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   BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72   

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https://dejure.org/1973,3745
BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72 (https://dejure.org/1973,3745)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1973 - 2 RU 216/72 (https://dejure.org/1973,3745)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - 2 RU 216/72 (https://dejure.org/1973,3745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 758
  • DB 1973, 1180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 71/70
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72
    Es genügt, daß es sich um eine Tätigkeit handelt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen, wobei allerdings eine nur theoretische Möglichkeit hierfür nicht ausreicht (vgl. ua zuletzt BSG 34, 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72
    Bei einer zugelassenen Revision ist die Zulässigkeit der Berufung auch ohne Antrag des Revisionsbeklagten von Amts wegen zu prüfen, da es sich dabei um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung handelt, von der die Rechtswirksamkeit des Verfahrens als ganzes abhängt (BSG 1, 227, 230; 2, 225, 226; 3, 124, 126 und 234, 235; 15, 65, 67).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Begriff des Unternehmers im Sinne der UV keinen Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit voraussetzt (BSG 14, 1, 2; SozR Nr. 1 zu § 658 RVO).
  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 200/71
    Auszug aus BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72
    Die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO auf Arbeiten, die von in dem unterstützten Unternehmen Beschäftigten üblicherweise verrichtet werden, würde insbesondere der systematischen Verbindung dieser Vorschrift mit Abs. 1 Nr. 1 nicht ausreichend Rechnung tragen (BSG aaO; vgl. auch BSG Urteil vom 29.11.1972 8/2 RU 200/71 ...).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    So hat das Bundessozialgericht etwa eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit bejaht für das nur kurze Anziehen eines auf einem vereisten Feldweg steckengebliebenen Pkw, nach dem der Helfende mit seinem Traktor die Böschung hinunterstürzte und tödlich verunglückte (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.1973, 2 RU 216/72), ebenso für die Befestigung eines Abschleppseils an einem im Sand steckengebliebenen Pkw (Urteil vom 25.01.1973, 2 RU 159/72, zitiert aus JURIS) und für das Anschieben eines infolge Motorschadens stehengebliebenen Pkw (Urteil vom 12.10.1973, 2/8/ 2 RU 173/72, zitiert aus JURIS).
  • BSG, 30.10.1974 - 8 RU 100/73
    umgestürzt und dabei tödliCh verletzt werden war (Urteil vom"25oJanuar 1975 - 2 RU 216/72), Die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach 5 559 Abso 2 BVD auf Arbeiten, die von dem im unterstützten Unternehmen Beschäftigten üblicherweise verrichtet werden, würde insbesondere der systematischen Verbindung dieser Vorschrift mit Abs°'4 Nr" 1 nicht ausreichend Rechnung tragen (BSG 34, 240, 242)° Da der Versicherungsschutz der Beschäftigten nicht nur für die in dem jeweiligen Unternehmen typischen Tätigkeiten besteht, sondern z"B" auch die im Einzelfall.weisungsgemäß verrichtcten sonstigen Arbeiten umfaßt, wird derjenige, der - ohne beschäftigt"zu sein - eine ebensolche, dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Tätigkeit für das Unternehmen übernimmt, "wie" ein nach % 559 Abs, 4 Nr, « RVOVersicherter tätig; die An- ' wendung des 5559.Abs° 2 RVO hängt nicht davon ab, daß der Außenstehende, der für ein Unternehmen tätg wird, vor seinem Eingreifen Überlegungen anstellt, ob die Tätigkeit von dem im Unternehmen Beschäftigten üblicherweise verrichtet wird, Da es auf die Beweggründe für die Hilfeleistung ebenfalls nicht ankommt, ist es auch unerheblich, daß der Beigeladene zu 5) nach der Meinung des LSG "nur" in der Vorstellung tätig geworden ist, einer allgemeinen Pflicht Zur Hilfeleistung zu genügen, wobei das LSG überdies unerwähnt läßt, woraus sich diese Pflicht herleitet, nachdem es die Voraussetzungen für die allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung nach 5 530 c Strafgesetzbuch (StGB) - Unélücksfall oder Gefahr-ausdrücklich.

    25° Januar 1975 - 2 RU 216/72 - und vom 29° Mai 1973 - 2 RU 92/70")° Selbst wenn das Halten eines Kraftfahrzeuges noch in den Rahmen einer Haushaltung fallen sollte, so ergibt sich jedoch aus der ausdrücklichen Regelung des 5 658 Abs° 2 Nr° 2 RVG, daß als Unternehmer der privaten Kraftfahrzeughaltung nicht der Haushaltungsverstand, sondern der Halter des Fahrzeuges anzusehen ist° Im vorliegenden Fall haben die Ausführungen der Beklagten über die vermeintliche Zuständigkeit des für Haüshaltungen nach 5 657 Abs° 1 Nr, } RVG zuständigen gemeindlichen Unfallversicherungsträgers ohnehin keinen realen Bezug, da das angefochtene Urteil keine tatsächlichen Feststellungen darüber enthält, daß D" als Halter des fest- 44 -.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 1327/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Der Versicherungsschutz ist zudem nur gegeben, solange ein Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist; es muss in diesem Sinne noch ein weiterer Schaden drohen (z.B. BSG, Urteil vom 25.01.1973 - 2 RU 216/72, juris, m.w.N.).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Der Senat hat deshalb bereits einen selbständigen Landwirt nach 5 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO als versichert angesehen, der auf Bitten eines Kraftfahrzeughalters dessen auf einem Feldweg steckengebliebenes und Fahrzeug mit seinem Traktor herausgeschleppt hatte beim Negfahren damit umstürzte und tödlich verletzt wurde (BSG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 RU 216/72 - USK 7334).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 2808/13
    Der Versicherungsschutz ist also grundsätzlich auch bei sogenannten Gefälligkeitsleistungen nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - juris; BSG, Urteil vom 07.03.1969 - 2 RU 181/65 - juris; BSG, Urteil vom 25.01.1973 - 2 RU 55/71 - juris; BSG, Urteil vom 25.01.1973 - 2 RU 216/72 - juris; BSG, Urteil vom 30.04.1979 - 8a RU 38/78 - juris; BSG, Urteil vom 13.12.1984 - 2 RU 79/83 - juris).
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