Rechtsprechung
BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 132a
Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 37 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Kein Vergütungsanspruch bei Verstoß gegen strafrechtliches Berufsverbot
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B
Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot
Weitere Honorarrückforderungen, die sich ausschließlich auf die Behandlung weiblicher Patienten in den Quartalen II/2005 bis IV/2006 beziehen, sind Gegenstand des ebenfalls am heutigen Tag entschiedenen Verfahrens zum Aktenzeichen B 6 KA 10/18 B. - SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 176/20
Leistungen, Arzt, Versorgung, Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Bescheid, …
Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B) wurde zurückgewiesen.So haben sowohl das Bundessozialgericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B), als auch das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG, Urteil vom 21.02.2018, Az L 12 KA 23/15) betont, es sei an einer Bestimmtheit des Berufsverbotes nicht zu zweifeln.
- SG München, 03.02.2021 - S 38 KA 16/21
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
Dagegen wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B) eingelegt.Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B) wurde zurückgewiesen.
Eine wesentliche Änderung des Umfangs des Berufsverbots ist jedoch nicht erkennbar, wie auch vom Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 21.02.2018 (Az L 12 KA 23/15) ausgeführt und vom Bundessozialgericht bestätigt wurde (BSG, Beschluss vom Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B).
- SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 114/18
Leistungen, Nichtzulassungsbeschwerde, Arzt, Bescheid, Untersagung, …
Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B) wurde zurückgewiesen.So haben sowohl das Bundessozialgericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG, Beschluss vom 24.10.2018, Az B 6 KA 10/18 B), als auch das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG, Urteil vom 21.02.2018, Az L 12 KA 23/15) betont, es sei an einer Bestimmtheit des Berufsverbotes nicht zu zweifeln.
- BSG, 17.12.2019 - B 6 KA 29/19 B
Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 17.12.2019 B 6 KA 28/19 B
Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass ein Arzt, der zwar über eine Zulassung als Vertragsarzt verfügt, aber aufgrund eines Berufsverbots nicht ärztlich tätig sein darf, nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch auf vertragsärztliches Honorar hat (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B - mwN) . - BSG, 17.12.2019 - B 6 KA 28/19 B
Salden- und Schuldvorträge in vertragsärztlichen Honorarbescheiden
Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass ein Arzt, der zwar über eine Zulassung als Vertragsarzt verfügt, aber aufgrund eines Berufsverbots nicht ärztlich tätig sein darf, nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch auf vertragsärztliches Honorar hat (vgl BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B - mwN) .