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BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arbeitslosengeld; Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Grundsatzrüge; Genügen der Darlegungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslosengeld; Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Grundsatzrüge; Genügen der Darlegungspflicht
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Arbeitslosengeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 15.12.2015 - S 4 AL 24/14
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - L 1 AL 12/16
- BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung …
Auszug aus BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B
Denn nach dieser ist die vorzeitige Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bei (später) drohender Arbeitgeberkündigung trotz der Chance auf Abfindung nicht von einem wichtigen Grund gedeckt (vgl BSG vom 5.2.2004 - B 11 AL 31/03 R). - BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten …
Auszug aus BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B
Denn sie hat sich nicht im Ansatz mit der Rechtsprechung des BSG zur Frage der Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags und gleichzeitig drohender rechtmäßiger Arbeitgeberkündigung auseinandergesetzt (vgl dazu BSG vom 12.7.2006 - B 11a AL 57/05 R, B 11a AL 73/05 R). - BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - Wechsel von …
Auszug aus BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B
Denn sie hat sich nicht im Ansatz mit der Rechtsprechung des BSG zur Frage der Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags und gleichzeitig drohender rechtmäßiger Arbeitgeberkündigung auseinandergesetzt (vgl dazu BSG vom 12.7.2006 - B 11a AL 57/05 R, B 11a AL 73/05 R). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 12, 31, 59, 65).