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   BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83   

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https://dejure.org/1984,17057
BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83 (https://dejure.org/1984,17057)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 2 RU 52/83 (https://dejure.org/1984,17057)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 2 RU 52/83 (https://dejure.org/1984,17057)
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  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
    Vielmehr entscheidet sich die Zugehörigkeit zur versicherten Tätigkeit danach, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß sein Vorgehen geeignet war, den Interessen des Unternehmens zu dienen (siehe zuletzt BSGE 52, 57, 59 mwN sowie schon ua BSGE 26, H5, 47; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialwersioherung, 9. Aufl, S 480a).
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
    Soweit die Beklagte demgegenüber annimmt, das LSG hätte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auf die Beweggründe der fremden Personen abstellen müssen (BSGE 13, 290, 291; 17, 75, 77), diese aber hätten einen Angriff auf den Betrieb der Ehefrau des Klägers nicht beabsichtigt, so daß aus diesem Grunde Versicherungsschutz zu vérneinen sei, sich die Revision auch vermag.
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
    An diese tatsächlichen Feststellungen, gegen die zulässige und begründete Revisionsgründe nicht vorgebracht sind, ist der Senat gebunden (5 163 SGG); er brauchte daher nicht zu prüfen, ob die Tätigkeit des Klägers zur Sicherung des äußeren Bestandes oder des Ablaufes des Unternehmens auch schon deswegen versichert war, weil sie "durch das äußere Dasein des Betriebes und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben als solchen ver- anlaßt" waren (BSGE 52, 89, 90 mwN; BSG SozR 2200 5 SMS Nr MT).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
    Soweit die Beklagte demgegenüber annimmt, das LSG hätte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auf die Beweggründe der fremden Personen abstellen müssen (BSGE 13, 290, 291; 17, 75, 77), diese aber hätten einen Angriff auf den Betrieb der Ehefrau des Klägers nicht beabsichtigt, so daß aus diesem Grunde Versicherungsschutz zu vérneinen sei, sich die Revision auch vermag.
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