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   BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R   

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BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R (https://dejure.org/2010,1700)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R (https://dejure.org/2010,1700)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R (https://dejure.org/2010,1700)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 SGB 1, § 51 SGB 1, § 31 S 1 SGB 10, § 8 SGB 10, § 41 Abs 2 SGG
    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Altersrente; Berechtigung des Rentenversicherungsträgers zur Verrechnung überzahlter Leistungen der Bundesagentur für Arbeit; Erklärung der Verrechnung durch Verwaltungsakt

  • rewis.io

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente; Berechtigung des Rentenversicherungsträgers zur Verrechnung überzahlter Leistungen der Bundesagentur für Arbeit; Erklärung der Verrechnung durch Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Hierfür fehle es jedoch an einer gesetzlichen Ermächtigung (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 24.7.2003 - B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Beide haben sich zur Begründung im Wesentlichen darauf bezogen, dass sie dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 24.7.2003 (aaO) nicht folgten und eine Verrechnung durch Verwaltungsakt für zulässig hielten.

    Er sieht sich hieran durch das Urteil des 4. Senats vom 24.7.2003 (B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) gehindert; würde er der Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, im vorliegenden Fall folgen, wären die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen zurückzuweisen (hierzu im Folgenden unter 2.; dort auch zu weiterer Rechtsprechung des 4. Senats) .

    Die Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen liegt bei dem hier streitbefangenen Verrechnungsbescheid vom 21.11.2005 darin, dass die in ihm enthaltene Verrechnungserklärung eine unmittelbare Wirkung auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten hat, diesen nämlich - soweit die Verrechnungserklärung reicht und sofern sie wirksam ist - zum Erlöschen bringt (vgl BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 8) .

    Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem vorlegenden Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 24.7.2003 (B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; s unten zu weiterer Rechtsprechung des 4. Senats) möglich, auch wenn sich der vorlegende Senat in Übereinstimmung mit weiteren Senaten des BSG befindet.

    BSG 4. Senat vom 24.7.2003 - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 7 ff - im Rentenbewilligungsbescheid wurde die Entscheidung über die Nachzahlung ausdrücklich vorbehalten -.

    Unter Weglassung der Klammerzusätze mit Rechtsprechungs- oder Literaturnachweisen lautet die einschlägige Argumentation des 4. Senats wie folgt (Urteil vom 24.7.2003 - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 8; die Urteile vom 5.9.2006 bringen insoweit keinen weiteren Aufschluss) :.

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    BSG 7. Senat vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 22 = SozR 1200 § 54 Nr. 13;.

    BSG 7. Senat vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 22 = SozR 1200 § 54 Nr. 13;.

    Auf- oder Verrechnung gegen Ansprüche auf Sozialleistungen bleiben damit weiter möglich; die entsprechenden Bescheide sind dann jedoch (auch) dem Abtretungs- oder Pfändungspfandgläubiger bekannt zu geben (BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 22 f = SozR 1200 § 54 Nr. 13) .

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Auf Anfragebeschluss des vorlegenden Senats vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R - hat der 4. Senat mit Beschluss vom 22.9.2009 - B 4 SF 1/09 S - erklärt, er halte an seiner Auffassung fest, dass die Verrechnung nach § 52 des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch (SGB I) nicht durch Verwaltungsakt erfolge.

    Der 4. Senat hat den Anfragebeschluss des vorlegenden Senats vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R - mit Beschluss vom 22.9.2009 - B 4 SF 1/09 S - abschlägig beantwortet.

    Soweit der 4. Senat an der Rechtsmeinung festhält, eine Verrechnung müsse nicht durch Verwaltungsakt erfolgen (die Formulierung hier und am Ende von RdNr 5 erweckt den Eindruck, sie dürfe jedoch fakultativ auch durch Verwaltungsakt erfolgen; hingegen schließt der Entscheidungssatz des Antwortbeschlusses dies aus), fehlt erneut jegliche Auseinandersetzung mit dem zentralen Argument, der Gesetzgeber selbst habe dies für den Bereich des Sozialrechts in § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X ausdrücklich und unzweifelhaft so vorgegeben (s oben unter 1d sowie Anfragebeschluss vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R, RdNr 16).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S

    Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Auf Anfragebeschluss des vorlegenden Senats vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R - hat der 4. Senat mit Beschluss vom 22.9.2009 - B 4 SF 1/09 S - erklärt, er halte an seiner Auffassung fest, dass die Verrechnung nach § 52 des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch (SGB I) nicht durch Verwaltungsakt erfolge.

    In diese Richtung weist allerdings der Antwortbeschluss des 4. Senats vom 22.9.2009 (B 4 SF 1/09 S, RdNr 3) , wenn dort ausdrücklich offen gelassen wird, ob der Rechtsstreit nicht auch dann zurückzuverweisen wäre, wenn der vorlegende Senat der Rechtsmeinung des 4. Senats folgte.

    Der 4. Senat hat den Anfragebeschluss des vorlegenden Senats vom 5.2.2009 - B 13 R 31/08 R - mit Beschluss vom 22.9.2009 - B 4 SF 1/09 S - abschlägig beantwortet.

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    BSG 10. Senat vom 25.3.1982 - BSGE 53, 208, 209 = SozR 1200 § 52 Nr. 6;.

    BSG 10. Senat vom 25.3.1982 - BSGE 53, 208, 209 = SozR 1200 § 52 Nr. 6;.

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    BSG 12. Senat vom 15.12.1994 - BSGE 75, 283, 288 = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2;.

    Schließlich ist es auch nicht unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Sicherung der Funktionsfähigkeit - insbesondere der Finanzierungsgrundlagen- der Sozialversicherungsträger geboten, die Verrechnung (ebenso die Aufrechnung) im Sozialrecht als öffentlich-rechtliche Willenserklärung ohne Verwaltungsaktcharakter zu qualifizieren, weil nur auf diese Weise die beabsichtigte Wirkung einer vom Versicherungsträger erklärten Verrechnung - die Befriedigung des von dem (anderen) Versicherungsträger gegen den Leistungsempfänger geltend gemachten Anspruchs (Erfüllungswirkung - vgl BSGE 75, 283, 284 f = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2 S 9 f; s auch BVerwGE 66, 218, 222 sowie BVerwGE 132, 250 RdNr 8, 10) - sofort im Zeitpunkt ihrer Erklärung eintrete und nicht aufgrund eines möglicherweise zeitaufwändigen Verwaltungsverfahrens oder infolge von Rechtsbehelfen des Leistungsempfängers verzögert oder vereitelt werden könne.

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R

    Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Die Revision hat er lediglich mit der Erwägung zugelassen, angesichts der zwischen dem 4. und dem 13. Senat des BSG zu Tage getretenen Unterschiede in der Bewertung der Verrechnungserklärung (Hinweis auf das Urteil des 13. Senats vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R - Juris RdNr 18) rasch eine höchstrichterliche Klärung der Streitfrage zu ermöglichen.

    BSG 13. Senat vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R, Juris RdNr 13 ff, 18.

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Dies ist nach der Rechtsmeinung des 9. Senats des BSG "regelmäßig" verfahrensfehlerhaft und führt - wenn nicht ausnahmsweise Gründe erkennbar sind, warum die Sache doch durch den Berichterstatter allein entschieden werden konnte - als absoluter Revisionsgrund von Amts wegen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LSG (Urteil vom 8.11.2007 - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 11 ff, 22 f; sich hiervon abgrenzend 6. Senat, Urteil vom 6.5.2009 - BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 31; zudem weist der 3. Senat darauf hin, dass auch bei Fehlen von Gründen, die ausnahmsweise eine Entscheidung samt Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung durch den Berichterstatter rechtfertigen, nicht stets eine Zurückverweisung zu erfolgen habe: Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 12 ff).

    Dies ist auch im Lichte der verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz ) ermessensfehlerfrei, denn es entzieht den Beteiligten nicht den für die letztverbindliche Entscheidung der Streitfrage zuständigen Richtern des BSG, sondern öffnet den Weg zu ihnen in Übereinstimmung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung (vgl hierzu BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 21).

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    Dies ist nach der Rechtsmeinung des 9. Senats des BSG "regelmäßig" verfahrensfehlerhaft und führt - wenn nicht ausnahmsweise Gründe erkennbar sind, warum die Sache doch durch den Berichterstatter allein entschieden werden konnte - als absoluter Revisionsgrund von Amts wegen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LSG (Urteil vom 8.11.2007 - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 11 ff, 22 f; sich hiervon abgrenzend 6. Senat, Urteil vom 6.5.2009 - BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 31; zudem weist der 3. Senat darauf hin, dass auch bei Fehlen von Gründen, die ausnahmsweise eine Entscheidung samt Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung durch den Berichterstatter rechtfertigen, nicht stets eine Zurückverweisung zu erfolgen habe: Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 12 ff).

    Im hier zu entscheidenden Fall liegen besondere Gründe vor, die eine Alleinentscheidung durch den Berichterstatter bzw den Vorsitzenden samt Revisionszulassung als ermessensfehlerfreie Handhabung von § 155 Abs. 3 und 4 SGG erscheinen lassen, sodass kein zur Zurückverweisung berechtigender Verfahrensmangel festgestellt werden kann (zu solchen Gründen vgl auch BSG vom 25.6.2009, aaO RdNr 11, sowie BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 38/08 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 69/08 B
    Auszug aus BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
    a) Die Anfrage war gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG an den 4. Senat und nicht etwa an einen Nachfolgesenat zu richten (hierzu BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 69/08 B, BeckRS 2009-53032 RdNr 4 f) .
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79

    Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe -

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81

    Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R

    Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1. 4. 2004

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 7/89

    Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit

  • BSG, 18.12.1980 - 8a RU 12/78

    Sozialleistungsträger - Beitragsanspruch - Ergänzung - Klarstellung

  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 88/77

    Ermessen des Sozialleistungsträgers - Aufrechnung - Pfändungsschutzgrenze

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 103/85

    Zulässigkeit von Klage - Zulässigkeit von Berufung - Pfändung -

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 105/79

    Rentenversicherungsträger - Vorschuß-Überzahlung - Rentenvorschuß

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 38/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Revisionszulassung wegen

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Der daraufhin vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 25.2.2010 (B 13 R 76/09 R) angerufene Große Senat (GrS) hat durch Beschluss vom 31.8.2011 (GS 2/10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1200 § 52 Nr. 4 vorgesehen) entschieden:    .

    Die Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen liegt bei einem Verrechnungs-Bescheid darin, dass die durch sie erklärte Verrechnung eine unmittelbare Wirkung auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten (hier des Klägers) hat, diesen nämlich hinsichtlich der im Rentenbescheid festgelegten Art und Weise der Erfüllung (dh - wie in der Regel, vgl § 47 SGB I - durch Überweisung auf das dort benannte Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut) modifiziert (vgl § 48 Abs. 1 S 1 SGB X) und zum Erlöschen bringt, soweit die Verrechnung reicht und wirksam wird (Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 17; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO - RdNr 15).

    Die Erklärung einer Verrechnung nach § 52 SGB I enthält schließlich eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihrem Adressaten - dem Sozialleistungsempfänger - in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - aaO; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO) .

    d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11; BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; ...") .

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Insbesondere habe eine Aufrechnung in Form eines VA zu erfolgen (Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R) .
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

    Ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären sei, sei eine Frage, die dem Großen Senat des BSG vorliege (Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R -).

    Die davon abweichende Auffassung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; Beschluss vom 22. September 2009 - B 4 SF 1/09 S -) führte zur Vorlage der Rechtsfrage an den Großen Senat, "ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären ist" (Vorlagebeschluss des 13. Senats vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R - m. w. N. zur bisherigen Rspr. des BSG juris Rdnrn. 26 bis 33).

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