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   BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B   

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BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B (https://dejure.org/2017,46456)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B (https://dejure.org/2017,46456)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - B 4 AS 197/17 B (https://dejure.org/2017,46456)
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  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Dies ist unter anderem der Fall bei Personen, die nicht geschäftsfähig im Sinne des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, weil sie sich im Sinne von § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und deshalb nicht in der Lage sind, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. BSG vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2).

    Das dem Vorsitzenden insoweit eingeräumte Ermessen ("kann") ist nicht als Entscheidungsoption hinsichtlich des "Ob" der Bestellung eines besonderen Vertreters zu verstehen ist, sondern lediglich als Ausdruck seiner Wahlmöglichkeit, entweder auf die Vertretung des Prozessunfähigen durch einen gesetzlichen Vertreter hinzuwirken oder einen besonderen Vertreter zu bestellen (vgl. BSG vom 15. November 2012, a.a.O., m.w.N.).

    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).

  • LSG Hessen, 19.04.2016 - L 6 AS 397/12
    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    C. vom 27. Juni 2013 und der nachfolgenden Korrespondenz mit dem Kläger wird insbesondere auch auf den Inhalt der Gerichtsakte L 6 AS 397/12 B ER Bezug genommen.

    Nach dem im Verfahren L 6 AS 397/12 B ER vom erkennenden Senat eingeholten und auch im vorliegenden Rechtsstreit zu verwertenden Sachverständigengutachten des Arztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. med.

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 47/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 197/17 B
    Von einer Vertreterbestellung kann ausnahmsweise allerdings jedenfalls dann abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsschutzbegehren eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist, was insbesondere bei absurdem Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, wenn der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen ist oder wenn das Rechtsschutzbegehren aus anderen Gründen von vornherein keinen Erfolg haben kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 = BSGE 5, 176; Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 71 Nr. 1; Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R = SozR 4-1500 § 72 Nr. 2; Beschluss vom 8. April 2014 - B 8 SO 47/13 B; Beschluss vom 25. September 2014 B 8 SO 50/14 B sowie Beschluss vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 83/14 B, jeweils m.w.N.).
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