Rechtsprechung
BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des ...
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 2 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 33 Abs 1 S 4 SGB 5 vom 26.03.2007
Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rewis.io
Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB XI § 40; SGB XI § 41; SGB V § 33
Kein Anspruch eines pflegebedürftigen, ständig auf den Rollstuhl angewiesenen Versicherten auf einen schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege als (Pflege)Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Autoschwenksitz für private Krankentransporte nicht erstattungsfähig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Kostenerstattungsanspruch für Autoschwenksitz
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 67 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Schwenkbarer Autositz
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattung für schwenkbaren Autositz
Verfahrensgang
- SG Münster, 28.03.2012 - S 9 KR 101/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2013 - L 16 KR 267/12
- BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
- BSG - B 3 KR 15/13 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (27)
- BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 16) .Für den Versorgungsanspruch ist nicht entscheidend, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V, für Pflegehilfsmittel § 78 Abs. 2 SGB XI) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20, 27;… BSGE 99, 197 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 16, RdNr 20; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11, 12, 32) .
Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw eines Schulwissens (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 18) .
Ist die Fortbewegung im Rollstuhl nicht möglich oder unzumutbar und steht deshalb die Nutzung eines Pkw im Raum (zum allgemeinen Grundbedürfnis der "Bewegungsfreiheit" vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - Einsatz eines zweisitzigen Rollstuhls im Nahbereich zur qualitativen Erweiterung des persönlichen Freiraums) , muss der Zweck, so an einen ansonsten nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten zu erreichenden Ort zu kommen, vom Maßstab der medizinischen Rehabilitation gedeckt sein, weil die GKV nur für diesen Bereich der Hilfsmittelversorgung zuständig ist (§ 5 Nr. 1 SGB IX) .
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Die Aktivlegitimation für den Kostenerstattungsanspruch lag unabhängig von dieser Finanzierungsfrage zunächst bei der Versicherten und nach deren Tod beim Kläger (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 8).Zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12;… BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9;… BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 12; stRspr) .
Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad;… BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
Nach den zur Hilfsmittelversorgung in der GKV entwickelten Grundsätzen bestand kein Anspruch der Versicherten gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V auf Kosten der Beklagten mit einem Autoschwenksitz versorgt zu werden (…zum Anspruch auf Ausstattung mit einem Autoschwenksitz vgl zB BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7) , und zwar unabhängig davon, ob es um die Übereignung oder die leihweise Überlassung des Geräts geht und auch unabhängig davon, ob das Gerät fabrikneu oder schon gebraucht ist.
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (…BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter Pkw;… zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .Selbst wenn der Vorrang abweichender Regelungen für den einzelnen Rehabilitationsträger weiterhin besteht (§ 7 Satz 2 SGB IX) , kann aus der insoweit unberührt gebliebenen Fassung des § 33 SGB V nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe nunmehr den Behinderungsausgleich durch die GKV über die bisherige Rechtsprechung hinaus ausweiten wollen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 16) .
Das Autofahren selbst und das Mitfahren im Auto gehört nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) .
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Den Krankenkassen steht allerdings ein eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht zu, ob ein Hilfsmittel nach Maßgabe des § 33 SGB V der medizinischen Rehabilitation dient, also zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung, zur Vorbeugung gegen eine drohende Behinderung oder zum Ausgleich einer bestehenden Behinderung im Einzelfall erforderlich ist (BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 14;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 33 RdNr 10;… Engelmann in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 139 RdNr 17) ; dabei können die Krankenkassen zur Klärung medizinisch-therapeutischer Fragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten (vgl § 275 Abs. 3 Nr. 1 SGB V; ebenso § 5 Abs. 3 HilfsM-RL) .Dieser Gebrauchsvorteil muss den Kriterien der Versorgung mit einem "anderen Hilfsmittel" iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V zum Zwecke des Behinderungsausgleichs genügen und verlangt somit eine gesonderte, von der medizinisch-rehabilitativen Notwendigkeit der Versorgung mit einem Rollstuhl unabhängige Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen (so bereits BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 15 zur Treppensteighilfe) .
c) Die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte durch den Besuch von außerhalb des Nahbereichs lebenden Angehörigen, Freunden und Bekannten gehört zum Bereich der sozialen Rehabilitation, deren Gewährleistung nicht zum Aufgabenspektrum der GKV zählt (BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 35) .
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung ein abstrakter, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (…BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 14 - Kraftknoten;… BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 17 - behinderungsgerechter Pkw; zuletzt BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .Aus diesem Grund nimmt der Senat auch bezüglich anderer Hilfsmittel grundsätzlich auf einen abstrakten, von den Gegebenheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängigen Maßstab zB bei der Bestimmung des Nahbereichs Bezug (stRspr, BSGE 108, 206 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, RdNr 35 - Rollstuhl-Bike) .
- Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Eine Behinderung liege nunmehr vor, wenn die Funktionsbeeinträchtigung eine Teilhabestörung hervorruft (Heinz, WZS 2011, 174, 177 f;… Liebold, aaO, S 136 ff; Welti, SGb 2010, 597, 599; Welti, SuP 2009, 683, 687 f; Henning, SGb 2015, 83, 87; zur Gesetzeshistorie BT-Drucks 14/5074 S 92 und 98) .Eine Ausweitung der Leistungspflicht der GKV bei der Hilfsmittelversorgung war nicht beabsichtigt, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 7 Satz 2 SGB IX die Regelung des § 33 SGB V maßgeblich bleibt: "Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen" (vgl im Einzelnen BSGE 91, 60, 64 RdNr 12, 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 13, 14 sowie zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/5074 S 94) .
- BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R
Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (…BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 91, 60, 63 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 9;… BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 12; stRspr) .Eine Ausweitung der Leistungspflicht der GKV bei der Hilfsmittelversorgung war nicht beabsichtigt, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 7 Satz 2 SGB IX die Regelung des § 33 SGB V maßgeblich bleibt: "Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen" (vgl im Einzelnen BSGE 91, 60, 64 RdNr 12, 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 13, 14 sowie zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 14/5074 S 94) .
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (…zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem, vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Dabei kommt es auf den Umfang der mit dem neuen Hilfsmittel zu erreichenden Gebrauchsvorteile an (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem, vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44;… BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44;… BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 15 - jeweils zum C-Leg) .
- BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R
Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt - …
Auszug aus BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R
Gleiches gilt für mobilitätserhaltende Behandlungen bei Physiotherapeuten (…BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5;… Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 14 RdNr 40) . - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - …
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
- BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R
Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des …
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
- BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90
Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer - …
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96
Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel
- BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R
Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an …
- BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und …
- BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R
Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines …
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer …
- BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14
Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis …
Auch eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers scheidet aus, da der Kläger nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht zu dem Personenkreis gehört, der Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnte und dies auch bzgl. Eingliederungsleistungen nach den §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - im Verwaltungsverfahren nicht deutlich gemacht hat (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R -, juris Rn. 50). - LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19
Streitigkeiten nach dem SGB IX
Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen BSG…, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 26, S. 152; BSG…, Urteil vom 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 44, S. 149; BSG…, Urteil vom 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R - BSGE 116, 120, 123 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 42, Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 44 Rn. 19 ff.; BSG…, Urteil vom 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 Rn. 18, jeweils m. w. N.). - SG Speyer, 20.05.2016 - S 19 KR 350/15
Krankenversicherung - Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren …
Ein vollständiges Gleichziehen mit den nahezu unbeschränkten Möglichkeiten Nichtbehinderter sei nicht erforderlich (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R -).Zur Frage der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) unterscheidet der 3. Senat des BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 RK 3/96 - [Druckbeatmungsgerät]; Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R - [Salzwasserprothese]; Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - [Sportrollstuhl]; Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R - [Unterschenkel-Sportprothese] und Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz]) zwischen dem unmittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel unmittelbar dem Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion selbst dient, und dem mittelbaren Behinderungsausgleich, bei dem das Hilfsmittel zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird.
Aufgabe des mittelbaren Behinderungsausgleichs soll es dabei sein, einem behinderten Menschen, dessen Funktionsbeeinträchtigung durch medizinische Maßnahmen einschließlich des Einsatzes von Hilfsmitteln nicht weiter behoben werden kann, das Leben mit den Folgen dieser Beeinträchtigung zu erleichtern (BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz], Rn. 20 m.w.N.).
Zu diesen elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen zählt der 3. Senat des BSG jedenfalls das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz], Rn. 20 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Dabei ist anerkannt, dass der Ausfall einer Körperfunktion den Krankheitsbegriff im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, so dass es zum Aufgabenbereich der GKV gehört, ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen soweit wie möglich wiederherzustellen oder zu verbessern (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz], Rn. 19).
37 Ungeachtet der Kritik an der vom 3. Senat des BSG vorgenommenen Differenzierung zwischen dem unmittelbaren und dem mittelbaren Behinderungsausgleich und der Anknüpfung des letzteren an die allgemeinen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R - [Autoschwenksitz], Rn. 28 ff. mit Nachweisen auch zu kritischen Stimmen) ist dieser Rechtsprechung jedenfalls zuzustimmen, soweit eine Leistungspflicht der Krankenkassen hinsichtlich des sog. unmittelbaren Behinderungsausgleichs beschrieben wird, die sich an einer möglichst weitgehenden oder zumindest bestmöglichen Wiederherstellung der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion zu orientieren hat.
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - L 11 KR 1996/17
Krankenversicherung - progredient verlaufende Multiple Sklerose mit ausgeprägter …
Eine vertragsärztliche Verordnung ist nach der seit dem 30.10.2012 geltenden Rechtslage allenfalls dann für eine Krankenkasse verbindlich, wenn sie für bestimmte Hilfsmittel auf ein Prüfungs- und Genehmigungsrecht generell verzichtet haben, was zB durch vertragliche Vereinbarungen nach § 127 SGB V mit Leistungserbringern bzw deren Verbänden möglich ist (BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 44).Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, vgl BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, Behindertenrecht 2012, 145 mwN; BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2019 - L 9 KR 363/17
Autoschwenksitz für multipel schwerstbehinderten Menschen - mittelbarer …
Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) nicht bewilligen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15ff. [Autoschwenksitz]).Es ist auch nicht Sache der GKV, alle Auswirkungen der Behinderung beispielsweise im Hinblick auf spezielle Sport- oder Freizeitinteressen durch Hilfsmittel auszugleichen (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20, m.w.N.).
Mit seinem Urteil vom 25. Februar 2015 (B 3 KR 13/13 R, "Autoschwenksitz") hat der für das Hilfsmittelrecht zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts seine langjährige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen und den Grenzen des Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln der GKV nach § 33 SGB V fortgeführt und sich insoweit auch ausführlich mit kritischen Stimmen in Literatur und Rechtsprechung auseinandergesetzt (…a.a.O., Rdnr. 28 bis 33).
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 KR 4318/16 Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten und hat auf die Entscheidung des BSG vom 25.02.2015 (B 3 KR 13/13 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 44 - zu Autoschwenksitz) Bezug genommen.
Die Benutzung eines Pkw, um einen über den Nahbereich hinausreichenden Radius zu erschließen, gehöre grundsätzlich nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens iSv § 33 SGB V (unter Hinweis auf BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R und 19.04.2007, B 3 KR 9/06 R).
Als Pflegehilfsmittel iSv § 40 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 SGB XI als Mobilitätshilfe zum Aufsuchen einer Arzt- oder Physiotherapeutenpraxis ist das elektrische Rutschbrett nicht erforderlich, weil für die ggf nötigen Fahrten nach Maßgabe des § 60 SGB V die Krankenkasse zuständig ist (vgl BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 44, RdNr 44).
Zu diesem Bereich der Lebensführung zählt nicht das Autofahren selbst und auch nicht die Erreichbarkeit von Zielen und Personen mit einem Pkw zu Zwecken, die nicht zum Zuständigkeitsbereich der sozialen Pflegeversicherung gehören, sondern in den Zuständigkeitsbereich anderer Leistungsträger fallen (BSG 25.02.2015, aaO RdNr 47).
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, vgl BSG 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R, Behindertenrecht 2012, 145 (Sportrollstuhl) mwN; BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, aaO).
Auch bezüglich des Bedürfnisses, Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, ist auf den Nahbereich abzustellen, denn die Krankenkasse hat nicht für individuelle Besonderheiten der Wohnsituation einzustehen (BSG 20.11.2008, B 3 KR 6/08 R; BSG 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, aaO).
- LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 8/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf Versorgung mit einem …
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der gesetzlichen Krankenversicherung daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, zitiert nach juris).Denn das BSG geht davon aus, dass diese Orte "standardmäßig" innerhalb des Nahbereichs der Wohnung liegen (BSG, Urteil vom 25. Februar 2015, B 3 KR 13/13 R, a.a.O.).
- LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 65/20
Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb als …
Denn Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei in allen Fällen allein die medizinische Rehabilitation, also die möglichst weitgehende Wiederherstellung der Gesundheit und der Organfunktionen einschließlich der Sicherung des Behandlungserfolgs, um ein selbstständigen Lebens führen und die Anforderungen des Alltags meistern zu können (vgl. BSG Urteil vom 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R). - LSG Saarland, 21.10.2015 - L 2 KR 92/14
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Anspruch auf motorunterstütztes …
Denn Aufgabe der GKV ist in allen Fällen allein die medizinische Rehabilitation (vgl. § 1 SGB V sowie § 6 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 1 und 3 SGB IX), also die möglichst weitgehende Wiederherstellung der Gesundheit und der Organfunktionen einschließlich der Sicherung des Behandlungserfolgs, um ein selbstständiges Leben führen und die Anforderungen des Alltags meistern zu können (vgl. BSG, Urteil vom 25.2.2015, B 3 KR 13/13 R, Rnrn. 19ff.). - SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16
Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'
Diese Differenzierung erfolgt, weil unter Einbeziehung einer historischen Betrachtung unzweifelhaft ist, dass der Ausfall einer Körperfunktion den Krankheitsbegriff in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt und es daher zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen soweit wie möglich wiederherzustellen oder zu verbessern (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, Rdnr. 19, Autoschwenksitz).Bei dem unmittelbaren Behinderungsausgleich steht der Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktionen selbst im Vordergrund, wie es z. B ... insbesondere bei Prothesen der Fall ist (vgl. BSG…, Urteil vom 16.07.2014, Az. B 3 KR 1/14 R, juris, Rdnr. 20, Scalamobil; BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 19, Autoschwenksitz).
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 21, Autoschwenksitz; BSG…, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KR 9/10 R, juris, Rdnr. 13, Barcodelesegerät, jeweils mit m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 KR 2883/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11
Streit um die Aufnahme eines Rollstuhl-Bikes in das Hilfsmittelverzeichnis der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit …
- SG Münster, 18.08.2021 - S 25 KR 141/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - L 9 SO 256/16
Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 11 KR 1110/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 9 KR 90/18
Hörgeräteversorgung - Gebrauchsvorteil nicht objektivierbar identische …
- LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2021 - L 10 KR 118/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - mittelbarer Behinderungsausgleich - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2018 - L 4 KR 27/15
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines …
- LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - L 5 KR 325/16
Krankenversicherung - keine regelmäßige Verpflichtung zur Gewährung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 KR 2478/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Retinitis pigmentosa im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2017 - L 4 KR 90/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16
Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - L 11 KR 196/20
Grenzen der Leistungspflicht der Krankenkasse bei der Versorgung des Versicherten …
- LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 4798/15
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 11 KR 1153/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - an Taubheit grenzende …
- BSG, 30.08.2017 - B 3 KR 35/17 B
- LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 P 17/17
Private Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - Anspruch auf Erstattung der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13
Kostenübernahme für ein Hilfsmittel; Beinprothese; Postbeamtenkrankenkasse; …
- SG Hamburg, 04.06.2020 - S 25 KR 363/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 30 P 52/16
Pflegesachleistungen - Nachholbarkeit - Kostenerstattungsanspruch - …
- SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
- SG Köln, 08.12.2022 - S 36 KR 1420/21
Versorgung mit dem Hilfsmittel Innowalk medium der Firma made for movement
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2017 - L 4 KR 527/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 8 SO 114/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - L 16 KR 126/19
Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - Verpflichtungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 16 KR 353/20
Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenerstattung …
- SG Gießen, 13.02.2020 - S 5 KR 186/16
- SG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - S 25 KR 2655/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 1 KR 145/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2016 - L 4 KR 106/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2017 - L 1 KR 448/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2019 - L 15 P 30/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 1 KR 328/14