, Herkunft) erfasst (BVerfGE 51, 1, 30 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Der EuGH hat zwar in einer frühen Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen allgemein auch die Bestimmungen über soziale Sicherheit, darunter den Anspruch auf Familienleistungen, gerechnet (Urteil vom 15. Januar 1986 - Rs 41/84 - Pinna, Slg 1986, 1, 25 = SozR 6050 Art. 73 Nr. 9 zu französischen Familienleistungen für Kinder).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Die dem Kläger am 23. Januar 1997 erteilte Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 Ausländergesetz (AuslG) erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3, 12, 18).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
    Vor dem 7. April 1997 war die Aufenthaltserlaubnis hier auch nicht bereits auf andere Weise als erst durch Ausstellung einer dokumentierenden Urkunde förmlich festgestellt, etwa durch Anerkenntnis im Rahmen eines auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichteten verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits oder durch Zusicherung im Verwaltungsverfahren (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 13.07.1995 - C-116/94

    Meyers / Adjudication Officer

  • EuGH, 16.07.1992 - C-78/91

    Hughes / Chief Adjudication Officer

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 5/01 R

    Erziehungsgeld - Aufenthaltstitel - Flüchtling - Asylbewerber - Arbeitnehmer -

  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

  • VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06

    Landeserziehungsgeld

    Hieraus lässt sich jedoch kein konkreter verfassungsrechtlicher Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten (vgl. BVerfG vom 29.5.1990 = BVerfGE 82, 60/79 ff.; BSG vom 24.3.2003 = SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 1342/03

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Nichtgewährung von Erziehungsgeld an

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn N ... 1. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. April 2003 - B 10 EG 4/01 R -, 2. mittelbar gegen § 1 Abs. 1 a Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 17. März 2005 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. April 2003 - B 10 EG 4/01 R - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundessozialgericht wies seine Revision zurück (vgl. SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1).

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 13/03 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: niederländische Staatsangehörige mit

    Zwar knüpft das BErzGG nach den Grundvoraussetzungen (§ 1 Abs. 1 aaO) eine Leistungsberechtigung nicht an ein Arbeitsverhältnis, vielmehr steht eine zu umfangreiche Erwerbstätigkeit einem Erzg-Anspruch sogar entgegen (vgl dazu BSG SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 12/03 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Erziehungsgeldanspruch -

    Zwar knüpft das BErzGG nach den Grundvoraussetzungen (§ 1 Abs. 1 aaO) eine Leistungsberechtigung nicht an ein Arbeitsverhältnis, vielmehr steht eine zu umfangreiche Erwerbstätigkeit einem Erzg-Anspruch sogar entgegen (vgl dazu BSG SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - Nichtigkeit des

    Im Übrigen ist der Senat bereits mit Urteil vom 24.4.2003 - B 10 EG 4/01 R - (SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1) zu dem Ergebnis gelangt, dass das EG Abk Polen in Bezug auf BErzg kein Diskriminierungsverbot enthält.
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 EG 2/04 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - Botschaft - ausländische Mission

    Zu diesem Personenkreis rechnet auch die Klägerin nach der vom Auswärtigen Amt mit Tatbestandswirkung für die Erzg-Behörden ausgestellten Bescheinigung (vgl dazu allg BSG SozR 4-6720 Art. 38 Nr. 1; SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 13 EG 15/02

    Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für die

    Der Entscheidung der Ausländerbehörde - etwa auch in Form eines Anerkenntnisses oder einer Zusicherung - kommt für das Erziehungsgeldrecht eine sog. Tatbestandswirkung zu (BSG in SozR 4 - 6720 Art. 38 Nr. 1 unter Hinweis auf SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 12).
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