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   BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B   

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BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B (https://dejure.org/2010,42831)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B (https://dejure.org/2010,42831)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - B 13 R 369/09 B (https://dejure.org/2010,42831)
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  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Die Fähigkeit, sich innerhalb von drei Monaten (zu diesem Erfordernis vgl BSG vom 22.9.1977, BSGE 44, 288, 290 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23 S 65) in die Tätigkeit einer Registratorin einzuarbeiten, ergibt sich hiernach aufgrund einer Gesamtwürdigung des beruflichen Werdegangs der Klägerin, ihrer beruflichen Erfahrungen im kaufmännischen Bereich und der in den beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen erworbenen Kenntnisse, insbesondere in der Büroorganisation.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Dies ist der Fall, wenn sich das Gericht hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG vom 31.7.1975, SozR 1500 § 160 Nr. 5 S 6).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Aus dem dort beschriebenen Aufgabenbereich einer Registraturkraft hat das LSG zutreffend hergeleitet, dass diese Tätigkeit der Vergütungsgruppe BAT VIII (heute Vergütungsgruppe E3 TVöD) entspricht, auf die Facharbeiter grundsätzlich zumutbar verweisbar sind (vgl BSG vom 27.11.1991, 5 RJ 91/89, Juris RdNr 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03

    Keine Berufsunfähigkeitsrente für Facharbeiter, der als Registrator arbeiten kann

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Sie ergaben sich aus der berufskundlichen Stellungnahme der BfA vom 30.8.2000 und im Übrigen aus den der Klägerin bereits im erstinstanzlichen Verfahren überlassenen Unterlagen (ua Kopie des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, L 11 RJ 4993/03, Juris RdNr 42, 45).
  • BSG, 14.10.2008 - B 13 R 407/08 B
    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Ob das Gericht die eigene Sachkunde für ausreichend erachtet, um den aus seiner Sicht maßgeblichen Sachverhalt ohne Hilfe eines Sachverständigen selbst festzustellen, auszuwerten und seine Entscheidung darauf zu stützen, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl Senatsbeschluss vom 14.10.2008, B 13 R 407/08 B, Juris RdNr 15 mwN).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
    Andernfalls liefe die für die Sachaufklärungsrüge (§ 103 SGG) normierte Beschränkung im Ergebnis leer (BSG vom 6.2.2007, SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7).
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