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   BSG, 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R   

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https://dejure.org/2002,2705
BSG, 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R (https://dejure.org/2002,2705)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R (https://dejure.org/2002,2705)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2002 - B 3 A 1/02 R (https://dejure.org/2002,2705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Modellvorhaben - Satzungsnachtrag - Genehmigungsfähigkeit - Pflegedienst - Eigeneinrichtung - Leistungserbringer - Wahlfreiheit - Wahlrecht - Pluralitätsgebot - Subsidiaritätsgebot - Freiwilligkeit - Teilnahmepflicht - ...

  • Wolters Kluwer

    Häusliche Krankenpflege durch eigenen Pflegedienst einer Krankenkasse; Pluralitätsgebot in der gesetzlichen Krankenversicherung; Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung; Genehmigungsfähigkeit eines Satzungsnachtrages über die Durchführung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsbestimmungen zur häuslichen Krankenpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 84
  • NZS 2003, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG aF (vgl BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R-).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Die rechtliche Befugnis der Krankenkassen, Modellvorhaben zu initiieren und durchzuführen, ermächtigt nicht bereits aus sich heraus dazu, über eine Teilnahmepflicht gesetzliche Ansprüche zu modifizieren (BSG, Urteil vom 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - L 9 KR 283/12

    Häusliche Krankenpflege - Säugling - Beobachtungspflege - vertragsärztliche

    Dieses Pluralitätsgebot ist Ausfluss der gesetzlich garantierten Wahlfreiheit der Versicherten unter den verschiedenen Leistungsanbietern, und es sichert zugleich diese Wahlfreiheit (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. September 2002, B 3 A 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17; s.a. BeckOK SozR/Knispel SGB V § 37 Rdnr. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - L 16 KR 133/01

    Krankenversicherung

    Zwar schließt das gesetzliche Gebot, bei der Ausgestaltung von Rechten die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten und seine Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen (§ 33 Sozialgesetbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I)) eine Pauschalierung und typisierende Regelung auch durch Verwaltungsvorschriften nicht generell aus (BSG, Urteil vom 22.10.1980 - 3 RK 54/79 - s.a. BSG, Urteil vom 24.09.2002 - B 3 A 1/02 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 33/03

    Krankenversicherung

    a) Ein Vertrag, der ausdrücklich eine entsprechende Verpflichtung der Versicherten für den Fall einer Verweigerung der - für den Vergütungsanspruch des Pflegedienstes gegen die Krankenkasse notwendigen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 2) - Genehmigung der ärztlich verordneten Behandlungsleistung durch die Kasse vorsah, ist nicht geschlossen worden.
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