Rechtsprechung
   BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24293
BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B (https://dejure.org/2012,24293)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B (https://dejure.org/2012,24293)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 111/11 B (https://dejure.org/2012,24293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 221 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 221 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 92 Abs 2 S 2 SGB 3 vom 20.12.2011, § 1 Abs 2 KSchG
    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Befreiung nur bei rechtmäßiger Kündigung - keine Ausnahme für Kleinbetriebe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Befreiung nur bei rechtmäßiger Kündigung - keine Ausnahme für Kleinbetriebe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Befreiung nur bei rechtmäßiger Kündigung - keine Ausnahme für Kleinbetriebe

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Befreiung nur bei rechtmäßiger Kündigung - keine Ausnahme für Kleinbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 38/02 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Weiterhin macht die Klägerin eine Abweichung des Urteils des LSG von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6.2.2003 (B 7 AL 38/02 R) geltend.

    Für die Auslegung der Klägerin lassen sich auch weder aus dem Urteil des BSG vom 6.2.2003 (B 7 AL 38/02 R) noch aus dem Urteil vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R - BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13) Anhaltspunkte entnehmen, denn in der erstgenannten Entscheidung gehört der allgemeingehaltene Hinweis auf Inhalte des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu den tragenden Gründen, der weiteren Entscheidung liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde; sie verhält sich zu der vorliegenden Fragestellung nicht.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) zu der Entscheidung des BSG vom 6.2.2003 (B 7 AL 38/02 R) liegt nicht vor.

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Für die Auslegung der Klägerin lassen sich auch weder aus dem Urteil des BSG vom 6.2.2003 (B 7 AL 38/02 R) noch aus dem Urteil vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R - BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13) Anhaltspunkte entnehmen, denn in der erstgenannten Entscheidung gehört der allgemeingehaltene Hinweis auf Inhalte des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu den tragenden Gründen, der weiteren Entscheidung liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde; sie verhält sich zu der vorliegenden Fragestellung nicht.
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage ergeben (vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kapitel, RdNr 66; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2009, XI., RdNr 314) .
  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage ist in einem Revisionsverfahren nicht klärungsbedürftig und kann daher nicht zur Zulassung der Revision führen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 53 f) .
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage ergeben (vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kapitel, RdNr 66; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2009, XI., RdNr 314) .
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) , wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) , wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage ergeben (vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kapitel, RdNr 66; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2009, XI., RdNr 314) .
  • LSG Bayern, 25.04.2022 - L 7 AS 621/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzungen für die Rückforderung eines

    Argumente dagegen sind nicht ersichtlich (BSG, Beschluss vom 25. Januar 2012, B 14 AS 111/11 B Rz 9).

    Denn das KSchG findet in § 92 Abs. 2 SGB III keine Erwähnung, die eine solche Modifikation nahelegen würde (BSG, Beschluss vom 25. Januar 2012, B 14 AS 111/11 B Rz 9).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 221/15

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

    Argumente dagegen sind nicht ersichtlich (BSG, Beschluss vom 25. Januar 2012, Az.: B 14 AS 111/11 B, juris RN 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2018 - L 11 KR 268/17

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Vielmehr ist eine Rechtsfrage bereits dann nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sich die Antwort - wie hier - aus der Rechtsvorschrift ergibt und von vornherein praktisch außer Zweifel steht (st. Rspr. des BSG, vgl. Beschluss 16.04.2012 - B 1 KR 25/11 B und B 1 KR 25/11 B - Beschluss vom 25.01.2012 - B 14 AS 111/11 B - Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - Leitherer, a.a.O., § 160 Rn. 8a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2014 - L 12 AL 4/14
    Damit aber sind auch die im Arbeitsrecht hierzu entwickelten Kriterien heranzuziehen (vgl. u.a. Brandts, in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl., § 221 Rn. 14 bzw. in: Brand, SGB 111, 6. Aufl., § 92 Rn. 14 m.w.N.), ohne dass das KSchG deshalb insgesamt Anwendung finden würde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.5.2011 - L 5 AS 62/08 sowie bestätigend Bundessozialgericht (BSG), Beschl. v. 25.1.2012 - B 14 AS 111/11 B, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht