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   BSG, 25.03.1976 - 12/7 RAr 145/74   

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https://dejure.org/1976,6064
BSG, 25.03.1976 - 12/7 RAr 145/74 (https://dejure.org/1976,6064)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1976 - 12/7 RAr 145/74 (https://dejure.org/1976,6064)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1976 - 12/7 RAr 145/74 (https://dejure.org/1976,6064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur zeitlichen Anwendbarkeit der Vorschriften des AFuU

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt in eine Maßnahme - Zeitpunkt - Zusage von Leistungen - Bewilligung - Förderungsregelung - Neues Recht - Inkrafttreten

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 263
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Es hat die Grenzziehung für eine zulässige Rück-- wirkung da gesucht, wo ein Gesetz rückwirkende Eingriffe in Rechte oder Rechtslagen des Staatsbürgers vornimmt, mit denen dieser in dem Zeitpunkt, von dem ab sie gelten sollen, nicht rechnen konnte und die er bei einer verständigen Vorausschau im privaten und beruflichen Bereich nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 1, 264, 280; 8, 274, 304).

    Gesetzes verzögert hat (BVerfGE 8, 274, 5055 45, 264, 504,.

  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Zutreffend hat das LSG entschieden, daß die Vorverlegung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs (vgl. BSGE 7, 199 ff, 200 mit weiteren Nachw.; BSG SozR nr. 9 zu % 242 BGB) nicht zu beanstanden ist.
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 192/74

    Geltungsbereich einer Vorschrift - Ausdrückliche Regelung - Richterrecht -

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Wenn der Gesetz- oder Satzungsgeber die Ausnutzung dieser Fristen nicht wünscht, so liegt es bei ihm, dies durch entsprechende Regelungen sicherzustellen (vgl. insoweit auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1975 - 12 RJ 192/74 -).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) garantiert Rechtssicherheit, die ihrerseits für den Bürger vor allem Vertrauensschutz bedeutet (BVerfGE 18, 429, 459; ferner BVerfGE 25, 12, 523 7, 89, 92; 15, 261, 271).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Sie liegt vor, wenn Normen ZWar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 11, 159, 146).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 145/74
    Es hat die Grenzziehung für eine zulässige Rück-- wirkung da gesucht, wo ein Gesetz rückwirkende Eingriffe in Rechte oder Rechtslagen des Staatsbürgers vornimmt, mit denen dieser in dem Zeitpunkt, von dem ab sie gelten sollen, nicht rechnen konnte und die er bei einer verständigen Vorausschau im privaten und beruflichen Bereich nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 1, 264, 280; 8, 274, 304).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90

    Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit

    Das Vertrauen wird bei der unechten Rückwirkung enttäuscht, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Berechtigte nicht zu rechnen brauchte, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 69, 272, 309 mwN; BSGE 41, 263, 265 = SozR 4460 § 24 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2008 - L 13 EG 40/08

    Anspruch auf Elterngeld; Zulässigkeit des Wechsels in eine ungünstigere

    Ansonsten dürfen Berechtigte vom Gesetz gewährte Vergünstigungen ohne Einschränkung in Anspruch nehmen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllen (vgl. BSGE 41, 263, 267 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2009 - L 13 EG 51/08

    Anspruch auf Elterngeld, Bemessung beim Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse

    Ansonsten dürfen Berechtigte vom Gesetz gewährte Vergünstigungen ohne Einschränkung in Anspruch nehmen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllen (vgl. BSGE 41, 263, 267 ff.).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90

    Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen

    Die Kündigung als eine derartige wichtige private Disposition, die früher nach nicht mehr geltendem Verfahrensrecht in der Arbeitsförderung als bedeutsam angesehen wurde (BSGE 41, 263, 265 f = SozR 4460 § 24 Nr. 2; dazu BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 2 S 8), hatte der Kläger deshalb schon vor der verwaltungsinternen Entscheidung des Arbeitsamtes vorgenommen.
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Gleiches muß - bei rechtmäig herbeigeführter Formalmitgliedschaft - auch für die Fälle gelten, in denen sich die Berufung auf den Fortbestand der Formalver sicherung als rechtsmißbräuchlich erweist" Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 13 EG 47/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Ansonsten dürfen Berechtigte vom Gesetz gewährte Vergünstigungen ohne Einschränkung in Anspruch nehmen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllen (vgl. BSGE 41, 263, 267 ff.).
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 16/82
    Bewilligungsbescheide nach dem AFG stehen (bis zum Außerkrafttreten dieser Vorschrift) unter dem im Gesetz vorgesehenen Vorbehalt, daß die Voraussetzungen für die Leistung vorgelegen haben und nicht weggefallen sind (BSGE 41, 263, 26" : SozR 4ü60 % 2" Nr. 2).
  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79

    Arbeitsentgelt - Sozialversicherung - Haushaltsstrukturgesetz - Bruttobezüge

    Am Erlaß des angefochtenen Bescheides, die Zahlung des Kinderzuschusses gemäß § 39 Abs. 7 AVG zum Ende des Monats Juni 1976 einzustellen, war die Beklagte deshalb weder durch das neue Gesetz selbst noch durch die Bindungswirkung (§ 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-) des ursprünglichen Bewilligungsbescheides gehindert, denn der Wegfall von Anspruchsvoraussetzungen als Folge gesetzlicher Änderungen ist grundsätzlich zu beachten (SozR 4460 § 24 Nr. 2; 4100 § 151 Nr. 3; § 44 Nr. 19; Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. März 1980 - 11 RLw 3/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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