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   BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96   

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https://dejure.org/1997,3255
BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96 (https://dejure.org/1997,3255)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1997 - 12 RK 51/96 (https://dejure.org/1997,3255)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 12 RK 51/96 (https://dejure.org/1997,3255)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 21/74

    Krankenversicherung - Feststellung der Versicherungspflicht - Regelmäßiger

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
    Mit der Neuregelung (§ 165 Abs. 5 nF ab 1971) sollte der früher bei Angestellten häufige Wechsel von Zeiten der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit ausgeschlossen und damit die Kontinuität der Versicherungsverhältnisse sichergestellt werden (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 15 S 24 und Nr. 70 S 106/107).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 20/81

    Bereitschaftsdienst - Mehrarbeit - Bereitschaftsdienstvergütung - Krankenhaus -

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
    Versicherungsfreiheit wegen Übersteigens der JAE-Grenze tritt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 SGB V jedoch mit sofortiger Wirkung nur ein, wenn eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der JAE-Grenze aufgenommen wird; ob die JAE-Grenze überschritten ist, muß dann in einer vorausschauenden Betrachtungsweise beurteilt werden (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; SozR 3-2200 § 165 Nr. 9).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
    Versicherungsfreiheit wegen Übersteigens der JAE-Grenze tritt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 SGB V jedoch mit sofortiger Wirkung nur ein, wenn eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der JAE-Grenze aufgenommen wird; ob die JAE-Grenze überschritten ist, muß dann in einer vorausschauenden Betrachtungsweise beurteilt werden (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 65; SozR 3-2200 § 165 Nr. 9).
  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 42/82
    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
    Dieses gilt auch, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich überschritten und ab Wiederaufnahme der Beschäftigung eine qualifiziertere Arbeit als früher verrichtet wird (Aufgabe von BSG vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 = SozR 2200 § 165 Nr. 70).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
    Ob hieran festzuhalten war, hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1989 (BSGE 66, 124, 128 = SozR 2200 § 165 Nr. 97 S 171) offengelassen.
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen bei der Feststellung der Versicherungspflicht (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 15 S 47; BSGE 108, 222 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 14, RdNr 30; BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 16 f).
  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des

    Dies dient der Rechtssicherheit (BSG Urteil vom 25.2.1997 - 12 RK 51/96 - SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) .
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen bei der Feststellung der Versicherungspflicht (stRspr, vgl zB BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, RdNr 33; BSGE 108, 222 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 14, RdNr 30; BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 6 RdNr 16 f; BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 15 S 47) .
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