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   BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B   

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BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B (https://dejure.org/2008,57754)
BSG, Entscheidung vom 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B (https://dejure.org/2008,57754)
BSG, Entscheidung vom 24. September 2008 - B 13 R 281/08 B (https://dejure.org/2008,57754)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 1 R 226/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 6 R 375/07
  • BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
 
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  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 8/06 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
    Denn als höchstrichterlich gerklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das BSG sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung der anzuwendenden Begriffe und Vorschriften aber bereits höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (stRspr, zB BSG vom 1.3.2006 - B 2 U 8/06 B, Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.09.2008 - B 13 R 281/08 B
    Eine konkrete Sachverhaltsdarstellung ist indes Mindestvoraussetzung für eine Prüfung der Entscheidungserheblichkeit; denn es ist nicht Aufgabe der Revisionsinstanz, sich im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B, Juris RdNr 9 mwN).
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